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							                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55102112 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                 Seite 1 von 6

                                       Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                                         Schleidener Straße 32
                                                                         53919 Weilerswist - Derkum
                                                                         QM-Nr. 49 02 0201708



                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                                       Modell                            B32
                                       Typ                               B32-859
                                       Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                                       Zentrierart                       Mittenzentrierung

                                       Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                       führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       BM1           B32-859 BM1 / ohne Ring              5/112/66,7          25          800    2250



                                       Kennzeichnungen

                                       KBA-Nummer                        49224
                                       Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                                       Radtyp und Ausführung             B32-859 (s.o.)
                                       Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                                       Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                                       Herstelldatum                     Monat und Jahr



                                       Befestigungsmittel

                                       Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                                       S02       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   27,5
                                                 M14x1,25



                                       Prüfungen

                                       Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                                       den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                                       fungen durchgeführt.



                                       Verwendungsbereich

                                       Hersteller                        BMW



                                       Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55102112 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                             Seite 2 von 6

                                       Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                                       ABE/EWG-Nr.
                                       BMW 5er-Reihe (VII)         120-265    225/40R19   A32 A84 R37 T89 T93                 A07 A16 A21
                                       G5L                         120-265    225/45R19   A32 A84 R37 T92 T96                 A57 B74 L06
                                       e1*2007/46*1688*..          120-265    235/40R19   A84 A91 R37 T92 T96                 Lim V19 S02
                                                                   120-265    245/40R19   A01 A12 K1a K2b T94 T98
                                                                   120-265    255/35R19   A01 A12 K1c K2b K5d T92 T96
                                                                   120-265    255/40R19   A01 A12 K1c K2b K5d
                                       BMW 5er-Touring (VII)       120-265    225/40R19   A01 A12 R02 R37 T89 T93             A07 A16 A21
                                       G5K                         120-265    225/45R19   A32 A84 R37 T96                     A57 B74 Car
                                       e1*2007/46*1750*..          120-265    235/40R19   A84 A91 R37 T96                     F40 L06 V19
                                                                   120-265    245/40R19   A01 A12 K1a K2b T98                 S02
                                                                   120-265    255/35R19   A01 A12 K1c K2b K5d T96
                                                                   120-265    255/40R19   A01 A12 K1c K2b K5d T00 T96
                                       BMW 7er-Reihe (VI)          155-330    245/45R19   A11 A84 160                         A07 A16 A21
                                       7L                          155-330    255/40R19   A01 A12 K2b 160                     A57 B74 L04
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       e1*2007/46*0276*10-..       155-330    255/45R19   A01 A12 G01 K2b 160                 Lim S02
                                       - mit Allradlenkung
                                       BMW 7er-Reihe (VI)          155-330    245/45R19 A11 160                               A07 A16 A21
                                       7L                          155-330    255/40R19 A01 A12 K2b 160                       A57 B74 L05
                                       e1*2007/46*0276*10-..       155-330    255/45R19 A01 A12 G01 K2b 160                   Lim S02
                                       - ohne Allradlenkung
                                       BMW M550 i/d xDrive (VII)   294, 340   245/40R19 K1a K2b M+S T94 T98                   A01 A07 A12
                                       G5L                         294, 340   255/35R19 K1c K2b K5d M+S T96                   A16 A21 A56
                                       e1*2007/46*1688*..          294, 340   255/40R19 K1c K2b K5d M+S                       B74 L06 Lim
                                                                                                                              S02
                                       BMW X3                      120-195    235/50R19   K2b                                 A01 A07 A12
                                       G3X                         120-195    245/50R19   K2b                                 A16 A21 A56
                                       e1*2007/46*1797..           120-195    255/45R19   K2b                                 V19 S02
                                                                   120-195    265/45R19   K2b
                                                                   120-195    275/45R19   K2b

                                       Allgemeine Hinweise

                                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                                       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                                       papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                                       Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                                       scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                                       erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                                       Fahrzeugpapiere enthält.

                                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                                       aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                                       rungen ist gesondert zu beurteilen.

                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55102112 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                               Seite 3 von 6

                                       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                       erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                                       Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                                       fang verwendet werden.

                                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                                       Reifenfülldruck zu beachten ist.



                                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                                       A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                                       den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                                       zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                                       VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                                       nahme vorzuführen.
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                                       verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                                       A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                                       ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                                       A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                                       Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                                       Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                                       genrand hinausragen.

                                       A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                                       schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                                       A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                                       reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                                       A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                                       schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55102112 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                               Seite 4 von 6

                                       B74     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                                       gen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

                                       Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                                       bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                                       F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                                       G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                                       streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                                       ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                                       oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                                       K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                                       len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       abgedeckt sein.

                                       K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                                       herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                                       möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                                       ten Bereich abgedeckt sein.

                                       K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                                       stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                                       chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                                       Bereich abgedeckt sein.

                                       K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                                       Radmitte vollständig umzulegen.

                                       L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                                       Allradlenkung (4WS).

                                       L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                                       mit Allradlenkung (4WS).

                                       L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                                       Allradlenkung (4WS).

                                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                                       mousine.

                                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                                       R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                                       R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                                       ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                                       oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                                       Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55102112 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                Seite 5 von 6

                                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                                       16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                                       T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                                       T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                                       T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                                       T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                                       T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                                       V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                                       fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                                Vorderachse    Hinterachse

                                       Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                                       Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                                       Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                                       Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                                       Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                                       Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                                       Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                                       Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                                       Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                                       Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                                       Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                                       Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                                       Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                                       Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                                       Nr. 15   255/30R19      305/25R19
                                       Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                                       Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                                       Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                                       Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                                       Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19

                                       Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                                       Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                                       des Fahrzeugs mitzuführen.




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55102112 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                  Seite 6 von 6

                                       160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                       einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                                       zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                                       Prüfort und Prüfdatum

                                       Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2018 in Lambsheim statt.



                                       Prüfergebnis

                                       Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                                       ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                                       heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                                       chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                                       Begutachtungspunkte beeinflussen.

                                       Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.

                                       Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                                       Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                                       Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                                       das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                                       Lambsheim, 12. Januar 2018




                                       Bohlander                                                                       00285675.DOC
                                       RN/Boh




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim