GUTACHTEN zur ABE Nr. 47900 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55105009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B24-757 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B24 Typ B24-757 Radgröße 7,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W4 B24-757 W4/ 5/114,3/67,1 48 730 2150 BA11 N25 Ø72,6xØ67,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47900 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B24-757 (s.o.) Radgröße 7,5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen JAW Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55105009 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47900 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55105009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B24-757 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai i30 /-CW 66-105 205/50R17 A02 A04 A05 FD, FDH 66-105 215/45R17 A08 A09 A12 e11*2001/116*0313*. 66-105 225/45R17 A21 A99 Car e11*2001/116*0343*. Flh V17 S01 Kia Soul 85-94 205/50R17 A02 A04 A05 AM 85-94 205/55R17 A08 A09 A12 e4*2001/116*0139*..; 85-94 215/50R17 A21 A58 A99 e4*2007/46*0133*.. 85-94 225/45R17 V17 S01 85-94 235/45R17 Kia cee´d 66-106 205/50R17 A02 A04 A05 ED 66-106 215/45R17 A08 A09 A12 e4*2001/116*0121*.; 66-106 225/45R17 A21 A99 Car e4*2007/46*0132*.. Cpe Flh V17 - pro_cee'd /-SW S01 Mazda 3 191 205/50R17 A01 K1a K1b K46 M+S A02 A04 A05 BK 191 215/45R17 M+S A08 A09 A12 e1*2001/116*0234*.. 62-110 205/50R17 A01 K1a K1b K46 A21 A99 B02 62-110 215/45R17 Flh Lim V17 62-110 225/45R17 A01 K42 K46 R03 S01 Mazda 3 191 205/50R17 M+S A02 A04 A05 BL 191 215/45R17 M+S A08 A09 A12 e11*2001/116*0262*. 191 225/45R17 M+S A21 A99 Flh 77-136 205/50R17 Sth V17 S01 77-136 215/45R17 T87 T88 T91 77-136 225/45R17 Mazda 5 81-107 205/50R17 K1a K42 T93 A01 A02 A04 CR1 81-107 215/45R17 K42 T91 A05 A08 A09 e13*2001/116*0156*. 81-107 225/45R17 K42 R03 T90 A12 A21 A99 B02 V17 S01 Mazda 6 119-122 205/50R17 A01 A12 K42 M+S A02 A04 A05 GG/GY; GG1/GY1 88-108 205/50R17 A01 A12 K42 R37 A08 A09 A21 e1*98/14*0188*..; 88-122 215/45R17 A33 T87 T88 T91 A99 Car Flh e11*2001/116*0203*. 88-122 225/45R17 A01 A12 K42 Lim V00 V17 88-122 235/40R17 A01 A12 K1c K2b K42 R70 S01 88-191 215/45R17 A33 M+S T87 T88 T91 Mazda 6 88-136 205/50R17 K1a R37 A01 A02 A04 GH 88-136 205/55R17 K1a K42 R37 A05 A08 A09 e1*2001/116*0448*.. 88-136 215/50R17 K1a K1b K2b K42 A12 A21 A58 88-136 225/45R17 K1a A99 Car Flh 88-136 225/50R17 K1c K2b K42 Lim V17 S01 88-136 235/45R17 K1a K1b K2b K42 Mazda CX-7 127, 191 235/65R17 M+S A02 A04 A05 ER A08 A09 A21 e11*2001/116*0308*. A56 A63 A99 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47900 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55105009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B24-757 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mazda MX-5 93, 118 205/40R17 K1a A01 A02 A04 NC1, NC1E 93, 118 205/45R17 K1a A05 A08 A09 e11*2001/116*0202*. 93, 118 215/40R17 K1c K2b A12 A21 A99 e1*2001/116*0371*.. 93, 118 215/45R17 G01 K1c K2b S01 Mazda RX8 141,151 225/50R17 A32 A02 A04 A05 SE 141,151 235/45R17 A32 A08 A09 A21 e11*2001/116*0199*. 141-170 225/50R17 A32 M+S A99 B03 S01 141-170 235/45R17 A32 M+S Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47900 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55105009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B24-757 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 4 von 7 A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47900 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55105009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B24-757 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 5 von 7 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47900 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55105009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B24-757 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 6 von 7 V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 215/40R17 245/35R17 Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 13 235/50R17 255/45R17 Nr. 14 235/55R17 255/50R17 Nr. 15 235/60R17 255/55R17 Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 18 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im Oktober 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 16.12.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47900 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55105009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B24-757 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 16.Dezember 2009 Bohlander 00144879.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim