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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     Z 852030
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                Lk 112
                Radausführungskennz.:                                         Lk 112
                Radgröße:                                                   8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 53760*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          810 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2251 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     245/30R20                          A01) bis A10)
                               (Baureihe B8,                                              BF1) E79) K01) K04) K28)
                               Limousine, Kombi,                                          K64) T90)
                               außer S4)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245     Audi A4, S4            245/30R20                           A01) bis A10)
                               (Baureihe B8,                                              BF1) E79) K01) K04) K28)
                               Limousine, Kombi)                                          K64) T90)
§22 53760*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 180     Audi A4 Allroad          235/35R20                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B8)                                              BF1) E79b)
                                                        245/35R20

                                                        255/35R20
                                                        A01) K69)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A4 Allroad          235/35R20                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B9)                                              BF1) E79c)
                                                        245/35R20

                                                        255/30R20
                                                        A01) A93b) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio, T90)                               BF1) E82)
                               Baureihe 8F und 8T)
                                                        255/30R20
                                                        GCF)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               245 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
§22 53760*03




                               (5-türer, Coupe, Cabrio, T90)                               BF1) E82)
                               Baureihe 8F und 8T)
                                                        255/30R20
                                                        GCF)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe A93a) T90)                        BF1) E82a)
                               F5)
                                                        255/30R20


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe A93a) T90)                        BF1) E82a)
                               F5)
                                                        255/30R20
                                                        G4X)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A5                  245/30R20                         A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5) A93a) T90)                        BF1) E82a)

                                                        255/30R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               260             Audi S5                  255/30R20                         A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5)                                   BF1) E82a) G4X)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53760*03




               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150     Audi A5                 235/35R20                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Avant)      K03) T92)                          BF1) K02)

                                                        245/30R20
                                                        K01) T90)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                 235/35R20                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N245) T92)                         BF1) E54)

                                                        245/35R20
                                                        A01) K13) K22) K25) K73) N255)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                  235/40R20                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       N245)                              BF1) E21) K04)
                               Frontantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                        245/40R20
                                                        K03) N255)

                                                        255/35R20
                                                        K01)

                                                        255/40R20
                                                        K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53760*03




               F2                               e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 270     Audi A6                   235/40R20                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        N245) T96)                        A11) BF1) E21) E54) ER4)
                               Allradantrieb, Baureihe                                     K04)
                               C8)
                                                         245/40R20
                                                         K03) N255) T99)

                                                        255/35R20
                                                        K01) T97)

                                                        255/40R20
                                                        K01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Audi A6                 235/40R20                           A01) bis A10)
                               (Kombi, Frontantrieb,                                       BF1) E21) F08) K04)
                               Baureihe C9)            245/40R20
                                                        K03)

                                                        255/35R20
                                                        K01)

                                                        255/40R20
                                                        K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257     Audi A6 Allroad          235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                                        245/40R20
                                                        A01) K03) K04)

                                                        245/45R20
                                                        A01) K03) K04)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
§22 53760*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               253 bis 257     Audi S6                 255/35R20                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                         B59) BF3) K03) K04)
                                                        255/40R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/35R20                          A02) bis A10)
                                                       A93) N255)                         BF1)

                                                        255/35R20
                                                        A93a)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   245/35R20 M+S                      A02) bis A10)
                                                       A93)                               BF1)

                                                        255/35R20
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               F2                             e1*2007/46*1840*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250     Audi A7 Sportback       235/40R20                         A02) bis A10)
                                                       A93a) N245)                       BF1) E21)

                                                       245/40R20
                                                       N255)

                                                       255/40R20
                                                       ECE)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                            e1*2007/46*0544*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 53760*03




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               412 bis 445     Audi RS7, RS7 Sportback 245/35R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                         BF3)
                                                       245/40R20 M+S

                                                       255/35R20 M+S

                                                       255/40R20 M+S
                                                       A01) G01) K73)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368     Audi A8, A8L           235/45R20                          A02) bis A10)
                                                      N245)                              BF4) E44)

                                                       245/40R20
                                                       N255)

                                                       255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               382             Audi S8                235/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                         BF4)
                                                       245/40R20 M+S

                                                       255/40R20 M+S


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 53760*03




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 53760*03




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
§22 53760*03




                     • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                       'C' stehen

               E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1580 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               ER4) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
                    265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
§22 53760*03




                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
§22 53760*03




               K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                      • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
                         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                      Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                      Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                      Freigängigkeit herzustellen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-D0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030



               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ Z 852030 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.09.2025
§22 53760*03
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53760*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024