GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 1 von 8
Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0400809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B24
Typ B24-706
Radgröße 7,0Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X2 B24-706 X2/ 4/100/56,1 38 620 2000
BA05 N03 Ø63,4xØ56,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47896
Herstellerzeichen Brock Alloy Wheels
§ 22 47896*02
Radtyp und Ausführung B24-706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Kia
MG Rover
Mini/BMW
Mitsubishi
Proton
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 2 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic 66-81 195/50R16 A30 R37 A21 A99 Flh
EP1, -2, -4 66-81 205/50R16 A12 S03
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic 66-81 195/50R16 A30 R37 A21 A99 Flh
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/50R16 A12 S03
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé 88-92 195/50R16 A30 R37 A21 A99 Cpe
EM2 88-92 205/50R16 A12 S03
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz 57,61 195/45R16 A01 K1c A12 A21 A99
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 205/45R16 A01 K1c K2b K42 K56 LK6 V16 S03
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 215/40R16 A01 K1c K2b K42 K56 LK6
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b A01 A12 A21
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b A99 S03
§ 22 47896*02
e6*2007/46*
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b A01 A12 A21
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b A99 S03
e6*2001/116*
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Kia Sephia, Shuma 65-84,3 195/45R16 K42 A01 A12 A21
FB 65-84,3 195/50R16 K42 A99 Flh Sth
e4*96/27*0024*.., 65-84,3 205/45R16 K42 K56 V16 S03
e4*98/14*0024*.. 65-84,3 215/40R16 K1c K2c K42 K46 K56
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 195/45R16 K1a K2b K42 K56 R37 T80 T84 A01 A12 A21
RF, F 55-107 205/45R16 K1a K2b K42 K56 A99 B03 Npf
H224, 55-107 215/40R16 K1a K2b K42 K56 V16 S03
e11*93/81, 55-118 205/50R16 K1a K2b K42 K56 R09
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 195/45R16 K42 R37 T80 T84 A01 A12 A21
RT, T 55-110 195/50R16 K42 R37 A99 B03 V16
H093, 55-110 205/45R16 K1a K2b K42 S03
e11*93/81*0014*.., 55-110 215/40R16 K1a K2b K42
e11*2001/116*0014*. 74-130 205/50R16 K1a K2b K42 R67
Mini One, Cooper, -S 65-160 195/55R16 K1c K2a K2b K32 A01 A12 A21
Mini 65-160 205/50R16 K1c K2c K32 K42 K56 A99 Cbo Flh
e1*2001/116*0231*08-.. 65-160 215/45R16 K1c K2c K32 K56 V16 S05
- ab MJ 2007 65-160 215/50R16 K1c K2c K32 K42 K56
65-160 225/45R16 K1c K2c K32 K42 K56
65-85 195/50R16 K1c K2a K2b R37
65-85 205/45R16 K1a K1b K2b
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S 55-147 195/55R16 K1a K1b K2b A01 A12 A21
Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, - 55-147 205/50R16 K1c K2b K41 K42 A99 B03 Car
N1 55-147 215/45R16 K1c K2b K42 Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0343*..; 55-147 225/45R16 K1c K2b K41 K42 V16 S02
e1*2007/46* 55-90 195/50R16 K1a K1b K2b
0369, 0370, 0593*.. 55-90 205/45R16 K1a K1b K2b
e1*2007/46*0371*00-09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-160 195/55R16 K1c K2a K2b K32 A01 A12 A21
R50, Mini 55-160 205/50R16 K1c K2c K32 K42 K56 A99 Cbo Flh
e1*98/14*0168*.., 55-160 215/45R16 K1c K2c K32 K56 V16 S04
e1*2001/116*0231*00-07 55-160 215/50R16 K1c K2c K32 K42 K56
- bis MJ 2006 55-160 225/45R16 K1c K2c K32 K42 K56
55-85 195/50R16 K1c K2a K2b R37
55-85 205/45R16 K1a K1b K2b
Mitsubishi Carisma 66 195/45R16 K42 T80 T84 A01 A12 A21
DAO 66 205/45R16 K2b K42 K44 K56 K90 A99 B02 V16
§ 22 47896*02
e4*93/81*0005*.., 66 215/40R16 K2b K42 K44 K56 K90 S03
e4*98/14*0005*..
Mitsubishi Lancer SW 50-83 195/45R16 K1a K2b K42 K44 K56 T80 T84 A01 A12 A21
CAOW, CAO 50-83 205/45R16 K1a K2b K42 K44 K56 A99 B02 S03
G230,
e1*96/79*0061*..
Proton 300/400 55-99 195/45R16 K1a K42 K45 K56 A01 A12 A21
C9.. 55-99 205/45R16 G01 K1c K2b K42 K45 K56 A99 B02 S03
e11*92/53, 93/81,
98/14*0002-04*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 4 von 8
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
§ 22 47896*02
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 5 von 8
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 47896*02
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 6 von 8
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
§ 22 47896*02
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R67 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 7 von 8
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16
§ 22 47896*02
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Dezember 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 8 von 8
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 8. Dezember 2016
Bohlander 00261656.DOC
§ 22 47896*02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim