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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     1 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      Z 75729
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                Lk 112
                Radausführungskennz.:                                         Lk 112
                Radgröße:                                                   7½Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 52925*04




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          740 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                         140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     2 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    205/50R17                         A01) bis A10)
                               (ohne Flap)            N215)                             BF1) EB1) EF0) K01) K02)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 52925*04




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    205/50R17                         A01) bis A10)
                               (mit Flap)             N215)                             BF1) EB1) EF0) K01) K02)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F7                            e1*2018/858*00397*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 150      BMW 1er                205/50R17                         A01) bis A10)
                                                                                        BF2) EF0) K01) K02)
                                                       225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           205/50R17                               A01) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer                                            A11) BF3) K01) K02)
                               xDrive, Gran Tourer,
                                                        205/55R17
                               Gran Tourer xDrive
                                                        K18) K28)

                                                        215/50R17
                                                        K18) K28)

                                                        225/45R17
                                                        G01)
§22 52925*04




                                                        225/50R17
                                                        K18) K28)

                                                        235/45R17
                                                        K18) K28)

                                                        245/45R17
                                                        K18) K28)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               A11) BF3) V00)
                                                        205/55R17            225/50R17          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02) K18) K28)     A11) BF3) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2C                           e1*2018/858*00123*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180     BMW 2er Coupe          225/50R17                                 A02) bis A10)
                                                      ECE)                                      A94) BF3) EF0)

                                                        235/50R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                            e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 140      BMW 2er Gran Coupe, 215/45R17                                    A01) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe                                            BF3) EB1) EF0) K01) K02)
                                                                                                N225)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                          e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 205/60R17                          A01) bis A10)
                                                      K04)                              A11a) BF3) E73) K01)

                                                       215/55R17
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1*2007/46*2017*..
               G3L                           e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 210      BMW 3er                205/55R17                         A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)          A94) N215)                        A11) BF3) EB2) EB3) EF0)
§22 52925*04




                                                       205/55R17 M+S
                                                       A94) W215)

                                                       215/50R17
                                                       A94) N225)

                                                       215/50R17 M+S
                                                       A94) W225)

                                                       215/55R17
                                                       N225)

                                                       215/55R17 M+S
                                                       W225)

                                                       225/50R17
                                                       A94a) ECE)

                                                       235/45R17
                                                       A94)

                                                       235/50R17
                                                       A01) K04)

                                                       245/45R17
                                                       A94)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     5 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                             e1*2007/46*2017*..
               G3L                             e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 3er                  225/50R17                         A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)          A94a) ECE)                        A11) BF3) EB2) EB3) EF0)

                                                        235/45R17
                                                        A94)

                                                        235/50R17
                                                        A01) K04)

                                                        245/45R17
                                                        A94)
§22 52925*04




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3C                             e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 4er                  225/50R17                         A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)          A94) ECE)                         BF3) EB2) EF0) K04)

                                                        235/50R17

                                                        245/45R17
                                                        A94)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     6 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      205/55R17 M+S                     A01) bis A10)
                               xDrive                 K04)                              BF1) E72) EB1) EF0) K01)

                                                       205/60R17 M+S
                                                       K04)

                                                       215/55R17 M+S
                                                       K04)

                                                       215/60R17 M+S
                                                       K04) K89)

                                                       225/50R17
§22 52925*04




                                                       K02)

                                                       225/55R17
                                                       K02) K89)

                                                       235/50R17
                                                       K02) K89)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          225/55R17                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) EF0) K01) K02) K89)
                                                       235/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     7 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 150     BMW X1                 205/65R17                         A01) bis A10)
                                                      K04)                              A11) BF3) EB1) EF0) K01)

                                                       215/60R17
                                                       K04)

                                                       215/65R17
                                                       K04)

                                                       225/60R17
                                                       K04)

                                                       235/55R17
                                                       K04)
§22 52925*04




                                                       245/55R17
                                                       K02)

                                                       255/50R17
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                205/65R17                         A01) bis A10)
                                                      ER3) K04)                         BF3) EB1) EF0) K01)

                                                       215/60R17
                                                       ER3) K04)

                                                       215/65R17
                                                       ER1) K04)

                                                       225/60R17
                                                       ER2) K04)

                                                       235/55R17
                                                       ER3) K04)

                                                       245/55R17
                                                       ER2) K02)

                                                       255/50R17
                                                       ER3) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     8 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                           e1*2007/46*1824*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X2                 205/60R17 M+S                     A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF3) EB1) EF0) K04)
                                                       225/50R17
                                                       K01)

                                                       235/50R17
                                                       K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 115     BMW X2                 205/60R17 M+S                     A02) bis A10)
§22 52925*04




                                                                                        A11) BF2) EB1) EF0)
                                                       205/65R17 M+S
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               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     9 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX2                205/60R17                         A02) bis A10)
                                                      ER3)                              BF2) EB1) EF0)

                                                       205/65R17
                                                       ER3) T96)

                                                       215/60R17
                                                       A01) ER3) K03) K04)

                                                       215/65R17
                                                       A01) ER1) K03) K04)

                                                       225/55R17
                                                       A01) ER3) K01) K04)
§22 52925*04




                                                       225/60R17
                                                       A01) ER2) K01) K04)

                                                       235/55R17
                                                       A01) ER3) K01) K02)

                                                       245/50R17
                                                       A01) ER3) K01) K02)

                                                       245/55R17
                                                       A01) ER2) K01) K02)

                                                       255/50R17
                                                       A01) ER3) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     10 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 205/55R17                            A01) bis A10)
                                                      K04) N215)                        A11) BF1) K01)

                                                       205/55R17 M+S
                                                       K04)

                                                       205/60R17
                                                       K04) N215)

                                                       205/60R17 M+S
                                                       K04)

                                                       215/55R17
                                                       K04) N225)
§22 52925*04




                                                       215/55R17 M+S
                                                       K04)

                                                       225/50R17
                                                       K02)

                                                       225/55R17
                                                       K02)

                                                       235/50R17
                                                       K02)

                                                       245/45R17
                                                       GH9) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     11 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170             BMW Mini Countryman 205/55R17 M+S                         A01) bis A10)
                               John Cooper Works      K04)                               BF1) EB1) EF0) K01)

                                                       205/60R17 M+S
                                                       K04)

                                                       215/55R17 M+S
                                                       K04)

                                                       225/50R17 M+S
                                                       K02)

                                                       225/55R17 M+S
                                                       K02)
§22 52925*04




                                                       235/50R17 M+S
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML2E                         e1*2007/46*2063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75              BMW Mini Cooper SE     215/40R17                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K02)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
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               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     12 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 52925*04




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     13 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
                      oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
§22 52925*04




               EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW BMW 54/24/307 mit belüfteter Scheibe
                        Ø307x24 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mando BMW 300/20 mit belüfteter Scheibe
                        Ø300x20 mm

               EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW BMW mit belüfteter Scheibe Ø294x22 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mando BMW 300/20 mit belüfteter Scheibe
                        Ø300x20 mm

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1510 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     14 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GH9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R17,
                    205/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52925*04




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                      umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                         Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                      • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                      • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52925 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001078-E0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     15 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75729


               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
§22 52925*04




                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ Z 75729 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.10.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 52925*04




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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