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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49992 nach §22 StVZO

                Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B32-758
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0201708



                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B32
                Typ                               B32-758
                Radgröße                          7,5Jx18H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                O6            B32-758 O6 / ohne Ring               5/115/70,2          41          780    2250



                Kennzeichnungen
§ 22 49992*07




                KBA-Nummer                        49992
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B32-758 (s.o.)
                Radgröße                          7,5Jx18H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Mutter M12x1,5 –      Kegel 60°      140                   -
                          offene Mutter
                          wahlweise
                          Hutmutter
                S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
                S04       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
                S05       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      150                   36
                S06       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
                S07       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   -
                          offen
                S08       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49992 nach §22 StVZO

                Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B32-758
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 8

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                    Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                              Opel


                Spurverbreiterung             innerhalb 2%



                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Captiva         93-190       235/55R18                                      A07 A12 A21
§ 22 49992*07




                KLAC, KLAD                93-190       245/50R18 A01 LK6                              A99 S08
                e4*2001/116*0113*..,
                e4*2001/116*0117*..
                - incl. Facelift 2011
                Chevrolet Cruze /-SW      92-120       215/45R18   T89 T93                            A07 A12 A21
                KL1J                      92-120       225/40R18   T88 T92                            A58 A99 Car
                e4*2001/116*0140*..       92-120       225/45R18                                      Flh Lim S06
                                          92-120       235/45R18   A01 G75 K1a K1b K2b K8e
                Chevrolet Orlando         96-120       215/45R18   T93                                A07 A12 A21
                KL1Y, KL1YN               96-120       215/50R18                                      A58 A99 S05
                e4*2007/46*0224*..;       96-120       225/45R18
                e4*2007/46*0295*..        96-120       235/45R18
                Opel Ampera               111          215/45R18   T93                                A07 A12 A21
                D1JOI                     111          225/45R18                                      A58 A99 Flh
                e13*2007/46*1159*..                                                                   S03
                Opel Antara               93-190       235/55R18                                      A07 A12 A21
                L-A                       93-190       245/50R18                                      A99 S08
                e4*2001/116*0118*..
                - incl. Facelift 2011
                Opel Astra-J              81,92-143    205/45R18   A91 R37 T86 T90                    A07 A21 A58
                P-J, -/V, /SW             81,92-143    215/45R18   A91                                A99 Flh Lim
                e1*2007/46*0141*..,       81,92-143    225/40R18   A91 T88 T92                        V18 S02
                e4*2007/46*0309*..,       81,92-143    225/45R18   A12
                e4*2007/46*0204*..        81,92-143    235/45R18   A01 A12 G03 G75
                                          81,92-143    235/45R18   A12 R96
                                          81,92-143    235/45R18   A12 R09




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49992 nach §22 StVZO

                Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B32-758
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Astra-J               74-132      205/45R18   A91 R37 T90                         A07 A21 A58
                P-J/SW, -/V                74-132      215/45R18   A91 T89 T93                         A99 Car V18
                e4*2007/46*0204*..;        74-132      225/40R18   A91 T88 T92                         S02
                e4*2007/46*0308*..         74-132      225/45R18   A12
                - Sports Tourer            74-132      235/45R18   A01 A12 G03 G75
                - Station Wagon            74-132      235/45R18   A12 R96
                                           74-132      235/45R18   A12 R09
                                           74-143      215/45R18   A91 M+S T89 T93
                                           74-143      225/40R18   A91 M+S T88 T92
                                           74-143      225/45R18   A12 M+S
                                           74-143      235/45R18   A12 M+S R09
                Opel Astra-J GTC           74-147      225/50R18   A92                                 A07 A21 A99
                P-J/SW                     74-147      225/55R18   A12                                 Cpe S02
                e4*2007/46*0204*..         74-147      235/45R18   A12
                                           74-147      235/50R18   A12
                                           74-147      245/45R18   A92
                Opel Cascada               88-147      225/50R18   A92                                 A07 A21 A99
                P-J/SW                     88-147      225/55R18   A12                                 Cbo S04
§ 22 49992*07




                e4*2007/46*0204*..         88-147      235/45R18   A12
                                           88-147      235/50R18   A12
                                           88-147      245/45R18   A92
                Opel Insignia-B            81-121      215/50R18   A91 R37                             A07 A21 A57
                Z-B                        81-125      225/45R18   A91                                 A99 Car Flh
                e8*2007/46*0264*..         81-125      225/50R18   A12                                 KOV S07
                                           81-125      235/45R18   A91
                                           81-125      245/45R18   A12
                Opel Zafira Tourer         81-110      215/45R18   R37 T89 T93                         A07 A12 A21
                P-J/SW, -/V                81-110      215/50R18   R37 T92 T96                         A58 A99 S02
                e4*2007/46*0204*..,        81-147      225/45R18   T91 T95
                e4*2007/46*0308*..         81-147      235/45R18
                - incl. Facelift 2016


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49992 nach §22 StVZO

                Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B32-758
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.
§ 22 49992*07




                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                und Kettenherstellers sind zu beachten.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).


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                Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B32-758
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                pé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 49992*07




                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


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                Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B32-758
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 8

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 49992*07




                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B32-758
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 8

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
§ 22 49992*07




                Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. Dezember 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49992 nach §22 StVZO

                Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B32-758
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 6. Dezember 2017




                Bohlander                                                                   00284372.DOC
                RN/Boh
§ 22 49992*07




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim