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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55086515 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            B32
                Typ                               B32-759
                Radgröße                          7,5Jx19EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                X4           B32-759 X4 / ohne Ring                5/108/63,4          44,5        700    2250


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50582
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B32-759 (s.o.)
§ 22 50582*03




                Radgröße                          7,5Jx19EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   33

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -
                S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
                S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -
                S06       Serien-Mutter M14x1,5        Kegel 60°      220                   36,7


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Ford
                                                  Jaguar
                                                  Volvo



                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55086515 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford C-Max (Compact)        63-134       225/35R19 T84 T88                          A12 A21 A58
                DXA                                                                                 A99 B02 KoS
                e13*2007/46*1103*..                                                                 S05
                - incl. Facelift 2015
                Ford Edge                   132-155      235/55R19   A33                            A07 A21 A56
                SBF                         132-155      255/50R19   A12                            A99 S06
                e1*2007/46*1524*..          132-155      265/50R19   A01 A12 K1a K1b K2b
                Ford Focus                  59-166       225/35R19   Car Flh Sth T84 T88            A12 A21 A99
                DA3, DB3                    59-92,107    215/35R19   Flh Sth T85                    B02 S04
                e13*2001/116*0144,0157*..
                Ford Focus                  63-134       215/35R19 T85                              A12 A21 A58
                DYB                         63-134       225/35R19 T84 T88                          A99 Car Flh
                e13*2007/46*1138*..                                                                 Lim S04
                - incl. Facelift 2014
                Ford Focus Cabrio           74-107       225/35R19 K56 T88                          A01 A12 A21
                DB3                                                                                 A99 B02 Cbo
                e13*2001/116*0157*.                                                                 S04
                Ford Focus RS               257          225/35R19 A33 M+S T88                      A21 A56 A99
                DYB, DYB-RS                                                                         Flh S04
§ 22 50582*03




                e13*2007/46*1138*..;
                e13*2007/46*1616*..
                Ford Galaxy (III)           88-177       235/45R19 T95 T99                          A07 A12 A21
                WA6                         88-177       245/45R19                                  A57 A99 S06
                e13*2001/116*0185*24-..
                - ab MJ 2016 (MK3)
                Ford Kuga (II)              85-134       225/45R19 R37                              A12 A21 A57
                DM2                         85-134       235/45R19                                  A99 S05
                e13*2001/116*0109*31-..     85-134       245/45R19
                - ab Modell 2013
                - incl. Facelift 2016
                Ford Mondeo (V)             85-177       225/40R19 T89 T93                          A12 A21 A57
                BA7                                                                                 A99 Flh Lim
                e13*2001/116*0249*26-..                                                             S05
                - ab MJ 2015 (MK5)
                Ford Mondeo Turnier (V)     85-177       225/40R19 T89 T93                          A12 A21 A57
                BA7                                                                                 A99 Car S05
                e13*2001/116*0249*26-..
                - ab MJ 2015 (MK5)
                Ford S-Max (II)             88-177       235/45R19 T95 T99                          A07 A12 A21
                WA6                         88-177       245/45R19                                  A57 A99 S06
                e13*2001/116*0185*24-..
                - ab MJ 2016
                Jaguar XE                   120-177      225/40R19 T93                              A12 A21 A58
                JA                                                                                  A99 Lim S03
                e11*2007/46*2150*..
                Jaguar XF                   120-177      225/45R19 T92 T96                          A12 A21 A58
                JB                                                                                  A99 B03 Lim
                e11*2007/46*2981*..                                                                 S03




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55086515 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Volvo S60CC, V60CC         110-187     225/45R19                                       A12 A21 A57
                F                          110-187     235/45R19 A01 K3s                               A99 Car KMV
                e9*2007/46*0023*..                                                                     Lim S02
                Volvo V40                  84 - 187    225/35R19 T84 T88                               A12 A21 A58
                M, M-N2E                                                                               A99 Flh X4V
                e4*2001/116*0076*27-..;                                                                S04
                e13*2007/46*1337*..
                Volvo V40 CC               84-187      225/40R19 A33                                   A21 A57 A99
                M, M-N2E                                                                               Flh S04
                e4*2001/116*0076*29..;
                e13*2007/46*1337*..
                - Cross Country
                Volvo V90 Cross Country    140-235     235/50R19 A12                                   A21 A56 A99
                P                          140-235     245/45R19 A98                                   KMV NoH
                e4*2007/46*1067*01-..                                                                  S02
                Volvo XC60                 100-242     235/55R19 K1a                                   A01 A12 A21
                D, /-2D, /-N2D, /-N2E      100-242     245/50R19 K1c K2b                               A57 A99 S02
                e9*2001/116*0068*..;       100-242     255/50R19 K1c K2b
§ 22 50582*03




                e1*2001/116*0507*..;
                e1*2007/46*0339*..;
                e13*2007/46*1213*..
                Volvo XC60                 140-235     235/50R19   A98                                 A21 A56 A99
                U                          140-235     235/55R19   A12                                 KOV S02
                e4*2007/46*1220*..         140-235     245/50R19   A01 A12 K1a K1b
                - ohne Radhaus-            140-235     255/50R19   A01 A12 K1c K2c
                  Verbreiterungen
                Volvo XC60                 140-235     235/50R19   A98                                 A21 A56 A99
                U                          140-235     235/55R19   A12                                 KMV Z21 S02
                e4*2007/46*1220*..         140-235     245/50R19   A12
                - mit Radhaus-             140-235     255/50R19   A01 A12 K1a K1b K2c
                  Verbreiterungen
                  für 21 Zoll Serie
                Volvo XC60                 140-235     235/50R19   A98                                 A21 A56 A99
                U                          140-235     235/55R19   A12                                 KMV Z22 S02
                e4*2007/46*1220*..         140-235     245/50R19   A12
                - mit Radhaus-             140-235     255/50R19   A12
                  Verbreiterungssatz
                  für 22 Zoll Serie


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55086515 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7
                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
§ 22 50582*03




                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
                mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
                Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55086515 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 50582*03




                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55086515 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KoS     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
                zeug).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50582*03




                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                fenheck.

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55086515 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 7 von 7

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
                (Typ M).

                Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 27. September 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 50582*03




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 27. September 2017




                Bohlander                                                                       00279629.DOC
                RN/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim