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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO

            Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022
            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 5



            Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                            Schleidener Straße 32
                                            53919 Weilerswist - Derkum
                                            QM-Nr. 49 02 0400809


            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
            Modell                          B32
            Typ                             B32-1022
            Radgröße                        10,0Jx22EH2
            Zentrierart                     Mittenzentrierung

            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
            W6           B32-1022 W6 / ohne Ring           5/120/74,1          40          1050   2400


            Kennzeichnungen
§22 50938




            KBA-Nummer                      50938
            Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
            Radtyp und Ausführung           B32-1022 (s.o.)
            Radgröße                        10,0Jx22EH2
            Einpresstiefe                   ET (s.o.)
            Herstelldatum                   Monat und Jahr

            Befestigungsmittel

            Nr. Art der Befestigungsmittel Bund               Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
            S02 Serien-Schraube M14x1,25 Kegel 60°            140                   27,5

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.

            Verwendungsbereich

            Hersteller                      BMW

            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO

            Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022
            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5

            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            BMW X5                  155-330        265/35R22   R02                                   A07 A12 A14
            X5, X-N1                155-330        295/30R22   A01 K1a K1b R02                       A18 A56 KMV
            e1*2007/46*0421*10-..                                                                    NBF V22 X77
            e1*2007/46*0454*11-..                                                                    VA1 S02
            - ab Modell 2014
            - mit Radhaus-
            Verbreiterungen
            BMW X5                  155-330        265/35R22   R02 T02                               A07 A12 A14
            X70, X5, X-N1           155-330        295/30R22   A01 K1b R02                           A18 KMV
            e1*2001/116*0420*..;                                                                     NBF V22 VA1
            e1*2007/46*                                                                              S02
            0421*00-09;
            e1*2007/46*
            0454*00-10
            - mit Radhaus-
            Verbreiterungen
            BMW X6                  155-330        265/35R22   R02 T01                               A07 A12 A14
            X6                      155-330        295/30R22   A01 K1a K1b R02                       A18 KOV V22
            e1*2007/46*0412*08-..                                                                    VA1 S02
§22 50938




            - ab MJ 2015


            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.


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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO

            Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 5

            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
            Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 50938




            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
            abgedeckt sein.

            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
            sein.

            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
            gen.

            R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO

            Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022
            Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 5


            T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            V22   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

            Nr.   1   245/30R22      285/25R22, 295/25R22
            Nr.   2   255/30R22      295/25R22, 315/25R22
            Nr.   3   265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
            Nr.   4   265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
            Nr.   5   275/35R22      315/30R22
            Nr.   6   285/30R22      335/25R22
            Nr.   7   285/40R22      325/35R22
            Nr.   8   295/30R22      335/25R22

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§22 50938




            des Fahrzeugs mitzuführen.

            VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
            lässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55054116, Ausfertigung 1 (Radtyp
            B32-1122) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
            und Hinweise.

            X77       Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2016 in Lambsheim statt.



            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO

            Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 5



            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 23. Juni 2016




            Bohlander                                                                    00252435.DOC
§22 50938




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B32-1022
KBA / ECE                                             50938

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart   Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall          ja
Continental / VDO Redi                                               ja
CUB Universal                                          Metall        ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi         ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi         ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Orange Universal Clamp In                              Metall        ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi         ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi         ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall        ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall        ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall        ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall        ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall       nein
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall       nein
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall        ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall        ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall        ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall        ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall        ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall        ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall        ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi         ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi         ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi         ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi         ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall        ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50987 nach §22 StVZO

            Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054116 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11,0Jx22EH2 Typ B32-1122
            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 4



            Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                            Schleidener Straße 32
                                            53919 Weilerswist - Derkum
                                            QM-Nr. 49 02 0400809


            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
            Modell                          B32
            Typ                             B32-1122
            Radgröße                        11,0Jx22EH2
            Zentrierart                     Mittenzentrierung

            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
            W6           B32-1122 W6 / ohne Ring           5/120/74,1          38          1050   2400


            Kennzeichnungen
§22 50987




            KBA-Nummer                      50987
            Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
            Radtyp und Ausführung           B32-1122 (s.o.)
            Radgröße                        11,0Jx22EH2
            Einpresstiefe                   ET (s.o.)
            Herstelldatum                   Monat und Jahr

            Befestigungsmittel

            Nr. Art der Befestigungsmittel Bund               Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
            S02 Serien-Schraube M14x1,25 Kegel 60°            140                   27,5

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.

            Verwendungsbereich

            Hersteller                      BMW

            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50987 nach §22 StVZO

            Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054116 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 11,0Jx22EH2 Typ B32-1122
            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 4

            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            BMW X5                  155-330        295/30R22   R03 T03 T99                           A07 A12 A14
            X5, X-N1                155-330        305/30R22   R03 T01 T05                           A18 A56 KMV
            e1*2007/46*0421*10-..                                                                    NBF V22 X77
            e1*2007/46*0454*11-..                                                                    HA2 S02
            - ab Modell 2014
            - mit Radhaus-
            Verbreiterungen
            BMW X5                  155-330        295/30R22   R03 T03                               A07 A12 A14
            X70, X5, X-N1           155-330        305/30R22   R03 T01 T05                           A18 KMV
            e1*2001/116*0420*..;                                                                     NBF V22 HA2
            e1*2007/46*                                                                              S02
            0421*00-09;
            e1*2007/46*
            0454*00-10
            - mit Radhaus-
            Verbreiterungen
            BMW X6                  155-330        295/30R22   R03 T03 T99                           A07 A12 A14
            X6                      155-330        305/30R22   R03 T01 T05                           A18 KOV V22
            e1*2007/46*0412*08-..                                                                    HA2 S02
§22 50987




            - ab MJ 2015


            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.


            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50987 nach §22 StVZO

            Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054116 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11,0Jx22EH2 Typ B32-1122
            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4


            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
            Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

            HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
§22 50987




            lässig in Verbindung mit denen in Anlage 15, Gutachten Nummer 55045016, Ausfertigung 1 (Radtyp
            B32-1022) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
            und Hinweise.

            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
            gen.

            R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50987 nach §22 StVZO

            Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054116 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 11,0Jx22EH2 Typ B32-1122
            Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 4


            V22   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

            Nr.   1   245/30R22      285/25R22, 295/25R22
            Nr.   2   255/30R22      295/25R22, 315/25R22
            Nr.   3   265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
            Nr.   4   265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
            Nr.   5   275/35R22      315/30R22
            Nr.   6   285/30R22      335/25R22

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.

            X77       Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




            Prüfort und Prüfdatum
§22 50987




            Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2016 in Lambsheim statt.



            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.

            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

            Lambsheim, 23. Juni 2016




            Bohlander                                                                       00252436.DOC




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B32-1122
KBA / ECE                                             50987

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart   Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall          ja
Continental / VDO Redi                                               ja
CUB Universal                                          Metall        ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi         ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi         ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Orange Universal Clamp In                              Metall        ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi         ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi         ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall        ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall        ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall        ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall        ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall        ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall        ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall        ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall        ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall        ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall        ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall        ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi         ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi         ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi         ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi         ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall        ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.