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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            B24
                Typ                               B24-706
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                X2           B24-706 X2/                           4/100/56,1          38          620    2000
                             BA05 N03 Ø63,4xØ56,1


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        47896
                Herstellerzeichen                 Brock Alloy Wheels
§ 22 47896*02




                Radtyp und Ausführung             B24-706 (s.o.)
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   35
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                   35


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Honda
                                                  Kia
                                                  MG Rover
                                                  Mini/BMW
                                                  Mitsubishi
                                                  Proton


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Civic               66-81      195/50R16 A30 R37                            A21 A99 Flh
                EP1, -2, -4               66-81      205/50R16 A12                                S03
                e11*98/14*
                0173,0174,0188*..
                Honda Civic               66-81      195/50R16 A30 R37                            A21 A99 Flh
                EU5,-6,-7,-8,-9           66-81      205/50R16 A12                                S03
                e11*98/14*
                0158-0161,0189*..
                Honda Civic Coupé         88-92      195/50R16 A30 R37                            A21 A99 Cpe
                EM2                       88-92      205/50R16 A12                                S03
                e6*98/14*0080*..
                Honda Jazz                57,61      195/45R16 A01 K1c                            A12 A21 A99
                GD1,GD5,GE2,GE3           57,61      205/45R16 A01 K1c K2b K42 K56 LK6            V16 S03
                e6*98/14*0088,87*..,      57,61      215/40R16 A01 K1c K2b K42 K56 LK6
                e6*2001/116*0101*..,
                e6*2001/116*0102*..
                Honda Jazz                66, 73     195/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b                A01 A12 A21
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73     205/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b                A99 S03
§ 22 47896*02




                e6*2007/46*
                0010, 0011, 0013,
                0014, 0015,0016*..
                - ab MJ 2011
                Honda Jazz                66, 73     195/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b                A01 A12 A21
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73     205/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b                A99 S03
                e6*2001/116*
                0125, 0126, 0127,
                0128, 0131, 0132*..
                Kia Sephia, Shuma         65-84,3    195/45R16   K42                              A01 A12 A21
                FB                        65-84,3    195/50R16   K42                              A99 Flh Sth
                e4*96/27*0024*..,         65-84,3    205/45R16   K42 K56                          V16 S03
                e4*98/14*0024*..          65-84,3    215/40R16   K1c K2c K42 K46 K56
                - Shuma I/II, Spectra
                Rover 2..,-25,MG ZR       55-107     195/45R16   K1a K2b K42 K56 R37 T80 T84      A01 A12 A21
                RF, F                     55-107     205/45R16   K1a K2b K42 K56                  A99 B03 Npf
                H224,                     55-107     215/40R16   K1a K2b K42 K56                  V16 S03
                e11*93/81,                55-118     205/50R16   K1a K2b K42 K56 R09
                2001/116*0016*..
                Rover 4..,-45, MG ZS      55-110     195/45R16   K42 R37 T80 T84                  A01 A12 A21
                RT, T                     55-110     195/50R16   K42 R37                          A99 B03 V16
                H093,                     55-110     205/45R16   K1a K2b K42                      S03
                e11*93/81*0014*..,        55-110     215/40R16   K1a K2b K42
                e11*2001/116*0014*.       74-130     205/50R16   K1a K2b K42 R67
                Mini One, Cooper, -S      65-160     195/55R16   K1c K2a K2b K32                  A01 A12 A21
                Mini                      65-160     205/50R16   K1c K2c K32 K42 K56              A99 Cbo Flh
                e1*2001/116*0231*08-..    65-160     215/45R16   K1c K2c K32 K56                  V16 S05
                - ab MJ 2007              65-160     215/50R16   K1c K2c K32 K42 K56
                                          65-160     225/45R16   K1c K2c K32 K42 K56
                                          65-85      195/50R16   K1c K2a K2b R37
                                          65-85      205/45R16   K1a K1b K2b



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung            kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mini One, Cooper, -S          55-147     195/55R16   K1a K1b K2b                       A01 A12 A21
                Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, -   55-147     205/50R16   K1c K2b K41 K42                   A99 B03 Car
                N1                            55-147     215/45R16   K1c K2b K42                       Cbo Cpe Flh
                e1*2001/116*0343*..;          55-147     225/45R16   K1c K2b K41 K42                   V16 S02
                e1*2007/46*                   55-90      195/50R16   K1a K1b K2b
                0369, 0370, 0593*..           55-90      205/45R16   K1a K1b K2b
                e1*2007/46*0371*00-09,
                e24*2007/46*0023*..
                - Mini/Clubman/Cabrio
                - Coupè/Roadster
                Mini One, Cooper, -S          55-160     195/55R16   K1c K2a K2b K32                   A01 A12 A21
                R50, Mini                     55-160     205/50R16   K1c K2c K32 K42 K56               A99 Cbo Flh
                e1*98/14*0168*..,             55-160     215/45R16   K1c K2c K32 K56                   V16 S04
                e1*2001/116*0231*00-07        55-160     215/50R16   K1c K2c K32 K42 K56
                - bis MJ 2006                 55-160     225/45R16   K1c K2c K32 K42 K56
                                              55-85      195/50R16   K1c K2a K2b R37
                                              55-85      205/45R16   K1a K1b K2b
                Mitsubishi Carisma            66         195/45R16   K42 T80 T84                       A01 A12 A21
                DAO                           66         205/45R16   K2b K42 K44 K56 K90               A99 B02 V16
§ 22 47896*02




                e4*93/81*0005*..,             66         215/40R16   K2b K42 K44 K56 K90               S03
                e4*98/14*0005*..
                Mitsubishi Lancer SW          50-83      195/45R16 K1a K2b K42 K44 K56 T80 T84         A01 A12 A21
                CAOW, CAO                     50-83      205/45R16 K1a K2b K42 K44 K56                 A99 B02 S03
                G230,
                e1*96/79*0061*..
                Proton 300/400                55-99      195/45R16 K1a K42 K45 K56                     A01 A12 A21
                C9..                          55-99      205/45R16 G01 K1c K2b K42 K45 K56             A99 B02 S03
                e11*92/53, 93/81,
                98/14*0002-04*..


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 8

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
§ 22 47896*02




                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 47896*02




                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
                ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
                bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
§ 22 47896*02




                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
                16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
                nungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 8

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
§ 22 47896*02




                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55115209 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 8. Dezember 2016




                Bohlander                                                                   00261656.DOC
§ 22 47896*02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim