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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50582 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                Schleidener Straße 32
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          B32
Typ                             B32-759
Radgröße                        7,5Jx19EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
M3           B32-759 M3 / ohne Ring               5/114,3/67,1        53          850    2410


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      50582
Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung           B32-759 (s.o.)
Radgröße                        7,5Jx19EH2+
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel        Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
S02 Mutter M12x1,5                    Kegel 60°      110                   -
S03 Serien-Mutter M12x1,5             Kegel 60°      110                   25
    Mazda T.Nr. B002-37-160B
S04 Serienmutter M12x1,5              Kegel 60°      110                   -
    für Leichtmetallräder
S05 Serienmutter M12x1,5              Kegel 60°      110                   -
    für Leichtmetallräder
S06 Serienmutter M12x1,5              Kegel 60°      110                   -
    für Leichtmetallräder

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Hyundai, Kia, Mazda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Tucson          85-136         225/45R19   A91 T96                             A21 A57 A99
TLE, TLE-HME            85-136         235/45R19   A12                                 S02
e11*2007/46*2724*..;    85-136         245/45R19   A12
e13*2007/46*1612*..
Hyundai i30 /-cw        66-137         225/35R19   Car Cpe Flh T84 T88                 A12 A21 A58
GDH, GDH-HME            73-100         215/35R19   Cpe Flh NoD T85                     A99 VoM S02
e11*2007/46*0337*..;
e11*2007/46*0338*..;
e13*2007/46*1604*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carens              85-122         225/40R19   A01 G80 T93                         A07 A12 A21
RP                      85-122         225/40R19   T93 Z18                             A58 A99 S06
e4*2007/46*0633*..
Kia Optima              104-126        225/40R19                                       A07 A12 A21
JF                                                                                     A58 A99 BK1
e4*2007/46*1018*..                                                                     Lim S05
Kia Soul                91-113         225/40R19   A01 G16                             A07 A12 A21
PS                      91-113         225/40R19   Z17 Z18                             A58 A99 KMV
e4*2007/46*0825*..                                                                     S04
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Kia Soul                91-113         225/40R19   A01 G16                             A07 A12 A21
PS                      91-113         225/40R19   Z17 Z18                             A58 A99 KOV
e4*2007/46*0825*..                                                                     S04
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Mazda 6 (II)            88-125         225/35R19   NoD T84 T88                         A07 A12 A21
GH                      88-136         225/40R19   T89 T93                             A58 A99 Car
e1*2001/116*                                                                           Flh Lim S03
0448*00-13


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

BK1    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5


Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen.

G80     Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19EH2+ Typ B32-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VoM Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser von max. 300 mm an Achse 1.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2016 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 25. Mai 2016




Bohlander                                                                       00250490.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B32 7,5x19
KBA / ECE                                             50582 / 001031

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart         Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall                ja
Continental / VDO Redi                                                     ja
CUB Universal                                          Metall              ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi               ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi              nein
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall             nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall             nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall             nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall              ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall             nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall             nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall              ja
Orange Universal Clamp In                              Metall              ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi               ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi               ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall              ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall              ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall              ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall              ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall              ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall              ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall              ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi               ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall              ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall              ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall              ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall              ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall              ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall              ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall             nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall             nein
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall              ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi               ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi               ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi               ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi               ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi               ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi               ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi               ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi               ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi               ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall              ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.