Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Z 80829
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 52928*02
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 775 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive 235/35R18 A01) bis A10)
(ohne Flap) BF1) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive 235/35R18 A01) bis A10)
(mit Flap) BF1) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
§22 52928*02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170 BMW 2er Active 225/40R18 A01) bis A10)
Tourer, Active Tourer T92) A11) BF2) K01) K02) K18)
xDrive, Gran Tourer, K28)
Gran Tourer xDrive 225/45R18
235/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C e1*2018/858*00123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 BMW 2er Coupe 225/45R18 A02) bis A10)
A94) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225 BMW 2er Gran Coupe, 225/35R18 A01) bis A10)
2er xDrive Gran Coupe BF2) K01) K02) T87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT e1*2018/858*00117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115 BMW 2er Active Tourer 225/45R18 A01) bis A10)
A11a) BF2) E73) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 210 BMW 3er 225/45R18 A02) bis A10)
(Heckantrieb) A94a) N235) T95) A11) BF2) EF0) ER1)
225/45R18 M+S
A94a) T95)
235/40R18
A94) N245) T95)
235/40R18 M+S
A94) T95)
235/45R18
A01) G01) N245)
§22 52928*02
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
A01) A94a) K04) N255)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 3er 225/45R18 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A94a) N235) T95) A11) BF2) EF0) ER1)
225/45R18 M+S
A94a) T95)
235/40R18
A94) N245) T95)
235/40R18 M+S
A94) T95)
235/45R18
A01) G01) N245)
§22 52928*02
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
A01) A94a) K04) N255)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
250 bis 275 BMW M340i, M340d 225/45R18 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A94a) BF2)
225/45R18 M+S
A94a)
235/40R18
A94)
235/40R18 M+S
A94)
235/45R18
A01) G01)
§22 52928*02
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
A01) A94a) K04)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 4er 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) BF2)
235/40R18
A01) A94) K04)
235/45R18
A01) GHZ) K04)
245/40R18
A01) A94a) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
250 bis 275 BMW M440i, M440d 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) BF2)
235/40R18 M+S
A01) A94) K04)
235/45R18 M+S
A01) GHZ) K04)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
§22 52928*02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 225/45R18 A02) bis A10)
A94) BF2) EF0)
225/50R18
A94)
235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
255/45R18
A01) A94a) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 105 BMW i4 225/50R18 A02) bis A10)
T99) A94) BF2) EF0) ER1)
245/45R18
255/45R18
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
A94) K04) BF2) EF0) ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 225/50R18 A02) bis A10)
xDrive, BMW 5er Hybrid A94a) N235) A11) BF2) E21) EB1) EF0)
(Limousine, außer ER1)
M550i xDrive und 235/45R18
M550d xDrive) A94a) N245)
245/45R18
A94a) ECE)
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 52928*02
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 225/50R18 A02) bis A10)
xDrive A94a) N235) A11) BF2) E21) EB1) EF0)
(Kombi, außer M550d ER1)
xDrive) 235/45R18
A94a) N245) T98)
245/45R18
A94a) ECE)
255/45R18
A01) GA2) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 5er 235/50R18 A02) bis A10)
(Limousine) A11) A94) B84) BF2) EF0)
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K e1*2018/858*00360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 5er 235/50R18 A02) bis A10)
(Touring) A11) A94) B84) BF2) EF0)
255/45R18 ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R18 A02) bis A10)
A11) A94) BF2) EB2) EF0)
245/50R18 ER1)
ECE)
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW 7er 225/55R18 A02) bis A10)
(Baureihe G11) N235) A11) BF2) EB3) EF0) ER1)
§22 52928*02
235/50R18
N245)
245/50R18
ECE)
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 840d xDrive, 840i 245/45R18 M+S A02) bis A10)
xDrive A94) BF2) EB4) ECE) EF0)
(Coupe 2-türer, Cabrio)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 225/45R18 A01) bis A10)
xDrive K04) BF1) E72) K01)
235/45R18
K02) K89)
245/45R18
K02) K89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 BMW X1 Hybrid 235/45R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K02) K89)
245/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 221 BMW X1 225/55R18 A01) bis A10)
K04) N235) A11) BF2) EF0) K01)
225/55R18 M+S
K04)
§22 52928*02
235/50R18
K02) N245)
235/50R18 M+S
K02)
245/50R18
K02)
255/45R18
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX1 225/55R18 A01) bis A10)
K04) N235) BF2) EF0) K01)
225/55R18 M+S
K04)
235/50R18
K02) N245)
235/50R18 M+S
K02)
245/50R18
K02)
255/45R18
K02)
HL 245/50R18
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 10 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225 BMW X2 225/45R18 A01) bis A10)
A11) BF2) K01) K04)
235/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 221 BMW X2 225/50R18 A01) bis A10)
N235) A11) BF3) EF0) K01) K02)
225/55R18
N235)
§22 52928*02
235/50R18
N245)
245/45R18
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX2 225/50R18 A01) bis A10)
N235) BF3) EF0) K01) K02)
225/55R18
N235)
235/50R18
N245)
245/45R18
255/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 11 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/55R18 A02) bis A10)
A94) A11) BF2) ER1)
235/55R18
A94)
245/55R18
A01) K04)
255/50R18
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
§22 52928*02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW X4 225/55R18 A02) bis A10)
A11) A94) BF2) ER1)
225/60R18
235/55R18
245/55R18
255/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z e1*2007/46*1949*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 BMW Z4 225/45R18 M+S A02) bis A10)
A94) BF2)
245/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/45R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) K01)
235/45R18
K04)
245/40R18
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 12 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225 BMW Mini Countryman 225/45R18 A01) bis A10)
John Cooper Works BF1) K01) K04)
235/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 BMW Mini Cooper SE 245/30R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 52928*02
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 13 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 52928*02
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Z 80829
E73) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M Symbol mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M Symbol mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M (blau) mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
§22 52928*02
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GHZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/30R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
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K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 52928*02
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
• die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
• Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52928 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001084-C0-021
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Teiletyp : Z 80829
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
§22 52928*02
Sonderräder Typ Z 80829 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.05.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 52928*02
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024