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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47958 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55007710 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7


                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            B26
                Typ                               B26-808
                Radgröße                          8Jx18EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4           B26-808 W4/                           5/114,3/66,1        48          880    2250
                             BA13 N23 Ø72,6xØ66,1


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        47958
§ 22 47958*04




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B26-808 (s.o.)
                Radgröße                          8Jx18EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Nissan
                                                  Renault

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47958 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55007710 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Juke 2WD         69-147         215/45R18   A13                                 A21 A58 A99
                F15                     69-147         215/50R18   A12 R70                             Nk1 S04
                e11*2007/46*0132*..;    69-147         225/45R18   A33
                e3*2007/46*0162*..      69-147         235/45R18   A12
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke 4WD         140, 147       215/45R18   A13                                 A21 A56 A99
                F15                     140, 147       215/50R18   A12 R70                             Nk1 S04
                e11*2007/46*0132*..     140, 147       225/45R18   A33
                - incl. Facelift 2014   140, 147       235/45R18   A12
                                        140, 147       245/40R18   A12
                Nissan                  157, 160       215/45R18   A13                                 A21 A57 A99
                Juke Nismo RS           157, 160       215/50R18   A12 R70                             S04
                F15                     157, 160       225/45R18   A33
                e11*2007/46*0132*..     157, 160       235/45R18   A12

                Nissan Murano           140,188        235/60R18                                       A12 A21 A99
                Z51                     140,188        235/65R18                                       Nk1 S04
§ 22 47958*04




                e1*2001/116*0478*..     140,188        245/60R18
                                        140,188        255/55R18
                                        140,188        255/60R18
                Renault Fluence         63-103         215/45R18                                       A12 A21 A99
                Z                       63-103         225/40R18                                       Sth S03
                e2*2001/116*0373*..;    63-103         225/45R18
                e2*2007/46*0010*..      63-103         235/40R18
                - Limousine             63-103         245/40R18   A01 K2b K8f
                Renault Laguna          81-131         245/40R18   L05                                 A12 A21 A99
                T                       81-173         215/45R18   L06 T89 T93                         Car Flh L05
                e2*2001/116*0363*..;    81-173         225/40R18   L06 T88 T89 T91 T92                 V18 Y61 S02
                e2*2007/46*0012*..      81-173         225/45R18   L06 T91
                                        81-173         235/40R18   L06 T91 T93
                Renault                 81-177         215/45R18   T89 T93                             A12 A21 A99
                Laguna Coupé            81-177         225/40R18   T92                                 Cpe L05 L06
                T                       81-177         225/45R18   T91 T95                             V18 Y61 S02
                e2*2001/116*            81-177         235/40R18   T91 T95
                0363*07-..              81-177         245/40R18
                Renault Latitude        81-127         215/45R18   R37 T89 T93                         A12 A21 A99
                T                       81-127         225/40R18   T88 T92                             Lim V18 Y61
                e2*2001/116*0363*..     81-177         225/45R18   T91 T95                             S02
                                        81-177         235/40R18   T91 T95
                                        81-177         235/45R18   R09
                                        81-177         235/45R18   A01 G03
                                        81-177         245/40R18
                Renault Megane (III)    78-103         215/40R18   R37 T85 T89                         A12 A21 A99
                Z                       78-132         225/40R18   T88 T89                             Cbo V18 S03
                e2*2001/116*0373*..;    78-132         235/35R18   T86 T90
                - Cabriolet             78-132         245/35R18   A01 K2b K4i T88 T89




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47958 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55007710 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Megane (III)    63-103        215/40R18    R37 T85 T89                           A12 A21 A99
                Z                       63-162        225/40R18                                          Car V18 Y62
                e2*2001/116*0373*..;    63-162        235/35R18    T86 T90                               S03
                e2*2007/46*0010*..      63-162        245/35R18    A01 K6g
                - Grandtour
                Renault Megane (III)    63-103        215/40R18    R37 T85 T89                           A12 A21 A99
                Z                       63-162        225/40R18                                          Cpe Flh V18
                e2*2001/116*0373*..;    63-162        235/35R18    T86 T90                               Y62 S03
                e2*2007/46*0010*..      63-162        245/35R18    A01 K2b K6g
                - Fließheck
                - Coupé
                Renault Scenic (III)    63-103        215/45R18    R37 T93                               A12 A21 A58
                JZ                      63-118        225/40R18    T91 T92                               A60 A99 V18
                e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18    T91 T95                               S03
                e2*2007/46*0011*..      63-118        235/40R18    T91 T95
                - Scenic / Gr. Scenic   63-118        245/40R18
                Renault Talisman        81-147        225/45R18    A13 R37                               A21 A58 A99
                RFD                     81-147        225/50R18    A90 R37                               Car L05 Lim
                e11*2007/46*2969*..     81-147        235/45R18    A33 R37                               S03
§ 22 47958*04




                                        81-147        245/45R18    A12
                                        81-147        255/45R18    A12


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


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                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55007710 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.
§ 22 47958*04




                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55007710 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 47958*04




                L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Allradlenkung (4WS).

                L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
                Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
                mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55007710 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 47958*04




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

                Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55007710 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B26-808
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. April 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 47958*04




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 19. April 2017




                Bohlander                                                                   00270129.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim