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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55115209 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809



                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B24
                Typ                               B24-706
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung


                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                X3            B24-706 X3/ ohne Ring                4/108/63,4          42          600    2000
§ 22 47896*02




                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        47896
                Herstellerzeichen                 Brock Alloy Wheels
                Radtyp und Ausführung             B24-706 (s.o.)
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Ford
                                                  Mazda


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55115209 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Cougar               96         205/55R16   R37                              A01 A12 A21
                BCV                       96-125     215/50R16                                    A99 B02 B03
                e9*96/79*0027*..          96-125     225/50R16                                    K46 K56 V16
                                          96-151     205/55R16   M+S                              S03
                Ford Fiesta (VI)          43-74      195/40R16   K1a K1b K2b R37 T76 T80          A01 A12 A21
                JH1, JD3                  43-74      195/45R16   K1a K1b K2b                      A99 Flh S03
                e1*98/14*0191*..,
                e1*2001/116*0210*..
                Ford Fiesta (VII)         44-99      195/45R16                                    A12 A21 A99
                JA8, JR8                  44-99      195/50R16 A01 G01                            B02 Flh V16
                e9*2001/116*0069*00-10;   44-99      205/40R16                                    S03
                e9*2007/46*0002*00-06;    44-99      205/45R16
                DE*2007/46*0072*..;       44-99      215/40R16 A01 K1a K2b K41 K45
                e13*2007/46*1058*00-08
                Ford Fiesta (VII)         44-103     195/50R16                                    A12 A21 A99
                JA8, JR8                  44-147     195/45R16                                    B02 Flh V16
                e9*2001/116*0069*11-..;   44-147     205/40R16                                    S02
                e9*2007/46*0002*07-..;    44-147     205/45R16
§ 22 47896*02




                e13*2007/46*1058*09-..    44-147     215/40R16 A01 K1a K2b K41 K45
                - ab Modell 2013
                Ford Fiesta ST 150 (VI)   110        195/45R16   K1a K1b K2b                      A01 A12 A21
                JD3                       110        205/45R16   K1a K1b K2b K46                  A99 Flh S03
                e1*2001/116*0210*..       110        215/40R16   K1c K2b K46
                Ford Focus                55-85      205/50R16   G65 K1c K42                      A01 A12 A21
                D . W, D . X              55-96      195/50R16   K1c K42 R37 T84 T88              A99 B02 Car
                e13*97/27*, 98/14*,       55-96      205/45R16   K1c K42 R37 T83 T87              Flh Sth S03
                0037-40, 56-58*..         66-96      205/50R16   K1c K42 R67 X06
                Ford Focus ST 170         127        195/55R16   K1a K41 K42 M+S                  A01 A12 A21
                DA1, DB1, DN1             127        205/55R16   K1c K41 K42 K45 M+S              A99 B02 B03
                e13*98/14*                                                                        Car Flh S03
                0081,0082,0095*..
                Ford Fusion               50-74      195/50R16   K1c K2b R37                      A01 A12 A21
                JU2                       50-74      195/55R16   K1c K2b                          A99 V16 S03
                e1*98/14*0194*..          50-74      205/45R16   K1c K2b
                                          50-74      205/50R16   K1c K2b K46
                                          50-74      215/45R16   K1c K2b
                                          50-74      225/45R16   K1c K2b K46
                Ford Mondeo (II)          66-125     205/50R16   G65 K42 K46 K56                  A01 A12 A21
                BAP, BAW                  66-96      205/45R16   K42 K46 K56 R37 T83 T87          A99 B02 S03
                e1*95/54*0046*..,
                e1*98/14*0124*..
                Ford Mondeo (II)          66-125     205/50R16 G65 K42 K46 K56                    A01 A12 A21
                BFP, BFW                  66-96      205/45R16 K42 K46 K56 R37 T83 T87            A99 B02 S03
                e1*95/54*0045*..,
                e1*98/14*0125*..
                Ford Mondeo (II)          65-100     205/45R16 R37 T87                            A01 A12 A21
                BNP, BNW                  65-125     205/50R16 G65                                A99 B02 K42
                G387,                                                                             K46 K56 S03
                e1*95/54*0047*..,
                e1*98/14*0126*..


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55115209 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mazda 2 (I)                50-74        195/40R16 T76 T80                                A12 A21 A99
                DY                         50-74        195/45R16                                        Flh V16 S03
                e1*2001/116*0212*..        50-74        205/45R16 A01 K1a K1b K2b
                                           50-74        215/40R16 A01 K1c K2b



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 47896*02




                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47896 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55115209 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 7

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
§ 22 47896*02




                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G65      Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen Reifen-
                größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
                so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
                zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
                glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.




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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55115209 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 7

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
§ 22 47896*02




                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
                16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
                nungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55115209 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
§ 22 47896*02




                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. Dezember 2016 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55115209 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B24-706
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 8. Dezember 2016




                Bohlander                                                                   00261659.DOC
§ 22 47896*02




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