Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            B24
                             Typ                               B24-8520
                             Radgröße                          8,5Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             W4           B24-8520 W4/                          5/114,3/66,1        42          920    2350
                                          BA13 N23 Ø72,6xØ66,1
§ 22 48120, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        48120
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B24-8520 (s.o.)
                             Radgröße                          8,5Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr


                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                             S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
                             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
                             S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   28


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Dacia
                                                               Nissan
                                                               Renault


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Duster (I) 2WD      63-92        225/35R20 K1a K1b                          A01 A12 A21
                             SD/SR                     63-92        235/35R20 K1a K1b K2b                      A58 A99 KOV
                             e2*2001/116*0314*..;      63-92        245/35R20 K1c K2a K2b K3s                  S04
                             e2*2001/116*0323*..;
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Dacia Duster (I) 4WD      66-92        225/35R20 K1a K1b                          A01 A12 A21
                             SD/SR                     66-92        235/35R20 K1a K1b K2b                      A56 A99 KOV
                             e2*2001/116*0314*..;      66-92        245/35R20 K1c K2a K2b K3s                  S04
                             e2*2001/116*0323*..;
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Dacia Duster (II) 2WD     66-92        225/35R20   K1a K1b K2a K2b                A01 A12 A21
                             SR (SR*H..)               66-92        235/35R20   K1a K1b K2c                    A58 A99 F23
                             e2*2001/116*0323*43-..;   66-92        235/40R20   K1a K1b K2c K3s                KOV S06
                             e2*2007/46*0013*12-..     66-92        245/35R20   K1c K2c K3s
§ 22 48120, Erweiterung 03




                             - ab Modell 2018
                             Dacia Duster (II) 4WD     80, 84, 92   225/35R20   K1a K1b K2a K2b                A01 A12 A21
                             SR (SR*H..)               80, 84, 92   235/35R20   K1a K1b K2c                    A56 A99 F24
                             e2*2001/116*0323*43-..;   80, 84, 92   235/40R20   K1a K1b K2c K3s                KOV S06
                             e2*2007/46*0013*12-..     80, 84, 92   245/35R20   K1c K2c K3s
                             - ab Modell 2018
                             Nissan Juke 2WD           69-147       225/35R20                                  A12 A21 A58
                             F15                       69-147       235/35R20 A01 K8c                          A99 S05
                             e11*2007/46*0132*..;
                             e3*2007/46*0162*..
                             - incl. Facelift 2014
                             Nissan Juke 4WD           140, 147     225/35R20                                  A12 A21 A56
                             F15                       140, 147     235/35R20   A01 K2b                        A99 S05
                             e11*2007/46*0132*..       140, 147     245/30R20   A01 K1c K2b
                             - incl. Facelift 2014     140, 147     255/30R20   A01 K1c K2b
                             Nissan Juke Nismo RS      157, 160     225/35R20                                  A12 A21 A57
                             F15                       157, 160     235/35R20   A01 K8c                        A99 S05
                             e11*2007/46*0132*..
                             Nissan Murano             140, 188     235/55R20   K2b                            A01 A12 A21
                             Z51                       140, 188     245/50R20   K1a K2b                        A99 S05
                             e1*2001/116*0478*..       140, 188     255/45R20   K2b
                                                       140, 188     255/50R20   K1c K2a K2b
                                                       140, 188     265/45R20   K1a K2b
                                                       140, 188     275/45R20   K1a K1b K2b
                             Nissan X-Trail            104-127      245/35R20   K25 K42                        A01 A12 A21
                             T31                       104-127      245/40R20   G01 K25 K42 R64                A99 S05
                             e1*2001/116*0432*..       110, 127     245/40R20   K25 K42 R34
                             - incl. MJ 2011
                             Nissan X-Trail            96-130       235/45R20                                  A12 A21 A57
                             T32                       96-130       245/40R20                                  A99 S05
                             e13*2007/46*1456*..       96-130       245/45R20
                                                       96-130       255/40R20
                                                       96-130       255/45R20



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 9

                             Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Renault Espace (V)          96-165     235/45R20                                      A12 A21 A58
                             RFC                         96-165     245/45R20                                      A99 L06 S02
                             e2*2007/46*0470*..          96-165     255/45R20
                                                         96-165     265/45R20
                             Renault Fluence             63-103     235/30R20 K2b K6g K8k                          A01 A12 A21
                             Z                           63-103     245/30R20 K2b K6g K8k                          A99 Sth S04
                             e2*2001/116*0373*..;
                             e2*2007/46*0010*..
                             - Limousine
                             Renault Laguna              81-131     255/30R20 K1c K2b K56 L05 T88 T92              A01 A12 A21
                             T                           81-173     245/30R20 K1c K2b L06 T90                      A99 Car Flh
                             e2*2001/116*0363*..;                                                                  S03
                             e2*2007/46*0012*..
                             Renault Laguna Coupé        125-175    245/30R20   K1c NoD T90                        A01 A12 A21
                             T                           81-110     245/30R20   K1c T90 Y16                        A99 Cpe L06
                             e2*2001/116*0363*07-..                                                                S03
§ 22 48120, Erweiterung 03




                                                         81-175     255/30R20   K1c K2b T88 T92
                             Renault Latitude            81,103     235/30R20   K4h T88                            A01 A12 A21
                             T                           81-127     225/35R20   K4h T90                            A99 Lim S03
                             e2*2001/116*0363*..         81-127     235/35R20   G81 K4h T88 T92
                                                         81-127     245/30R20   K1a K4g K6g T90
                                                         81-127     255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
                             Renault Megane (III)        78-132     235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88    A01 A12 A21
                             Z                                                                                     A99 Cpe Flh
                             e2*2001/116*0373*..;                                                                  S04
                             - Cabriolet
                             Renault Megane (III)        63-162     235/30R20 G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88          A01 A12 A21
                             Z                                                                                     A99 Car S04
                             e2*2001/116*0373*..;
                             e2*2007/46*0010*..
                             - Grandtour
                             Renault Megane (III)        63-162     235/30R20 G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88          A01 A12 A21
                             Z                                                                                     A99 Cpe Flh
                             e2*2001/116*0373*..;                                                                  S04
                             e2*2007/46*0010*..
                             - Fließheck
                             - Coupé
                             Renault Scenic (III)        63-118     255/30R20 K2b K4a K8f T92                      A01 A12 A21
                             JZ                                                                                    A58 A60 A99
                             e2*2001/116*0379*..,                                                                  S04
                             e2*2007/46*0011*..
                             - Scenic / Gr. Scenic
                             Renault Talisman            81-147     225/35R20   R37                                A12 A21 A58
                             RFD                         81-147     235/35R20   R37                                A99 Car L05
                             e11*2007/46*2969*..         81-147     245/35R20   A01 K2b K8g                        Lim S04
                                                         81-147     255/30R20   A01 K2b K8g
                                                         81-147     255/35R20   A01 K2b K8g
                             Renault Talisman 4Control   81-147     245/35R20   K8g                                A01 A12 A21
                             RFD                         81-147     255/30R20   K2b K8k                            A58 A99 Car
                             e11*2007/46*2969*..         81-147     255/35R20   K2b K8k                            L04 Lim S04
                             - mit Allradlenkung


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 9

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 48120, Erweiterung 03




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 9

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§ 22 48120, Erweiterung 03




                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 9

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
§ 22 48120, Erweiterung 03




                             schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
                             kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
                             hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 9

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 48120, Erweiterung 03




                             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
                             um 5 mm aufzuweiten.

                             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                             R34      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
                             oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                             leitung).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 8 von 9

                             R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                             215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 48120, Erweiterung 03




                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             Y16     Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikge-
                             triebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 9. März 2018 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55052210 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 9 von 9



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 9. März 2018




                             Bohlander                                                                    00289673.DOC
                             RN/Boh
§ 22 48120, Erweiterung 03




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim