Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55086515 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            B32
               Typ                               B32-759
               Radgröße                          7,5Jx19EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               W4           B32-759 W4 /                          5/114,3/66,1        40          850    2410
                            BA13 N23 Ø72,6 - Ø66,1


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        50582
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
§22 50582*08




               Radtyp und Ausführung             B32-759 (s.o.)
               Radgröße                          7,5Jx19EH2+
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                         Brock Typ ZS1C
               S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                   28
                         Brock Typ ZS1C
               S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   28
                         Brock Typ ZS1C
               S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                         Brock Typ
                         ZS2C ww. ZS2 DIV-004

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   34
                         Brock Typ D2
               S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      115                   34
                         Brock Typ D2


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55086515 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 8

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Dacia, Nissan, Renault

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%


               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (II) 2WD   66-110         225/45R19                                          A12 A21 A58
               SR (SR*H..)             66-110         235/45R19     A01 K1a K1b K2a K2b                  A99 F23 KOV
               e2*2001/116*                                                                              S03
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 2WD   66-110         225/45R19                                          A12 A21 A58
               SR (SR*H..)             66-110         235/45R19                                          A99 F23 KMV
               e2*2001/116*                                                                              S03
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
§22 50582*08




               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Dacia Duster (II) 4WD   80-110         225/45R19                                          A12 A21 A56
               SR (SR*H..)             80-110         235/45R19     A01 K1a K1b K2a K2b                  A99 F24 KOV
               e2*2001/116*                                                                              S03
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 4WD   80-110         225/45R19                                          A12 A21 A56
               SR (SR*H..)             80-110         235/45R19                                          A99 F24 KMV
               e2*2001/116*                                                                              S03
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Nissan Juke (I) 2WD     69-147         225/40R19                                          A12 A21 A58
               F15                                                                                       A99 S04
               e11*2007/46*0132*..;
               e3*2007/46*0162*..,
               e5*2007/46*1031*..
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Juke (I) 4WD     140, 147       225/40R19                                          A12 A21 A56
               F15                                                                                       A99 S04
               e11*2007/46*0132*..,
               e5*2007/46*1031*..
               - incl. Facelift 2014
               Nissan                  157, 160       225/40R19                                          A12 A21 A57
               Juke (I) Nismo RS                                                                         A99 S04
               F15
               e11*2007/46*0132*..,
               e5*2007/46*1031*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55086515 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
               Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan Leaf (II)          90             225/35R19   T88                                  A12 A21 A58
               ZE1                                                                                       A99 S05
               e9*2007/46*6537*..
               - (40, 62 kWh-Batterie)
               - max. Leistung:
                 110, 160 kW
               Nissan Murano             172            255/50R19   K1a K1b K2b                          A01 A12 A21
               Z50                                                                                       A99 S04
               e1*2001/116*0298*..
               Nissan Pulsar             81-140         215/35R19   T85                                  A12 A21 A58
               C13                       81-140         225/35R19                                        A99 Flh S05
               e9*2007/46*3086*..
               Nissan Qashqai (II)       81-120         225/45R19   A31                                  A21 A57 A99
               J11                                                                                       S02
               e11*2007/46*0963*..;
               e5*2007/46*1029*..
               Nissan Qashqai (III)      103 ,116       225/50R19                                        A12 A21 A58
               J12                       103 ,116       235/50R19                                        A99 F23 S02
               e9*2018/858*11042*..      103 ,116       245/45R19
§22 50582*08




               Nissan X-Trail            96-130         225/55R19   A13                                  A21 A57 A99
               T32                       96-130         235/50R19   A33                                  S04
               e13*2007/46*1456*..       96-130         245/50R19   A12
                                         96-130         255/50R19   A01 A12 K1c K2c K4i K6a K6v
               Renault Espace (V)        96-165         235/50R19                                        A12 A21 A58
               RFC                       96-165         235/55R19                                        A99 L06 S06
               e2*2007/46*0470*..        96-165         245/50R19
                                         96-165         255/50R19   A01 K8f
               Renault Fluence           63-103         225/40R19                                        A12 A21 A99
               Z                         63-103         235/35R19                                        Sth S01
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Limousine
               Renault Kadjar 2WD        81-120         225/45R19   A31                                  A21 A58 A99
               RFE                       81-120         235/45R19   A12                                  F23 S01
               e2*2007/46*0475*..
               Renault Kadjar 4WD        96, 110        225/45R19   A31                                  A21 A56 A99
               RFE                       96, 110        235/45R19   A12                                  F24 S01
               e2*2007/46*0475*..
               Renault Koleos            96-140         225/55R19                                        A12 A21 A57
               RZG                       96-140         235/50R19                                        A99 S04
               e11*2007/46*              96-140         245/50R19
               3255*00-04;
               e6*2007/46*0269*..
               Renault Megane (IV)       66-120         215/35R19   T85                                  A12 A21 A58
               RFB                       66-121         225/35R19   A01 K8c T88                          A99 Car Flh
               e2*2007/46*0546*..                                                                        L05 NoP S01
               Renault                   120, 151       225/35R19   K8c T88                              A01 A12 A21
               Megane GT(IV)                                                                             A58 A99 Car
               RFB                                                                                       Flh L04 S01
               e2*2007/46*0546*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55086515 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 50582*08




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55086515 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 8

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
§22 50582*08




               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
               erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Brei-
               te der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei-
               fens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55086515 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8


               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§22 50582*08




               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55086515 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 8


               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 50582*08




               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 17. November 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55086515 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 8



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 17. November 2021




               Bohlander                                                                     00380397.DOC
§22 50582*08




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim