TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0159-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. QA 05 102 02086/1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B18 Typ B18-908 Radgröße 9Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) D3 B18-908 D3/ohne Ring 5/112/66,6 35 715 2100 Kennzeichnungen Herstellerzeichen BROCK CAR FASHION Radtyp und Ausführung B18-908 (s.o.) Radgröße 9Jx18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen JAW Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 060159) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0159-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. CL-Klasse 220-368 245/45R18 K42 K50 K56 R35 A02 A04 A05 215 220-368 265/40R18 K42 K50 K56 R03 R37 A06 A08 A09 e1*98/14*0113*.. 220-368 275/40R18 K42 K50 K56 R03 R35 A12 A14 A18 A70 A71 A72 A73 K41 K45 K49 V18 S01 E-Klasse 75-200 235/40R18 R37 T91 T93 A02 A04 A05 211 75-225 245/40R18 A06 A08 A09 e1*98/14*0183*.., 75-225 265/35R18 K42 K50 R03 A12 A14 A18 e1*2001/116*0183*.. 75-225 275/35R18 K42 K46 K50 R03 A70 A71 A72 A73 Lim V18 S02 E-Klasse Kombi 100-200 235/40R18 143 R37 T93 T95 A02 A04 A05 211K 100-225 245/40R18 143 T93 T97 A06 A08 A09 e1*2001/116*0213*.. 100-225 265/35R18 143 K42 K50 R03 T97 A12 A14 A18 100-225 275/35R18 143 K42 K46 K50 R03 T95 T99 A70 A71 A72 A73 Car V18 S02 S-Klasse 110-300 235/50R18 142 R02 A02 A04 A05 140 110-300 245/45R18 143 K42 K50 T96 A06 A08 A09 F690, 110-300 255/45R18 143 K42 K50 R35 A12 A14 A18 e1*96/27*0056*.. 110-300 275/40R18 143 K42 K50 R03 T94 T99 K45 R21 V18 S01 S-Klasse 205-290 235/50R18 142 R02 A02 A04 A05 140C 205-290 245/45R18 K42 K50 T96 A06 A08 A09 G165, 205-290 255/45R18 K42 K50 R35 A12 A14 A18 e1*96/27*0057*.. 205-290 275/40R18 K42 K50 R03 T94 K45 R21 V18 S01 S-Klasse 145-368 245/45R18 143 K42 K56 R35 A02 A04 A05 220 145-368 265/40R18 143 K42 K56 R03 R37 A06 A08 A09 e1*97/27*0099*.. 145-368 275/40R18 143 K42 K44 K50 K56 R03 R35 A12 A14 A18 A61 A70 A71 A72 A73 K41 NBF V18 S01 S-Klasse 200,285 245/45R18 R37 T96 A02 A04 A05 221 200,285 255/45R18 A06 A08 A09 e1*2001/116*0335*.. 200,285 265/40R18 K41 K49 A12 A14 A18 200,285 275/40R18 R03 A58 A70 A71 200,285 275/45R18 K42 R03 A72 A73 RDK VS8 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0159-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. SL 350, 500 180-225 255/40R18 R35 A02 A04 A05 230 A06 A08 A09 e1*98/14*0169*.. A12 A14 A18 A70 A71 A72 A73 B03 S02 SL 600 368 255/40R18 R35 A02 A04 A05 230 A06 A08 A09 e1*98/14*0169*.. A12 A14 A18 A70 A71 A72 A73 S02 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0159-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 4 von 8 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). A70 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: schwarz Ventillänge [mm]: 49 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 003 Alligator Artikel-Nr.: 590 387 bzw. 590 388 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A71 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: grün Ventillänge [mm]: 48 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 002 Alligator Artikel-Nr.: 590 307 bzw. 590 308 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A72 A72 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: orange Ventillänge [mm]: 51 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 004 Alligator Artikel-Nr.: 590 357 bzw. 590 358 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: keine Ventillänge [mm]: 43 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001 Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0159-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 5 von 8 K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte Fahrzeugausführungen. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0159-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 6 von 8 T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/45R18 225/40R18 Nr. 2 215/35R18 255/30R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 225/35R18 255/30R18, 265/30R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 9 235/45R18 275/40R18 Nr. 10 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 11 245/35R18 255/35R18, 265/35R18 Nr. 12 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 13 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 14 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18 Nr. 15 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 16 255/50R18 285/45R18 Nr. 17 255/55R18 285/50R18 Nr. 18 265/35R18 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0159-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 7 von 8 VS8 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 255/45R18 275/45R18, 285/40R18 Nr. 2 235/50R18 255/45R18 Nr. 3 245/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 4 265/40R18 285/40R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. 142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1420 kg. 143 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1430 kg. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0159-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ B18-908 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 8 von 8 Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2005. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 10.März 2006 Bohlander 00091337.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim