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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Z 75729
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                 7½Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          29 mm
§22 52925*03




               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        740 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                       140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     205/55R17                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B8,           N215)                             BF1) E79) EF0)
                               Limousine, Kombi,
                               außer S4)               205/55R17 M+S
                                                       W215)

                                                       215/50R17
                                                       A01) K03) K04) N225)

                                                       215/50R17 M+S
                                                       A01) K03) K04) W225)
§22 52925*03




                                                       215/55R17
                                                       A01) G01) K03) K04) K64) N225)

                                                       215/55R17 M+S
                                                       A01) G01) K03) K04) K64) W225)

                                                       225/50R17
                                                       A01) K01) K04) K64)

                                                       235/45R17
                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/50R17
                                                       A01) G01) K01) K04) K28) K64)

                                                       245/45R17
                                                       A01) K01) K04) K64)
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               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     205/50R17                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9,           N215)                              BF1) E79a)
                               Limousine, Kombi)
                                                       205/55R17
                                                       N215)

                                                        215/50R17
                                                        N225)

                                                        225/45R17

                                                        225/50R17
§22 52925*03




                                                        A01) K04)

                                                        235/45R17

                                                        245/45R17
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Baureihe B8)                                              BF1) E79b)
                                                        235/50R17 M+S
                                                        A93)

                                                        245/50R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A4 Allroad          225/50R17                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9)            A93a)                              BF1) E79c)

                                                        225/55R17
                                                        A93b) ECE)

                                                        235/50R17
                                                        A93a)

                                                        245/50R17
                                                        A01) K03) K04)
§22 52925*03




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 199     Audi A5                   225/50R17                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio,                                    A93) BF1) E82) EF0)
                               Baureihe 8F und 8T)       235/50R17
                                                         G4X)

                                                        245/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               260             Audi S5                   225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio,                                    A93) BF1) E82) EF0)
                               Baureihe 8F und 8T)       235/50R17 M+S

                                                        245/45R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A5                   225/45R17                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                              BF1) E82a)
                               F5)
                                                         225/50R17
                                                         A93) ECE)

                                                        235/45R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17
                                                        G4X)

                                                        245/45R17
§22 52925*03




                                                        A93)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A5                  225/45R17                          A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5) A93)                               BF1) E82a)

                                                        225/50R17
                                                        A93) ECE)

                                                        235/45R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17
                                                        G4X)

                                                        245/45R17
                                                        A93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                 225/55R17                                 A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                                BF1) E54) EF0)
                                                       225/60R17
                                                       A01) G1G) K13) K22) K73)

                                                       235/50R17

                                                       235/55R17
                                                       A01) GBA) K13) K22) K73)

                                                       245/50R17
§22 52925*03




                                                       245/55R17
                                                       A01) G1G) K13) K22) K25) K28) K71) K73)

                                                       255/50R17
                                                       A01) GBA) K03) K04) K13) K22) K25) K28)
                                                       K71) K73)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                 205/65R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      N215)                             BF1) E21) EF0)
                               Frontantrieb)
                                                       215/60R17
                                                       N225)

                                                       215/65R17
                                                       N225)

                                                       225/60R17
                                                       A01) K04)

                                                       235/55R17
§22 52925*03




                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/60R17
                                                       A01) GG3) K03) K04)

                                                       245/55R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/50R17
                                                       A01) K01) K02)

                                                       255/55R17
                                                       A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 210     Audi A6                 205/65R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      ER5) N215) T96)                   A11) BF1) E21) E54) EF0)
                               Allradantrieb)
                                                       215/60R17
                                                       ER5) N225)

                                                       215/65R17
                                                       ER3) N225)

                                                       225/60R17
                                                       A01) ER4) K04)

                                                       235/55R17
§22 52925*03




                                                       A01) ER5) K03) K04)

                                                       235/60R17
                                                       A01) ER3) GG3) K03) K04)

                                                       245/55R17
                                                       A01) ER4) K01) K04)

                                                       255/50R17
                                                       A01) ER5) K01) K02)

                                                       255/55R17
                                                       A01) ER3) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   235/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF1) EF0)

                                                       245/50R17 M+S
                                                       A93)

                                                       245/55R17 M+S
                                                       GCC)

                                                       255/50R17 M+S
                                                       A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 273     Audi A8, A8L           235/60R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                        BF2) E44) EF0) ER3)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
§22 52925*03




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
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               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
§22 52925*03




               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                     • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                       stehen

               E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
§22 52925*03




                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z.
                    B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1510 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Teiletyp :                  Z 75729



               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19, 265/30R20
§22 52925*03




                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GBA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18, 235/45R19,
                    255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 275/30R21
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
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               Nr. :                       RA-001078-D0-021
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729



               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
§22 52925*03




                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng
                        an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
                      das Blechradhaus anzulegen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels
                      im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
                      hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§22 52925*03




                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               Z 75729 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.10.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 52925*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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