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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0159-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B18
Typ                            B18-908
Radgröße                       9Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D3             B18-908 D3/ohne Ring                5/112/66,6         35        715    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              BROCK CAR FASHION
Radtyp und Ausführung          B18-908 (s.o.)
Radgröße                       9Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    28
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 060159) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0159-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse             220-368       245/45R18      K42 K50 K56 R35                A02 A04 A05
215                   220-368       265/40R18      K42 K50 K56 R03 R37            A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..      220-368       275/40R18      K42 K50 K56 R03 R35            A12 A14 A18
                                                                                  A70 A71 A72
                                                                                  A73 K41 K45
                                                                                  K49 V18 S01
E-Klasse              75-200        235/40R18      R37 T91 T93                    A02 A04 A05
211                   75-225        245/40R18                                     A06 A08 A09
e1*98/14*0183*..,     75-225        265/35R18      K42 K50 R03                    A12 A14 A18
e1*2001/116*0183*..   75-225        275/35R18      K42 K46 K50 R03                A70 A71 A72
                                                                                  A73 Lim V18
                                                                                  S02
E-Klasse Kombi        100-200       235/40R18      143 R37 T93 T95                A02 A04 A05
211K                  100-225       245/40R18      143 T93 T97                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0213*..   100-225       265/35R18      143 K42 K50 R03 T97            A12 A14 A18
                      100-225       275/35R18      143 K42 K46 K50 R03 T95 T99    A70 A71 A72
                                                                                  A73 Car V18
                                                                                  S02
S-Klasse              110-300       235/50R18      142 R02                        A02 A04 A05
140                   110-300       245/45R18      143 K42 K50 T96                A06 A08 A09
F690,                 110-300       255/45R18      143 K42 K50 R35                A12 A14 A18
e1*96/27*0056*..      110-300       275/40R18      143 K42 K50 R03 T94 T99        K45 R21 V18
                                                                                  S01
S-Klasse              205-290       235/50R18      142 R02                        A02 A04 A05
140C                  205-290       245/45R18      K42 K50 T96                    A06 A08 A09
G165,                 205-290       255/45R18      K42 K50 R35                    A12 A14 A18
e1*96/27*0057*..      205-290       275/40R18      K42 K50 R03 T94                K45 R21 V18
                                                                                  S01
S-Klasse              145-368       245/45R18      143 K42 K56 R35                A02 A04 A05
220                   145-368       265/40R18      143 K42 K56 R03 R37            A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..      145-368       275/40R18      143 K42 K44 K50 K56 R03 R35    A12 A14 A18
                                                                                  A61 A70 A71
                                                                                  A72 A73 K41
                                                                                  NBF V18 S01
S-Klasse              200,285       245/45R18      R37 T96                        A02 A04 A05
221                   200,285       255/45R18                                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..   200,285       265/40R18      K41 K49                        A12 A14 A18
                      200,285       275/40R18      R03                            A58 A70 A71
                      200,285       275/45R18      K42 R03                        A72 A73 RDK
                                                                                  VS8 S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0159-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL 350, 500        180-225           255/40R18         R35                               A02 A04 A05
230                                                                                      A06 A08 A09
e1*98/14*0169*..                                                                         A12 A14 A18
                                                                                         A70 A71 A72
                                                                                         A73 B03 S02
SL 600                368            255/40R18         R35                               A02 A04 A05
230                                                                                      A06 A08 A09
e1*98/14*0169*..                                                                         A12 A14 A18
                                                                                         A70 A71 A72
                                                                                         A73 S02


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0159-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A70    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             schwarz
Ventillänge [mm]:        49
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:   590 387 bzw. 590 388

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A72   A72     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK,
RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             orange
Ventillänge [mm]:        51
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:   590 357 bzw. 590 358

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0159-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0159-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/45R18      225/40R18
Nr. 2    215/35R18      255/30R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18      255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      275/40R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 12   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 13   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 14   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 15   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   255/50R18      285/45R18
Nr. 17   255/55R18      285/50R18
Nr. 18   265/35R18      315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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Nummer                          06-0159-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

VS8    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1    255/45R18     275/45R18, 285/40R18
Nr.   2    235/50R18     255/45R18
Nr.   3    245/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr.   4    265/40R18     285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

142     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg.

143     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg.




Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        06-0159-A04-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908
Hersteller                    Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8


Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 10.März 2006




Bohlander                                                                   00091337.DOC




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