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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

               Modell                           B32
               Typ                              B32-858
               Radgröße                         8,5Jx18H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               BM1           B32-858 BM1 / ohne Ring            5/112/66,6          44          1020   2270



               Kennzeichnungen
§22 49467*08




               KBA-Nummer                       49467
               Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung            B32-858 (s.o.)
               Radgröße                         8,5Jx18H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund      Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,25      Kegel 60° 140                     27,5
               S02       Serien-Schraube M14x1,25      Kegel 60° 140                     29



               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                       BMW
                                                Mini/BMW

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe               80-195        255/35R18    K2c K6i K8m R03                      A01 A07 A12
               F1H                         80-225        225/40R18    K1a K1b K2a K2b K8z                  A16 A18 A57
               e1*2007/46*2018*..          80-225        235/40R18    K1c K2c K5b K8z                      Flh V00 V18
                                                                                                           S01
               BMW 2er Active Tourer       70-170        225/40R18    K1c K2c K8d                          A01 A07 A12
               UKL-L, F2AT                 70-170        225/45R18    K1c K2c K8d                          A16 A18 A57
               e1*2007/46*                 70-170        235/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8d              Flh V00 V18
               0371*13-..;                 70-170        235/45R18    K1c K2c K8d                          S01
               e1*2007/46*1675*..          70-170        245/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8i
               BMW 2er Gran Coupe          85-140        255/35R18    K2c K6i K8m R03                      A01 A07 A12
               F2GC                        85-225        225/40R18    K1a K1b K2a K2b K8z                  A16 A18 A57
               e1*2007/46*2064*..          85-225        235/40R18    K1c K2c K5b K8z                      Lim V00 V18
                                                                                                           S01
               BMW 2er Gran Tourer         70-141        225/40R18    K1c K2c K8d T88 T92                  A01 A07 A12
               UKL-L, F2GT                 70-141        225/45R18    K1c K2c K8d                          A16 A18 A57
               e1*2007/46*                 70-141        235/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8d              V00 V18 Ver
               0371*18-..;                 70-141        235/45R18    K1c K2c K8d                          S01
               e1*2007/46*1677*..          70-141        245/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8i
§22 49467*08




               BMW X1                      85-170        225/50R18    K1a K2b R70                          A01 A07 A12
               UKL-L, F1X                  85-170        235/45R18    K2b                                  A16 A18 A57
               e1*2007/46*                 85-170        245/45R18    K1a K2b                              NoP S01
               0371*19-..;                 85-170        255/45R18    K1c K2b K6v
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 Plug-in-Hybrid       92            225/50R18    K1a K2b R70                          A01 A07 A12
               F1X                         92            235/45R18    K2b                                  A16 A18 A56
               e1*2007/46*1676*..          92            245/45R18    K1a K2b                              S01
                                           92            255/45R18    K1c K2b K6v
               BMW X2                      85-170        225/50R18    K2b R70                              A01 A07 A12
               F2X                         85-170        235/45R18    K2b                                  A16 A18 A57
               e1*2007/46*1824*..          85-170        245/45R18    K2b                                  NoP S01
                                           85-170        255/45R18    K1a K2b K6v
                                           85-225        225/50R18    K2b M+S R70
                                           85-225        235/45R18    K2b M+S
                                           85-225        245/45R18    K2b M+S
                                           85-225        255/45R18    K1a K2b K6v M+S
               BMW X2 Plug-in-Hybrid       92            225/50R18    K2b R70                              A01 A07 A12
               F2X                         92            235/45R18    K2b                                  A16 A18 A56
               e1*2007/46*1824*..          92            245/45R18    K2b                                  S01
                                           92            255/45R18    K1a K2b K6v
               BMW X5 (IV)                 155-250       255/55R18    A10 A84                              A07 A07 A16
               G5X                         155-250       255/60R18    A12 200                              A18 A56 L06
               e1*2007/46*1918*..                                                                          NoP Z18 S02
               - incl. M-Paket
               Mini Clubman One /          75-155        225/40R18    K1a K1b K2b K6w                      A01 A07 A12
               Cooper ,/D,/S               75-155        235/40R18    K1c K2a K2b K6x                      A16 A18 A57
               UKL-L, FMK                  75-155        245/35R18    K1c K2c K6x                          Car V00 V18
               e1*2007/46*                                                                                 S01
               0371*19-..,
               e1*2007/46*1683*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini Countryman              75-155        225/50R18     K1a K1b K2b R70                       A01 A07 A12
               FMX                          75-155        235/45R18     K1b K2b                               A16 A18 A57
               e1*2007/46*1682*..           75-155        245/45R18     K1a K1b K2b                           KMV NoH
                                            75-155        255/40R18     K1a K1b K2b                           S01
                                            75-155        255/45R18     K1a K1b K2b


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.
§22 49467*08




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
§22 49467*08




               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
               reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
§22 49467*08




               ten Bereich abgedeckt sein.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 8

               K8z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Rad-
               mitte um 5mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§22 49467*08




               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18      255/35R18
               Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18      275/45R18
               Nr. 17   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
§22 49467*08




               Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19   255/50R18      285/45R18
               Nr. 20   255/55R18      285/50R18
               Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
               van (z.B. Verso, Gran, ...)

               Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).

               200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 8



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 17. Mai 2021
§22 49467*08




               Bohlander                                                                     00368232.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim