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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  Z 852030
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            BORBET
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                            Lk 112
               Radausführungskennz.:                                     Lk 112
               Radgröße:                                               8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53760*02




               Mittenlochdurchmesser:                                   57,06 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      810 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2251 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                      120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               3H                             e1*2007/46*1725*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 235     VW Arteon, VW Arteon 235/35R20                                   A02) bis A10)
                               Shooting Brake          A93a) N245)                              A11) BF1)

                                                        245/30R20
                                                        A93a) T90)

                                                        245/35R20

                                                        255/30R20
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                             e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
§22 53760*02




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 162      VW Beetle               245/30R20                                A01) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)                                              BF1) E99) K01) K04) K26)
                                                                                                K95)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2                              e1*2018/858*00004*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89       VW ID.4, ID.5             235/50R20                              A02) bis A10)
                               (Heck- und Allradantrieb) A01) A94a) K01) N245)                  BF2)

                                                        245/45R20
                                                        A94) N255)

                                                        255/45R20
                                                        A01) A94a) K01)

                                                        265/45R20
                                                        A01) ER1) K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R20            255/45R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 A94a)              BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
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               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2001/116*0307*..
               3C                              e1*2007/46*0502*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 206      VW Passat                235/35R20                         A01) bis A10)
                               (B8; Limousine, Kombi; K25) K97)                           A11) BF1) E93a) K28) K63)
                               außer Alltrack)
                                                        245/30R20
                                                        K03) K04) T90)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                             e1*2001/116*0307*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 206     VW Passat Alltrack      235/35R20                          A01) bis A10)
                               (B8)                                                       BF1) E93a) K104)
                                                       255/30R20
§22 53760*02




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7N                            e1*2007/46*0401*..
               7N                            e1*2007/46*0434*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 162      VW Sharan              235/35R20                           A01) bis A10)
                                                      G01)                                BF1) K04) T92)

                                                        255/30R20
                                                        G6S)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                              e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     VW T-Roc                235/35R20                          A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                            BF1) K01)
                                                       245/30R20
                                                       K04)

                                                        255/30R20
                                                        K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                              e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             VW T-Roc R              235/35R20                          A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                            BF1) K01)
                                                       245/30R20

                                                        255/30R20
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                             e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      VW T-Roc Cabrio        235/35R20                           A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)                                             BF1) K01)
                                                      245/30R20
                                                      K04)

                                                        255/30R20
                                                        K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                              e1*2001/116*0450*..
               5N                              e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53760*02




               81 bis 155      VW Tiguan 1              235/35R20                         A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungen) A93)                                BF1) E98)

                                                        245/35R20
                                                        A01) A93) K03)

                                                        255/35R20
                                                        A01) K03) K04) K63)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                             e1*2001/116*0450*..
               5N                             e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20                          A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       A93)                               BF1) E98)
                               Serie 255/40R19 und
                               Verbreiterungen)        245/35R20
                                                       A93)

                                                        255/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                              e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20                             A02) bis A10)
                               Allspace                 GE8)                               A11) BF1) E98a)
                               (ohne Verbreiterung)
                                                        245/40R20

                                                        245/45R20
                                                        A01) G01)

                                                        255/40R20
                                                        A01) ECE) K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                               e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 53760*02




               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/40R20                             A02) bis A10)
                               Allspace                  A93a)                             A11) BF1) E98a)
                               (mit Verbreiterung)
                                                         235/45R20
                                                         GE8)

                                                        245/40R20

                                                        245/45R20
                                                        A01) G01)

                                                        255/40R20
                                                        ECE)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                            e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235             VW Tiguan 2 R          235/45R20 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        245/40R20 M+S

                                                        255/40R20
                                                        ECE)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                              e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 150      VW Tiguan 3              235/40R20                          A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterung)     A93)                               A11) BF1)

                                                        235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        A93a)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                               e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 53760*02




               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 195      VW Tiguan 3               235/40R20                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterung / R-   A93) N245)                        A11) BF1)
                               Line Paket)
                                                         235/45R20
                                                         A93a) N245)

                                                        245/40R20
                                                        A93a) N255)

                                                        255/40R20
                                                        ECE)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R4                             e1*2018/858*00403*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150     VW Tayron               235/45R20                           A02) bis A10)
                               (ohne R-Line Paket)                                         A11) BF1)
                                                       245/40R20

                                                        255/40R20
                                                        A01) K03)

                                                        HL 255/40R20
                                                        A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R4                              e1*2018/858*00403*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     VW Tayron                235/40R20 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit R-Line Paket)                                         A11) BF1)
                                                        235/45R20 M+S

                                                        245/40R20 M+S

                                                        255/40R20
                                                        ECE)

                                                        HL 255/40R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 53760*02




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 53760*02




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

               E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§22 53760*02




                    einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
                    235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
§22 53760*02




               K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
                        Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

               K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
                       mm aufzuweiten,
                     • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
                       kürzen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53760 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001176-C0-021
               Anlage-Nr. :                2c
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Z 852030


               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 2c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ Z 852030 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.05.2025
§22 53760*02
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53760*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024