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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      1 / 14
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     Z 75840
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               BORBET
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               Lk 112
Radausführungskennz.:                                        Lk 112
Radgröße:                                                  7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         700 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2327 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              130 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      2 / 14
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
169                         e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142    Mercedes A-Klasse     205/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                              BF1) K15) K23)
                                      215/35R18
                                      K03)

                                      225/35R18
                                      K03) K04) K26)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
176                         e1*2007/46*0928*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155    Mercedes A-Klasse     205/45R18                                 A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    N215) T86)                                BF1) E93) E100)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 215/40R18
              ab EG-Genehmigungs- N225)
              Nr.
              e1*2001/116*0470*04) 225/40R18

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/45R18           225/40R18           A02) bis A10)
                                      N215) T86)                              BF1) E93) E100) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160   Mercedes A-Klasse       205/40R18 M+S                           A02) bis A10)
              (Frontantrieb und       A93a) T86)                              BF1) E95) E100)
              Allrad; Beim Typ 245G
              nur zulässig an         205/45R18 M+S
              Fahrzeugausführungen T86)
              ab EG-Genehmigungs-
              Nr.                     215/40R18 M+S
              e1*2001/116*0470*04) A93a)

                                      215/45R18 M+S
                                      A01) K13)

                                      225/40R18
                                      N235)

                                      225/40R18 M+S
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Anlage-Nr. :                 5
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                         e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes A-Klasse     205/45R18                              A02) bis A10)
              (Kompaktlimousine 5- N215)                                   A11) BF1)
              türig)
                                    205/45R18 M+S
                                    W215)

                                     205/50R18
                                     A01) K25) N215)

                                     205/50R18 M+S
                                     A01) K25) W215)

                                     215/45R18
                                     N225)

                                     215/45R18 M+S
                                     W225)

                                     225/40R18

                                     225/45R18
                                     A01) K25)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                          e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes A-Klasse      205/45R18                             A02) bis A10)
              (Limousine 4-türig)    N215)                                 A11) BF1)

                                     205/45R18 M+S
                                     W215)

                                     205/50R18
                                     A01) K25) N215)

                                     205/50R18 M+S
                                     A01) K25) W215)

                                     215/45R18
                                     N225)

                                     215/45R18 M+S
                                     W225)

                                     225/40R18

                                     225/45R18
                                     A01) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245                         e1*2001/116*0314*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142    Mercedes B-Klasse     205/40R18                                 A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    A93)                                      BF1) E99)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 215/40R18
              bis EG-               A93)
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0470*02) 225/35R18
                                    A01) A93a) K03)

                                     225/40R18
                                     A01) A93a) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                        e1*2001/116*0470*..
246                         e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155    Mercedes B- Klasse    205/40R18                                 A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    A93) N215) T86)                           BF1) E100)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 205/45R18
              ab EG-Genehmigungs- N215)
              Nr.
              e1*2001/116*0470*04) 215/40R18
                                    N225)

                                     225/40R18

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/45R18           225/40R18           A02) bis A10)
                                      N215)                                   BF1) E100) V00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                         e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65            Mercedes B-Klasse      215/45R18                                A02) bis A10)
              electric drive                                                  BF1)
                                     225/40R18

                                     225/45R18
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                          e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes B-Klasse      205/45R18                             A02) bis A10)
              (Ausführungen mit      N215)                                 A11) BF1)
              Verbundlenker-
              Hinterachse)           205/45R18 M+S
                                     W215)

                                      215/45R18
                                      N225)

                                      215/45R18 M+S
                                      W225)

                                      225/40R18

                                      225/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes B-Klasse       205/45R18                            A02) bis A10)
              (Ausführungen mit       N215)                                A11) BF1)
              Mehrlenker-Hinterachse)
                                      205/45R18 M+S
                                      W215)

                                      215/45R18
                                      N225)

                                      215/45R18 M+S
                                      W225)

