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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     1 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  Z 75840
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            BORBET
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                            Lk 112
               Radausführungskennz.:                                     Lk 112
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53714*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2327 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           130 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     2 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               169                           e1*2001/116*0288*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 142      Mercedes A-Klasse      215/35R18                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01) K04) K15) K23)
                                                                                                K26)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      205/45R18                                 A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     N215) T86)                                BF1) E93) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 215/40R18
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. N225)
§22 53714*04




                               e1*2001/116*0470*04)
                                                      225/40R18
                                                      A01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                                        N215) T86)           K04)               BF1) E93) E100) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                             e1*2007/46*0928*..
               245G                            e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 160     Mercedes A-Klasse        205/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                               (Frontantrieb und        A93a) T86)                              BF1) E95) E100)
                               Allrad; Beim Typ 245G
                               nur zulässig an          205/45R18 M+S
                               Fahrzeugausführungen T86)
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)     215/40R18 M+S

                                                        215/45R18 M+S
                                                        A01) K13) K25)

                                                        225/40R18
                                                        N235)

                                                        225/40R18 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse      205/45R18                           A02) bis A10)
                               (Kompaktlimousine 5-   N215)                               A11) BF1)
                               türig)
                                                      205/45R18 M+S
                                                      W215)

                                                        205/50R18
                                                        A01) K25) N215)

                                                        205/50R18 M+S
                                                        A01) K25) W215)

                                                        215/45R18
                                                        N225)

                                                        215/45R18 M+S
§22 53714*04




                                                        W225)

                                                        225/40R18

                                                        225/45R18
                                                        A01) K25)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                             e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse        205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)      N215)                             A11) BF1)

                                                        205/45R18 M+S
                                                        W215)

                                                        205/50R18
                                                        A01) K25) N215)

                                                        205/50R18 M+S
                                                        A01) K25) W215)

                                                        215/45R18
                                                        N225)

                                                        215/45R18 M+S
                                                        W225)

                                                        225/40R18

                                                        225/45R18
                                                        A01) K25)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     4 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245                           e1*2001/116*0314*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/40R18                                A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur                                              A93) BF1) E99)
                               zulässig an            215/40R18
                               Fahrzeugausführungen A01) K01)
                               bis EG-Genehmigungs-
                               Nr.                    225/35R18
                               e1*2001/116*0470*02)   A01) K01) K04) K81)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K01) K04) K81)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
§22 53714*04




               246                            e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse      205/40R18                               A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur      A93) N215) T86)                         BF1) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 205/45R18
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. N215)
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                       215/40R18
                                                       N225)

                                                       225/40R18

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                                       N215)                                   BF1) E100) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65              Mercedes B-Klasse       215/45R18                               A02) bis A10)
                               electric drive                                                  BF1)
                                                       225/40R18

                                                       225/45R18
                                                       ECE)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     5 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       N215)                             A11) BF1)
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)            205/45R18 M+S
                                                       W215)

                                                       215/45R18
                                                       N225)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       W225)

                                                       225/40R18
§22 53714*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       N215)                             A11) BF1)
                               Mehrlenker-Hinterachse)
                                                       205/45R18 M+S
                                                       W215)

                                                       215/45R18
                                                       N225)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       W225)

                                                       225/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      215/40R18                          A02) bis A10)
                               (Coupe, C204)          N225)                              BF1) E110)

                                                       225/40R18
                                                       N235)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     6 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 225      Mercedes C-Klasse      205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, W204)      G9R) N215)                        BF1) E104) EF0)

                                                       215/40R18
                                                       N225) T89)

                                                       225/40R18
                                                       N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 200      Mercedes C-Klasse      205/45R18                         A02) bis A10)
§22 53714*04




                               (Kombi, S204)          GHS) N215) T90)                   BF1) E104)

                                                       215/40R18
                                                       N225) T89)

                                                       225/40R18
                                                       N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/40R18                         A02) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio    A94) N235)                        A11) BF2) E110a)
                               A205)
                                                      225/40R18 M+S
                                                      A94)

                                                       225/45R18
                                                       A94a) ECE) N235)

                                                       225/45R18 M+S
                                                       A94a) ECE)

                                                       235/45R18
                                                       A01) G01) N245)

                                                       235/45R18 M+S
                                                       A01) G01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     7 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, W205)      N225) T93)                        A11) A94) BF2) E103) EF0)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       T93) W225)

                                                       225/40R18
                                                       N235) T92)

                                                       225/40R18 M+S
                                                       T92)

                                                       225/45R18
                                                       ECE) N235)

                                                       225/45R18 M+S
§22 53714*04




                                                       ECE)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Kombi, S205)          GCT) N225) T93)                   A11) A94) BF2) E103)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       GCT) T93) W225)

                                                       225/40R18
                                                       N235) T92)

                                                       225/40R18 M+S
                                                       T92)

                                                       225/45R18
                                                       ECE) GCT) N235)

                                                       225/45R18 M+S
                                                       ECE) GCT)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     8 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                           e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse       205/50R18                                A02) bis A10)
                               (Limousine, W206, nur   N215) T89)                               A11a) BF3) E131)
                               Fahrzeugausführungen
                               ohne Hinterachslenkung) 215/45R18
                                                       N225)

                                                        225/45R18
                                                        N235)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                            e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse        205/50R18                               A02) bis A10)
§22 53714*04




                               (Limousine, W206, nur    N215) T89)                              A11a) BF3)
                               Fahrzeugausführungen
                               mit Hinterachslenkung) 215/45R18
                                                        N225)

                                                        225/45R18
                                                        N235)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                           e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse       215/45R18                                A02) bis A10)
                               (Kombi, S206, nur       N225) T93)                               A11a) BF3) E131)
                               Fahrzeugausführungen
                               ohne Hinterachslenkung) 225/45R18
                                                       N235)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R18            225/45R18          A02) bis A10)
                                                        N215) T89)           N235)              A11a) BF3) E131) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                            e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse        215/45R18                               A02) bis A10)
                               (Kombi, S206, nur        N225) T93)                              A11a) BF3)
                               Fahrzeugausführungen
                               mit Hinterachslenkung) 225/40R18
                                                        N235) T92)

                                                        225/45R18
                                                        N235)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     9 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                            e1*2007/46*1007*..
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N215)                             BF1) E93a) E100)

                                                       215/40R18
                                                       N225)

                                                       225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53714*04




               155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     205/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi;                                        BF1) E95a)
                               Serie auch 235/40R18 ) 215/40R18 M+S

                                                       215/45R18 M+S
                                                       A01) K13) K25)

                                                       225/40R18 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N215)                             A11) BF1)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       W215)

                                                       215/45R18
                                                       N225)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       W225)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     10 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                             e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 285     Mercedes E-Klasse         215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;           N225) T89)                        A94) BF1) EB1)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 215/40R18 M+S
                               16Zoll oder 17Zoll)       T89) W225)

                                                        225/40R18
                                                        N235)

                                                        225/40R18 M+S
                                                        W235)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
§22 53714*04




               212G                            e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse         215/45R18                         A02) bis A10)
                               (W212, Limousine,         N225)                             A11) BF1) E111) EB2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 225/40R18
                               16Zoll)
                                                         225/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                            e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse        225/45R18                          A02) bis A10)
                               (S212, Kombi,                                               BF1) E111) EB2) ER1) T95)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes GLA           215/50R18                            A02) bis A10)
                                                      A93)                                 BF1)

                                                        215/55R18

                                                        225/50R18

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     11 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           215/60R18                         A02) bis A10)
                               (H247)                 N225)                             A11) BF2)

                                                       225/55R18
                                                       A01) K03) N235)

                                                       225/60R18
                                                       A01) K03) N235)

                                                       235/55R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/50R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/55R18
§22 53714*04




                                                       A01) K01) K04) K120)

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01) K02) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           215/60R18                         A02) bis A10)
                               (X247)                 N225)                             BF2)

                                                       225/55R18
                                                       A01) K03) N235)

                                                       225/60R18
                                                       A01) K03) N235)

                                                       235/55R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/50R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/55R18
                                                       A01) K01) K04) K120)

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01) K02) K120)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     12 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                           e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180     Mercedes SLC           205/40R18                          A02) bis A10)
                                                      N215)                              A94) BF2)

                                                       205/45R18
                                                       G1R) N215)

                                                       215/40R18
                                                       N225)

                                                       225/35R18

                                                       225/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53714*04




               172                           e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 225     Mercedes SLK           205/40R18                          A02) bis A10)
                                                      N215)                              A94) BF2)

                                                       205/45R18
                                                       G1R) N215)

                                                       215/40R18
                                                       N225)

                                                       225/35R18

                                                       225/40R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     13 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 53714*04




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
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               Teiletyp :                  Z 75840



               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm
§22 53714*04




               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*02.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
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               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW / Mercedes-Emblem mit belüfteter Scheibe
                        Ø322x32 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 40/42 929 mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm
§22 53714*04




               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x36 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø360x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe
                        Ø360x26 mm

               EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
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               Teiletyp :                  Z 75840


               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1540 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
§22 53714*04




                    beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GHS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18,
                    255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
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               Seite :                     17 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
§22 53714*04




                      mm aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
                      • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
                      • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
                         der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     18 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
§22 53714*04




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001177-E0-021
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     19 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 75840


               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ Z 75840 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 13.05.2025
§22 53714*04
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53714*04




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024