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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6


Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            B32
Typ                               B32-759
Radgröße                          7,5Jx19EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4           B32-759 W4 /                          5/114,3/66,1        40          850    2410
             BA13 N23 Ø72,6 - Ø66,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50582
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B32-759 (s.o.)
Radgröße                          7,5Jx19EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                   28
S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      115                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Juke 2WD         69-147         225/40R19                                       A12 A21 A58
F15                                                                                    A99 S04
e11*2007/46*0132*..;
e3*2007/46*0162*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD         140, 147       225/40R19                                       A12 A21 A56
F15                                                                                    A99 S04
e11*2007/46*0132*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke Nismo       157, 160       225/40R19                                       A12 A21 A57
RS                                                                                     A99 S04
F15
e11*2007/46*0132*..
Nissan Murano           172            255/50R19   K1a K1b K2b                         A01 A12 A21
Z50                                                                                    A99 S04
e1*2001/116*0298*..
Nissan Pulsar           81-140         215/35R19   T85                                 A12 A21 A58
C13                     81-140         225/35R19                                       A99 Flh S06
e9*2007/46*3086*..
Nissan Qashqai          81-120         225/45R19   A31                                 A21 A57 A99
J11                                                                                    S05
e11*2007/46*0963*..
Nissan X-Trail          96, 120        225/55R19   A13                                 A21 A57 A99
T32                     96, 120        235/50R19   A33                                 S04
e13*2007/46*1456*..     96, 120        245/50R19   A12
                        96, 120        255/50R19   A01 A12 K1c K2c K4i K6a K6v
Renault Espace (V)      96-147         235/50R19                                       A12 A21 A58
RFC                     96-147         235/55R19                                       A99 L06 S02
e2*2007/46*0470*..      96-147         245/50R19
                        96-147         255/50R19   A01 K8f
Renault Fluence         63-103         225/40R19                                       A12 A21 A99
Z                       63-103         235/35R19                                       Sth S03
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Kadjar 2WD      81, 96         225/45R19   A31                                 A21 A58 A99
RFE                     81, 96         235/45R19   A12                                 F23 S03
e2*2007/46*0475*..
Renault Kadjar 4WD      96             225/45R19   A31                                 A21 A56 A99
RFE                     96             235/45R19   A12                                 F24 S03
e2*2007/46*0475*..
Renault Megane (IV)     66-97          215/35R19   T85                                 A12 A21 A58
RFB                     66-97          225/35R19   A01 K8c T88                         A99 Flh L05
e2*2007/46*0546*..                                                                     S03
Renault                 151            225/35R19   K8c T88                             A01 A12 A21
Megane GT (IV)                                                                         A58 A99 Flh
RFB                                                                                    L04 S03
e2*2007/46*0546*..



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6


K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. Mai 2016




Bohlander                                                                     00250475.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B32 7,5x19
KBA / ECE                                             50582 / 001031

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart         Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall                ja
Continental / VDO Redi                                                     ja
CUB Universal                                          Metall              ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi               ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi              nein
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall             nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall             nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall             nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall             nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall             nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall              ja
Orange Universal Clamp In                              Metall              ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi               ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi               ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall              ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall              ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall              ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall              ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall              ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi               ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall              ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall              ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall              ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall              ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall              ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall             nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall             nein
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall              ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi               ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi               ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi               ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi               ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi               ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi               ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi               ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi               ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi               ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall              ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.