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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Z 80927
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                  8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          27 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 52923*04




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        775 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                       140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                    120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Baureihe B8,           N235) T88)                        BF1) E79) K01) K04)
                               Limousine, Kombi,
                               außer S4)               225/40R19
                                                       K64) N235)

                                                       235/35R19
                                                       K28) K64) N245) T91)

                                                       245/35R19
                                                       K28) K64)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 52923*04




               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245     Audi A4, S4            225/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                               (Baureihe B8,                                             BF1) E79) K01) K04) K64)
                               Limousine, Kombi)      235/35R19 M+S
                                                      K28) T91)

                                                       245/35R19
                                                       K28)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B9,           T88)                              BF1) E79a)
                               Limousine, Kombi)
                                                       235/35R19
                                                       A01) K04) T91)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/45R19                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B8)                                              BF1) E79b)
                                                        235/40R19

                                                        245/40R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A4 Allroad          225/40R19                         A02) bis A10)
§22 52923*04




                               (Baureihe B9)            A93a)                             BF1) E79c)

                                                        225/45R19

                                                        235/40R19
                                                        A93b)

                                                        245/40R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0447*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               331             Audi RS4 Avant           235/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                               (Baureihe B9, ab EG-                                       BF2) E84a)
                               Genehmigungs-Nr.         245/35R19 M+S
                               e1*2001/116*0447*11)
                                                        245/40R19 M+S
                                                        GF4)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A5                   225/40R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio, GCF) N235)                         BF1) E82) EF0)
                               Baureihe 8F und 8T)
                                                         235/35R19
                                                         N245) T91)

                                                        235/40R19
                                                        G4W) N245)

                                                        245/35R19


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
§22 52923*04




               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               245 bis 260     Audi S5                   225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio, GCF) W235)                         BF1) E82)
                               Baureihe 8F und 8T)
                                                         235/35R19 M+S
                                                         T91) W245)

                                                        235/40R19 M+S
                                                        G4W) W245)

                                                        245/35R19 M+S


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A5                   225/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe A93) T88)                         BF1) E82a)
                               F5)
                                                         225/40R19
                                                         A93a)

                                                        235/35R19
                                                        A93) T91)

                                                        245/35R19
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S5                   245/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe                                   A93a) BF1) E82a)
                               F5)                       245/35R19 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A5                  225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5) A93a)                              BF1) E82a)

                                                        235/35R19
                                                        A93) T91)
§22 52923*04




                                                        245/35R19
                                                        A93a)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               260             Audi S5                  245/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5)                                    A93a) BF1) E82a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                 225/40R19                             A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N235) T93)                            BF1) E54) EF0)

                                                       225/40R19 M+S
                                                       T93) W235)

                                                       225/45R19
                                                       A01) K13) K22) K73) N235)

                                                       225/45R19 M+S
                                                       A01) K13) K22) K73) W235)

                                                       235/40R19
                                                       N245)
§22 52923*04




                                                       235/40R19 M+S

                                                       235/45R19
                                                       A01) GCH) K13) K22) K25) K73) N245)

                                                       235/45R19 M+S
                                                       A01) GCH) K13) K22) K25) K73)

                                                       245/40R19
                                                       A01) K13) K22) K73) N255)

                                                       245/40R19 M+S
                                                       A01) K13) K22) K73)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S6                 235/40R19 M+S                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      T95)                                  BF2)

                                                       235/45R19 M+S
                                                       A01) K13) K22) K25) K73)

                                                       245/40R19 M+S
                                                       A01) K13) K22) K73)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                 225/45R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                         BF1) E21) EF0)
                               Frontantrieb)           235/45R19
                                                       A01) K03) K04)

                                                        235/50R19
                                                        A01) GFL) K01) K04)

                                                        245/45R19
                                                        A01) K03) K04)

                                                        255/45R19
                                                        A01) GG3) K01) K04)
§22 52923*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 250     Audi A6                 225/45R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      N235) T96)                         A11) BF1) E21) E54) EF0) ER2)
                               Allradantrieb)
                                                       235/45R19
                                                       A01) K03) K04) N245)

                                                        235/50R19
                                                        A01) GFL) K01) K04) N245)

                                                        245/45R19
                                                        A01) K03) K04) N255)

                                                        255/45R19
                                                        A01) GG3) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257     Audi A6 Allroad          235/50R19                         A01) bis A10)
                                                        K01)                              BF3) K04)

                                                        245/45R19
                                                        K03)

                                                        255/45R19
                                                        K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               253 bis 257     Audi S6                 245/45R19 M+S                     A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        B59) BF2) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   235/45R19                         A02) bis A10)
                                                       N245)                             BF1)

                                                       245/40R19
                                                       A93) N255)
§22 52923*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   235/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF1)

                                                       235/45R19 M+S

                                                       245/40R19 M+S
                                                       A93)

                                                       245/45R19 M+S
                                                       G9D)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               F2                             e1*2007/46*1840*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250     Audi A7 Sportback       235/45R19                         A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF1) E21) EF0)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19

                                                       255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368     Audi A8, A8L           235/50R19                                A02) bis A10)
                                                      N245)                                    BF4) E44)

                                                       235/50R19 M+S

                                                       245/45R19
                                                       N255)

                                                       255/45R19

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/50R19            255/45R19          A02) bis A10)
§22 52923*04




                                                       N245)                                   BF4) E44) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               382             Audi S8                235/45R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                               BF4)
                                                       235/50R19 M+S

                                                       245/45R19 M+S

                                                       255/45R19 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/50R19 M+S        255/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                               BF4) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                            e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R19                                A02) bis A10)
                                                      N245)                                    A11) BF2) E44) EB1) EF0) ER2)

                                                       235/50R19
                                                       N245)

                                                       245/45R19
                                                       N255)

                                                       255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     10 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
§22 52923*04




                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     11 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
§22 52923*04




               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                     • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                       stehen

               E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
§22 52923*04




                        stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E84a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø420x40 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1510 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Teiletyp :                  Z 80927



               G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G9D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 265/30R21
§22 52923*04




                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
§22 52923*04




               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng
                        an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels
                      im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
                      hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     15 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
§22 52923*04




                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               Z 80927 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.01.2024