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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47958 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55007710 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6


                Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0400809

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          B26
                Typ                             B26-808
                Radgröße                        8Jx18EH2+
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                O5           B26-808 O5/ ohne Ring                5/105/56,6          38          630    2150


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                      47958
                Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 47958*04




                Radtyp und Ausführung           B26-808 (s.o.)
                Radgröße                        8Jx18EH2+
                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel        Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
                S02 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°     140                    -
                    offen ww. Hutmutter
                S03 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°     140                    36
                S04 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°     125                    36
                S05 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°     125                    36
                S06 offene Serien-Mutter M12x1,5      Kegel 60°     140                    -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                Opel

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47958 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55007710 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Cruze /-SW   80-104        215/45R18   T89 T93                             A07 A12 A21
                KL1J                   80-104        225/40R18   T88 T92                             A58 A99 Car
                e4*2001/116*0140*..    80-104        225/45R18                                       Flh Lim V18
                                       80-104        235/40R18                                       S03
                                       80-104        235/45R18   A01 G75
                                       80-104        235/45R18   R96
                                       80-104        245/40R18   A01 K1a K1b K2b K8e
                Chevrolet Trax         85-103        215/55R18   R70                                 A07 A12 A21
                KL1B / J-A             85-103        235/45R18                                       A57 A99 S05
                e4*2007/46*0696*..;
                e4*2007/46*0537*..
                Opel Astra K          70-147         205/40R18   T82 T86                             A07 A12 A21
                B-K                   70-147         215/40R18                                       A58 A99 Flh
                e4*2007/46*0996*..    70-147         225/40R18                                       NoS S06
                                      70-147         235/35R18   A01 K1a K1b K2b
                                      70-147         235/40R18   A01 G01 K1a K1b K2b
                Opel Astra K Sports   70-147         205/40R18   T82 T86                             A07 A12 A21
§ 22 47958*04




                Tourer                70-147         215/40R18                                       A58 A99 Car
                B-K                   70-147         225/40R18   A01 K2b                             NoS S06
                e4*2007/46*0996*02-.. 70-147         235/35R18   A01 K1a K1b K2b K6j K8e
                                      70-147         235/40R18   A01 G01 K1a K1b K2b K6j K8e
                Opel Astra-J          64-88,103      215/45R18                                       A07 A12 A21
                P-J, -/V, /SW         64-88,103      225/40R18                                       A58 A99 Flh
                e1*2007/46*0141*..,   64-88,103      225/45R18                                       Lim V18 S02
                e4*2007/46*0309*..,   64-88,103      235/40R18
                e4*2007/46*0204*..    64-88,103      235/45R18   A01 G75
                                      64-88,103      235/45R18   R96
                                      64-88,103      245/40R18
                Opel Astra-J          70-88,103      215/45R18                                       A07 A12 A21
                P-J/SW, -/V           70-88,103      225/40R18                                       A58 A99 Car
                e4*2007/46*0204*..;   70-88,103      225/45R18                                       V18 S02
                e4*2007/46*0308*..    70-88,103      235/40R18
                - Sports Tourer       70-88,103      235/45R18   A01 G75
                - Station Wagon       70-88,103      235/45R18   R96
                                      70-88,103      245/40R18
                Opel Mokka            81-103         215/55R18   R70                                 A07 A12 A21
                J-A                   81-103         235/45R18                                       A57 A99 S04
                e4*2007/46*
                0537*00-14
                Opel Mokka-X          81-112         215/55R18   R70                                 A07 A12 A21
                J-A                   81-112         235/45R18                                       A57 A99 S06
                e4*2007/46*0537*15-..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47958 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55007710 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 47958*04




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55007710 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
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                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47958 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55007710 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 6

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
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                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   205/40R18     225/35R18
                Nr.   2   205/45R18     225/40R18
                Nr.   3   215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                Nr.   4   215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                Nr.   5   225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr.   6   225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47958 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55007710 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. April 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
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                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 19. April 2017




                Bohlander                                                                    00270090.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim