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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001693
Gutachten Nr. :         CE-000251-A0-021                                                      Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            6
Seite :                 1/3
Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   Z 80829


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        Z 80829
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  BORBET
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  Lk 112
Radgröße:                                                      8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                              43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        66,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
212, R1EC, R1ES                     Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, laut Bedienungs-
                                    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm anleitung

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                           e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270     Mercedes E-Klasse       245/45R18                              A03)A05)A06)A10)
                (CABRIOLET, COUPE)                                             A94)
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Typ :                   Z 80829



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse       245/45R18                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                   A94) ER1)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse       245/45R18                         A03)A05)A06)A10)
                (LIM. STUFENHECK 4T.)                                     A94)E111a)ER1)




Auflagen und Hinweise

A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
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ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).



Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ Z 80829 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 09.04.2020