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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55025807 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B21
Typ                               B21-808
Radgröße                          8,0Jx18EH2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X3            B21-808 X3 / ohne Ring               4/108/63,4          35          715    2200


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        46952
Herstellerzeichen                 BROCK CAR FASHION
Radtyp und Ausführung             B21-808 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx18EH2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55025807 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX             55-88         205/40R18   T82 T86                              A02 A04 A05
JK8                    55-88         215/35R18   A01 K2b T84                          A08 A09 A12
e9*2007/46*0092*..     55-88         225/35R18   A01 K2b                              A14 A18 A58
                                                                                      S02
Ford Cougar            96-151        225/35R18   T83 T87                              A01 A02 A04
BCV                    96-151        225/40R18   G01 L02                              A05 A08 A09
e9*96/79*0027*..                                                                      A12 A14 A18
                                                                                      B02 K1a K2b
                                                                                      K44 K46 K56
                                                                                      S01
Ford Fiesta            44-99         205/35R18   G87 K1c K2b K41 K43 K44 K45 T81      A01 A02 A04
JA8, JR8               44-99         215/35R18   G01 K1c K25 K2b K41 K43 K44 K45      A05 A08 A09
e9*2001/116*                                                                          A12 A14 A18
0069*00-10                                                                            B02 Flh K32
e9*2007/46*                                                                           S01
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Focus             55-85         225/35R18   G65 K1c K2c T83 T87                  A01 A02 A04
D . W, D . X           66-96         225/35R18   K1c K2c R67 T83 T87 X06              A05 A08 A09
e13*97/27*, 98/14*,                                                                   A12 A14 A18
0037-40, 56-58*..                                                                     B02 Car Flh
                                                                                      K42 K44 K56
                                                                                      Sth S01
Ford Focus RS          158           225/40R18   K1a K1b K2b K41 K42 K46              A01 A02 A04
DBY                                                                                   A05 A08 A09
e11*2001/116*0194*..                                                                  A12 A14 A18
                                                                                      B02 S01
Ford Focus ST 170      127           215/40R18   K1c K2c K41 K42 K44 K45 K56          A01 A02 A04
DA1, DB1, DN1          127           225/35R18   K1c K2c K41 K42 K44 K45 K56          A05 A08 A09
e13*98/14*             127           225/40R18   K1c K2c K41 K42 K44 K45 K56          A12 A14 A18
0081,0082,0095*..                                                                     B02 Car Flh
                                                                                      S01
Ford Fusion            50-74         215/35R18   K1c K2b K44 K46 K56 T80 T84          A01 A02 A04
JU2                    50-74         225/35R18   K1c K2a K2b K44 K46 K56              A05 A08 A09
e1*98/14*0194*..                                                                      A12 A14 A18
                                                                                      S01




Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55025807 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-
sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55025807 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

G65      Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen Reifen-
größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G87     Ist 17 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55025807 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55025807 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2013 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Februar 2013




Bohlander                                                                       00190656.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    B21 808

KBA                                                       46952



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                       ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                       ja

CUB Universal                                             Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Schrader EZ *                                             Gummi                        ja

Schrader EZ                                               Metall                       ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                      nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.