                                      225/40R18

                                      225/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225   Mercedes C-Klasse     215/40R18                              A02) bis A10)
              (Coupe, C204)         A94) N225)                             BF1) E110)

                                      225/40R18
                                      A94a) N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      6 / 14
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225    Mercedes C-Klasse     205/45R18                              A02) bis A10)
              (Limousine, W204)     G9R) N215)                             BF1) E104) EF0)

                                     215/40R18
                                     N225) T89)

                                     225/40R18
                                     N235)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200    Mercedes C-Klasse     205/45R18                              A02) bis A10)
              (Kombi, S204)         GHS) N215) T90)                        BF1) E104)

                                     215/40R18
                                     N225) T89)

                                     225/40R18
                                     N235)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/40R18                              A02) bis A10)
              (Coupe C205, Cabrio   A94) N235)                             A11) BF2) E110a) EB1) EB2)
              A205)
                                    225/40R18 M+S
                                    A94)

                                     225/45R18
                                     A94) N235)

                                     225/45R18 M+S
                                     A94)

                                     235/45R18
                                     A01) G01) N245)

                                     235/45R18 M+S
                                     A01) G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      7 / 14
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245    Mercedes C-Klasse     215/45R18                              A02) bis A10)
              (Limousine, W205)     N225) T93)                             A11) A94) BF2) E103) EB1)
                                                                           EB2) EF0) ER1)
                                     215/45R18 M+S
                                     T93) W225)

                                     225/40R18
                                     N235) T92)

                                     225/40R18 M+S
                                     T92)

                                     225/45R18
                                     N235)

                                     225/45R18 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245    Mercedes C-Klasse     215/45R18                              A02) bis A10)
              (Kombi, S205)         GCT) N225) T93)                        A11) A94) BF2) E103) EB1)
                                                                           EB2) ER1)
                                     215/45R18 M+S
                                     GCT) T93) W225)

                                     225/40R18
                                     N235) T92)

                                     225/40R18 M+S
                                     T92)

                                     225/45R18
                                     GCT) N235)

                                     225/45R18 M+S
                                     GCT)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      8 / 14
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
117                         e1*2007/46*1007*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155    Mercedes CLA-Klasse 205/45R18                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)    N215)                                  BF1) E93a) E100)

                                     215/40R18
                                     N225)

                                     225/40R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                         e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160   Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 M+S                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi;                                           BF1) E95a)
              Serie auch 235/40R18 ) 215/40R18 M+S
                                     A93a)

                                     215/45R18 M+S
                                     A01) K13)

                                     225/40R18 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes CLA-Klasse 205/45R18                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)    N215)                                  A11) BF1)

                                     205/45R18 M+S
                                     W215)

                                     215/45R18
                                     N225)

                                     215/45R18 M+S
                                     W225)

                                     225/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      9 / 14
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLA          215/60R18                              A02) bis A10)
              (H247)                A93a) N225)                            A11) BF2)

                                     225/55R18
                                     A93a) N235)

                                     225/60R18
                                     N235)

                                     235/55R18

                                     245/50R18
                                     A01) K01) K04)

                                     245/55R18
                                     A01) K01) K04) K120)

                                     255/50R18
                                     A01) K01) K04) K61)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLB          215/60R18                              A02) bis A10)
              (X247)                A93a) N225)                            BF2) ER1)

                                     225/55R18
                                     A93a) N235)

                                     225/60R18
                                     N235)

                                     235/55R18

                                     245/50R18
                                     A01) K01) K04)

                                     245/55R18
                                     A01) K01) K04) K120)

                                     255/50R18
                                     A01) K01) K04) K61)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      10 / 14
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840



BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
       (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø342x32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
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Teiletyp :                   Z 75840


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G9R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
       255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18, 255/35R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
       warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
       Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
      Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53714 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001177-B0-021
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      14 / 14
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   Z 75840


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ Z 75840 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.05.2022