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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48072 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            B26
               Typ                               B26-757
               Radgröße                          7,5Jx17EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               X5            B26-757 X5/BA06 N2 Ø63,4-Ø54,1       5/100/54,1          38          650    2050


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        48072
§22 48072*04




               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B26-757 (s.o.)
               Radgröße                          7,5Jx17EH2+
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D6
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      105                   34,5
                         Brock Typ: D6


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Lexus
                                                 Subaru
                                                 Toyota


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48072 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus CT 200h           73           205/45R17    R37 T88                          A12 A19 A58
               A10(a)                  73           205/50R17    R37                              A99 Flh S01
               e11*2007/46*0150*..;    73           215/45R17
               e6*2007/46*0334*..      73           225/45R17
               Subaru Trezia           66, 73       195/45R17    K1a K2b K6f K6g K6i              A01 A12 A19
               D1(a)                   66, 73       205/45R17    K1a K2b K6f K6g K6i              A58 A99 S01
               e11*2007/46*0021*..     66, 73       215/40R17    K1c K2b K6f K6h K6i
                                       66, 73       215/45R17    K1c K2b K6f K6h K6i
               Toyota Avensis          66-110       205/40R17    K1a K42 K56 T84                  A01 A12 A19
               T22                     66-110       205/45R17    K1a K42 K46 K56 T84 T88          A99 Car Flh
               e11*96/79*0077*..       66-110       215/40R17    K1c K42 K46 K56 T83 T87          Sth V17 S01
                                       66-110       225/35R17    K1c K42 K46 K56 T82 T86
               Toyota Avensis          81-120       205/50R17    R37                              A12 A19 A99
               T25                     81-120       215/45R17                                     Car Flh Sth
               e11*2001/116*0196*.     81-120       215/50R17    A01 G03 K14 K42 K46              V17 S01
                                       81-120       225/45R17    A01 K14 K46
                                       81-120       235/40R17    A01 K42 K46 R70
               Toyota Celica           105-141      205/45R17                                     A12 A19 A99
§22 48072*04




               T23                     105-141      215/40R17    A01 K45                          V17 S01
               e11*98/14*0122*..,      105-141      215/45R17    A01 G01 K45
               e11*2001/116*0122*.     105-141      235/40R17    A01 K2b K42 K56 R03 R70
               Toyota Prius (III)      73           205/45R17    K6f T88                          A01 A12 A19
               XW3(a), XW3P            73           215/45R17    K1a K1b K6f                      A99 S01
               e11*2001/116*0264*.
               e11*2007/46*0015*..
               Toyota Prius (IV)       72           205/45R17    T88                              A12 A19 A58
               XW5(EU,M), -/TMG        72           205/50R17                                     A99 Flh S01
               e11*2007/46*2971*..;    72           215/45R17
               e13*2007/46*1931*..;    72           225/45R17    A01 K9v
               e6*2007/46*0339*..
               Toyota Prius PHV (IV)   72           205/45R17    T88                              A12 A19 A99
               XW5P(EU,M)              72           205/50R17                                     Flh S01
               e11*2007/46*3704*..;    72           215/45R17
               e6*2007/46*0340*..
               Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74   205/50R17    A01 K6f K6i                      A12 A19 A58
               XP11                    66, 73, 74   215/45R17                                     A99 S01
               e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74   225/45R17    A01 K6f K6i
               - 2WD                   66, 73, 74   235/45R17    A01 K6f K6i
               Toyota Urban Cruiser    66           205/50R17                                     A12 A19 A56
               XP11                    66           215/45R17                                     A99 S01
               e11*2001/116*0263*.     66           225/45R17
               - 4WD                   66           235/45R17
               Toyota Verso-S          66, 73       195/45R17    K1a K2b K6f K6g K6i              A01 A12 A19
               XP12(a)                 66, 73       205/45R17    K1a K2b K6f K6g K6i              A58 A99 S01
               e11*2007/46*0020*..     66, 73       215/40R17    K1c K2b K6f K6h K6i
                                       66, 73       215/45R17    K1c K2b K6f K6h K6i




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48072 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Yaris (IV)      53,68,92      195/45R17     K1b K6i K6r                          A01 A12 A19
               XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      205/45R17     K1b K6i K6r                          A58 A99 Flh
               /TGRE                  53,68,92      215/40R17     K1c K2b K6g K6i K6r K8h              KOV LY5
               e6*2007/46*0437*..;    53,68,92      215/45R17     K1c K2b K6g K6i K6r K8h              NoE NoP S02
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*.
               .;
               e20*2018/858*00007*.
               .
               Toyota Yaris (IV)      53,68,92      195/45R17     K1b K6i K6r                          A01 A12 A19
               XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      205/45R17     K1b K6i K6r                          A58 A99 Flh
               /TGRE                  53,68,92      215/40R17     K1c K2b K6g K6i K6r K8h              KOV LY4
               e6*2007/46*0437*..;    53,68,92      215/45R17     K1c K2b K6g K6i K6r K8h              NoE NoP S02
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*.
               .;
               e20*2018/858*00007*.
               .
§22 48072*04




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48072 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
§22 48072*04




               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.
§22 48072*04




               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

               K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
               gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
               mitte vollständig umzulegen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LY4      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseiti-
               ger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu An-
§22 48072*04




               schlag).

               LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
               Anschlag).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 9

               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 48072*04




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48072 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 9

               V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17     215/35R17
               Nr. 2    195/45R17     215/40R17
               Nr. 3    205/40R17     225/35R17
               Nr. 4    205/45R17     235/40R17
               Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17     225/50R17
               Nr. 7    215/40R17     245/35R17
               Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17     235/50R17
               Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17     255/45R17
               Nr. 16   235/55R17     255/50R17
               Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§22 48072*04




               Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17     285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 8. April 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48072 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55057210 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B26-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 9



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 8. April 2022




               Laux                                                                  00387976.DOC
               RN/RL
§22 48072*04




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim