Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001691
Gutachten Nr. : CE-000252-A0-021 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/3
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : Z 80927
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Z 80927
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 39 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 775 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
F2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, laut Bedienungs-
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 anleitung
mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001691
Gutachten Nr. : CE-000252-A0-021 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/3
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : Z 80927
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 Audi A6 245/45R19 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, LIM. A93a)E21)
STUFENHECK 4T.)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
257 Audi S6 245/45R19 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, LIM. B59)
STUFENHECK 4T.)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A6 245/45R19 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, LIM. A93a)E21)E54)
STUFENHECK 4T.)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001691
Gutachten Nr. : CE-000252-A0-021 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/3
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : Z 80927
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ Z 80927 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 21.04.2020