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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55052210 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 5


                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            B24
                             Typ                               B24-8520
                             Radgröße                          8,5Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             W4           B24-8520 W4/                          5/114,3/64,1        50          870    2300
                                          BA15 N21 Ø72,6xØ64,2
§ 22 48120, Erweiterung 04




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        48120
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B24-8520 (s.o.)
                             Radgröße                          8,5Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                                       Brock Typ D6

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Honda

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55052210 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5



                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   A01 K1c T90                          A12 A21 A99
                             CU1,CU3                115            235/30R20   T88                                  Lim Y61 S01
                             e6*2001/116*
                             0113, 0115*..
                             Honda                  110-132        245/30R20   A01 K1c T90                          A12 A21 A99
                             Accord (VIII) Tourer   115            235/30R20   T88                                  Car Y61 S01
                             CW1, CW3
                             e6*2001/116*
                             0120,0122*..
                             Honda CR-V (III)       103-122        245/40R20                                        A12 A21 A99
                             RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20                                        S01
                             e11*2001/116*
                             0301*00-05,
                             0302*00-05,
§ 22 48120, Erweiterung 04




                             0322*00-03
                             Honda HR-V             88, 96         225/35R20                                        A12 A21 A58
                             RU                     88, 96         235/30R20   A01 K1c K2b                          A99 X95 S01
                             e6*2007/46*0158*..     88, 96         235/35R20   A01 K1c K2b
                                                    88, 96         245/30R20   A01 K1c K2b
                                                    88, 96         255/30R20   A01 K1c K2b K5v K8a
                             Honda HR-V             96, 134        225/35R20                                        A12 A21 A58
                             RU                     96, 134        235/35R20                                        A99 X86 S01
                             e6*2007/46*0158*..     96, 134        245/35R20   A01 K1c K2b K3v K5v K8a




                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55052210 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 5


                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 48120, Erweiterung 04




                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48120 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55052210 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 4 von 5

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.
§ 22 48120, Erweiterung 04




                             K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
                             bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

                             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbe-
                             reifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs-
                             anleitung).

                             Y61     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                             gen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55052210 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B24-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 5



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. März 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.
§ 22 48120, Erweiterung 04




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. März 2020




                             Bohlander                                                                    00340809.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim