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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0192006



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            B32
                            Typ                               B32-858
                            Radgröße                          8,5Jx18H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            BM1           B32-858 BM1 / ohne Ring              5/112/66,6          44          1020   2270
§22 49467, Erweiterung 07




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        49467
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Radtyp und Ausführung             B32-858 (s.o.)
                            Radgröße                          8,5Jx18H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S01       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   27,5
                                      M14x1,25
                            S02       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   29
                                      M14x1,25


                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.


                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                        BMW
                                                              Mini/BMW


                            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 8

                            Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            BMW 1er-Reihe             85-110        255/35R18    K2c K6i K8m R03                    A01 A07 A12
                            F1H                       85-225        225/40R18    K1a K1b K2a K2b K8z                A16 A18 A57
                            e1*2007/46*2018*..        85-225        235/40R18    K1c K2c K5b K8z                    Flh V00 V18
                                                                                                                    S01
                            BMW 2er Active Tourer     70-170        225/40R18    K1c K2c K8d                        A01 A07 A12
                            UKL-L, F2AT               70-170        225/45R18    K1c K2c K8d                        A16 A18 A57
                            e1*2007/46*0371*13-..;    70-170        235/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8d            Flh V00 V18
                            e1*2007/46*1675*..        70-170        235/45R18    K1c K2c K8d                        S01
                                                      70-170        245/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8i
                            BMW 2er Gran Tourer       70-141        225/40R18    K1c K2c K8d T88 T92                A01 A07 A12
                            UKL-L, F2GT               70-141        225/45R18    K1c K2c K8d                        A16 A18 A57
                            e1*2007/46*0371*18-..;    70-141        235/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8d            V00 V18 Ver
                            e1*2007/46*1677*..        70-141        235/45R18    K1c K2c K8d                        S01
                                                      70-141        245/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8i
                            BMW X1                    85-170        225/50R18    K1a K2b R70                        A01 A07 A12
§22 49467, Erweiterung 07




                            UKL-L, F1X                85-170        235/45R18    K2b                                A16 A18 A57
                            e1*2007/46*0371*19-..;    85-170        245/45R18    K1a K2b                            NoP S01
                            e1*2007/46*1676*..        85-170        255/45R18    K1c K2b K6v
                            BMW X2                    85-170        225/50R18    K2b R70                            A01 A07 A12
                            F2X                       85-170        235/45R18    K2b                                A16 A18 A57
                            e1*2007/46*1824*..        85-170        245/45R18    K2b                                S01
                                                      85-170        255/45R18    K1a K2b K6v
                                                      85-225        225/50R18    K2b M+S R70
                                                      85-225        235/45R18    K2b M+S
                                                      85-225        245/45R18    K2b M+S
                                                      85-225        255/45R18    K1a K2b K6v M+S
                            BMW X5 (IV)               155-250       255/55R18    A10 A84                            A07 A16 A18
                            G5X                       155-250       255/60R18    A12 200                            A56 L06 Y95
                            e1*2007/46*1918*..                                                                      S02
                            - incl. M-Paket
                            Mini Clubman One/Cooper   75-155        225/40R18    K1a K1b K2b K6w                    A01 A07 A12
                            ,/D,/S                    75-155        235/40R18    K1c K2a K2b K6x                    A16 A18 A57
                            UKL-L, FMK                75-155        245/35R18    K1c K2c K6x                        Car V00 V18
                            e1*2007/46*0371*19-..,                                                                  S01
                            e1*2007/46*1683*..
                            Mini Countryman           75-155        225/50R18    K1a K1b K2b R70                    A01 A07 A12
                            FMX                       75-155        235/45R18    K1b K2b                            A16 A18 A57
                            e1*2007/46*1682*..        75-155        245/45R18    K1a K1b K2b                        KMV NoH
                                                      75-155        255/40R18    K1a K1b K2b                        S01
                                                      75-155        255/45R18    K1a K1b K2b




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 8

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
§22 49467, Erweiterung 07




                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                            Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                            A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 49467, Erweiterung 07




                            A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                            reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 8

                            K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.

                            K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
§22 49467, Erweiterung 07




                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                            schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                            K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                            K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                            hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                            hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                            hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                            K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                            K8z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Rad-
                            mitte um 5mm aufzuweiten.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 8

                            L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
                            ne Allradlenkung (4WS).

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
                            zeug).

                            NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                            R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                            Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§22 49467, Erweiterung 07




                            Seite 1) verwendet werden.

                            T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                            ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 8

                            V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse    Hinterachse

                            Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                            Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                            Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                            Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                            Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                            Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                            Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                            Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                            Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                            Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                            Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                            Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                            Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                            Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
§22 49467, Erweiterung 07




                            Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                            Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                            Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                            Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                            Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                            Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
                            van (z.B. Verso, Gran, ...)

                            Y95    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
                            an Achse 1.

                            200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2020 in Lambsheim statt.


                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 8 von 8




                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 14. September 2020
§22 49467, Erweiterung 07




                            Laux                                                                  00351199.DOC
                            RN/RL




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim