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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001691
Gutachten Nr. :         CE-000252-A0-021                                            Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2
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Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   Z 80927


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                              Z 80927
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        BORBET
Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        Lk 112
Radgröße:                                            8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                    32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              66,50 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     775 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Anzugsmoment
B8, B81                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,     laut Bedienungs-
                              Gewinde M14x1,5,                        anleitung
                              Schaftlänge 27,5 mm
F8                            Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,     laut Bedienungs-
                              Kalotte beweglich,                      anleitung
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
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ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001691
Gutachten Nr. :         CE-000252-A0-021                                                  Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2
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Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   Z 80927


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A4 Allroad          245/40R19                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                    E79c)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338     Audi A8, A8 L           235/50R19                          A03)A05)A06)A10)
                (LIM. STUFENHECK 4T.)                                      A93a)E44)




Auflagen und Hinweise

A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
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Typ :                   Z 80927


E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen



Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ Z 80927 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 21.04.2020