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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001085-B0-021
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Z 80927


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  Z 80927
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radausführungskennz.:                                     Lk 112
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   57,06 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      775 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001085-B0-021
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Z 80927


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                               e9*2001/116*0050*..
5PN                              e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     215/35R19                              A01) bis A10)
                Toledo                    K03) N225) T85)                        BF1)
                (außer Freetrack)
                                          225/35R19
                                          G7X) K01) K04) K51) T88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Seat Ateca               225/40R19                               A02) bis A10)
                (Ausführung mit                                                  BF2)
                serienmäßiger            225/45R19
                Verbreiterung)
                                         235/40R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Seat Ateca              225/40R19                                A02) bis A10)
                (Ausführung ohne                                                 BF2)
                serienmäßiger           225/45R19
                Verbreiterung)          A01) G01)

                                         235/40R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Seat Cupra Ateca        225/45R19                                A02) bis A10)
                                        A93a) N235)                              BF2) EB1)

                                         235/40R19
                                         N245)

                                         245/40R19

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                         A93a) N235)                             BF2) EB1) V00)
                                         225/45R19 M+S        245/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                         A93a)                                   BF2) EB1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001085-B0-021
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Z 80927


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       225/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit                                      BF1) G8V) T88)
                kleinster
                Serienbereifung 195/..
                oder 205/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       225/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit                                      BF1) T88)
                kleinster
                Serienbereifung 225/..)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                               e9*2001/116*0052*..
1PN                              e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                 215/35R19                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit         K03) T85)                         BF1)
                kleinster
                Sommerbereifung           225/35R19
                195/.. oder 205/..)       G2P) K01) K04) K51)

                                         245/30R19
                                         K01) K04) K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                            e9*2001/116*0052*..
1PN                           e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon               225/30R19                           A01) bis A10)
                (Ausführungen mit       T84)                                BF1) K01) K04)
                kleinster
                Sommerbereifung 225/..) 225/35R19
                                        K51)

                                         245/30R19
                                         K51)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001085-B0-021
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Z 80927


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                 e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                   215/35R19                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a) T85)                          BF1) E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-              225/30R19
                Hinterachse)                A01) A93a) K03) K04) T84)

                                          225/35R19
                                          A01) G0S) K03) K04)

                                          245/30R19
                                          A01) K03) K04) K28) K66)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                 e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221      Seat Leon                   215/35R19                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a) N225) T85)                    BF1) E62)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 225/30R19
                                            A01) A93a) K03) K04) T84)

                                          225/35R19
                                          A01) GCP) K03) K04)

                                          245/30R19
                                          A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                            e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 221     Seat Leon              225/35R19                              A01) bis A10)
                (Cupra)                                                       BF1) K03) K04)
                                       245/30R19


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                                 e9*2007/46*3167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Seat Leon                   215/35R19                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a) T85)                          BF2) E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-              225/30R19
                Hinterachse)                A01) A93) K04) T84)

                                          225/35R19
                                          A01) K04)

                                          245/30R19
                                          A01) K01) K04) K15) K28) K66)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001085-B0-021
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Z 80927



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                            e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
228             Seat Leon              225/35R19                          A02) bis A10)
                (CUPRA R)                                                 BF1)
                                       245/30R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                            e9*2007/46*6666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147     Seat Tarraco           235/45R19                          A02) bis A10)
                                       A93)                               BF2)

                                        235/50R19

                                        245/45R19
                                        A93a)

                                        255/45R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001085-B0-021
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Z 80927


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001085-B0-021
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Z 80927


G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52923 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001085-B0-021
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Z 80927


K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
       anzulegen.

K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 6a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ Z 80927 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.08.2020