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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Z 80927
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                  8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          44 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 52923*04




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    57,06 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        775 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                       120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                      140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                    120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5P                               e9*2001/116*0050*..
               5PN                              e9*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     215/35R19                         A01) bis A10)
                               Toledo                    K03) N225) T85)                   BF1)
                               (außer Freetrack)
                                                         225/35R19
                                                         G7X) K01) K04) K51) T88)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                             e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Seat Ateca               225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Ausführung mit          N235)                              BF2)
§22 52923*04




                               serienmäßiger
                               Verbreiterung)           225/40R19 M+S

                                                        225/45R19
                                                        N235)

                                                        225/45R19 M+S

                                                        235/40R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Seat Ateca              225/40R19                           A02) bis A10)
                               (Ausführung ohne                                            BF2)
                               serienmäßiger           225/45R19
                               Verbreiterung)          A01) G01)

                                                        235/40R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Seat Cupra Ateca        225/45R19                                A02) bis A10)
                                                       A93a) GKU) N235)                         BF2) EB1)

                                                        235/40R19
                                                        N245)

                                                        245/40R19

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                                        A93a) N235)                             BF2) EB1) GKU) V00)
                                                        225/45R19 M+S        245/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                                        A93a)                                   BF2) EB1) GKU) V00)
§22 52923*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               K1                             e9*2018/858*04001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Seat Cupra Born         215/50R19                                A01) bis A10)
                                                       K01) K04) M00)                           A94) BF3) EF0)

                                                        225/45R19
                                                        K03)

                                                        225/50R19
                                                        K01) K04)

                                                        235/45R19
                                                        K01) K04)

                                                        245/40R19
                                                        K01) K04)

                                                        245/45R19
                                                        K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       225/35R19                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit                                           BF1) G8V) T88)
                               kleinster
                               Serienbereifung 195/..
                               oder 205/..)
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               Nr. :                       RA-001085-E0-021
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               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit                                      BF1) T88)
                               kleinster
                               Serienbereifung 225/..)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                               e9*2001/116*0052*..
               1PN                              e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 155      Seat Leon                 215/35R19                         A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit         K03) T85)                         BF1)
                               kleinster
§22 52923*04




                               Sommerbereifung           225/35R19
                               195/.. oder 205/..)       G2P) K01) K04) K51)

                                                        245/30R19
                                                        K01) K04) K51)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                            e9*2001/116*0052*..
               1PN                           e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 195      Seat Leon               225/30R19                           A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit       T84)                                BF1) K01) K04)
                               kleinster
                               Sommerbereifung 225/..) 225/35R19
                                                       K51)

                                                        245/30R19
                                                        K51)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                                 e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Seat Leon                   215/35R19                         A02) bis A10)
                               (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a) T85)                          BF1) E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-              225/30R19
                               Hinterachse)                A01) A93a) K03) K04) T84)

                                                         225/35R19
                                                         A01) G0S) K03) K04)

                                                         245/30R19
                                                         A01) K03) K04) K28) K66)


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                                 e9*2007/46*0094*..
§22 52923*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 221      Seat Leon                   215/35R19                         A02) bis A10)
                               (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a) N225) T85)                    BF1) E62)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenker-Hinterachse) 225/30R19
                                                           A01) A93a) K03) K04) T84)

                                                         225/35R19
                                                         A01) GCP) K03) K04)

                                                         245/30R19
                                                         A01) K03) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                            e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               213 bis 221     Seat Leon              225/35R19                              A01) bis A10)
                               (Cupra)                                                       BF1) K03) K04)
                                                      245/30R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                             e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Seat Leon, Leon         215/35R19                          A02) bis A10)
                               Sportstourer            A93a) N225) T85)                   BF2) E61)
                               (Ausführungen mit
                               Verbundlenker-          225/30R19
                               Hinterachse)            A01) A93) K04) T84)

                                                        225/35R19
                                                        A01) K04)

                                                        245/30R19
                                                        A01) K01) K04) K15) K28) K66)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                              e9*2007/46*3167*..
§22 52923*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Seat Leon, Leon          225/35R19                         A01) bis A10)
                               Sportstourer                                               A11) BF2) E62) K04)
                               (Ausführungen mit        245/30R19
                               Mehrlenker- Hinterachse) K01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                             e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 228     Seat Leon Cupra,        215/35R19                          A02) bis A10)
                               Cupra Sportstourer      A93a) N225) T85)                   A11) BF2)

                                                        225/30R19
                                                        A93) N235) T84)

                                                        225/35R19
                                                        N235)

                                                        235/35R19
                                                        A01) GKY) K15) K28) K65) K66)

                                                        245/30R19
                                                        A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                            e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228             Seat Leon              225/35R19                          A02) bis A10)
                               (CUPRA R)                                                 BF1)
                                                      245/30R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                             e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Seat Tarraco            235/45R19                         A02) bis A10)
                               (ohne                   A93)                              A11) BF2)
                               Radhausverbreiterung)
                                                       235/50R19
§22 52923*04




                                                       245/45R19
                                                       A93a)

                                                       255/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                             e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Seat Tarraco            225/50R19                         A02) bis A10)
                               (mit                    A93a) N235)                       A11) BF2) E64)
                               Radhausverbreiterung)
                                                       235/45R19
                                                       A93)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19
                                                       A93a)

                                                       255/45R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 52923*04




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 52923*04




               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
                      Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927



               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16,
                    215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
§22 52923*04




                    225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18,
                    245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R19, 235/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
                      Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

               K65)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
§22 52923*04




                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der
                         Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                    nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                    Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                    jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001085-E0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 80927


               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
§22 52923*04




                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 6a mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ Z 80927 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.01.2024