Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-B0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B32-859 B32-959
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: X4 X4
Radgröße: 8½Jx19EH2+ 9½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 45 mm 27 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm 108 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 63,30 mm 63,40 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: 720 kg 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2335 mm 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
NNA, QQ6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 125 Nm
M12x1,5
RZ-065781-B0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-B0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6 e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET45 9.5x19,ET27
221 bis 405 Jaguar F-Type 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
A94a) B31)V00)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
A94a) B31)V00)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
B31)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NNA e11*2007/46*0089*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET45 9.5x19,ET27
177 bis 283 Jaguar XJ 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K13)K22) K02)K17)K28) E46)EF0)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K17)K28) E46)EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6 e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET45 9.5x19,ET27
190 bis 219 Jaguar XK 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; bis EG- S01)V00)
Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0272*04) 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
S01)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6 e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET45 9.5x19,ET27
306 Jaguar XKR, XKR-S 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; bis EG- EF0)S01)V00)
Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0272*04) 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
EF0)S01)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
RZ-065781-B0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-B0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Jaguar Karbon-Keramik-
Hochleistungsbremsanlage.
RZ-065781-B0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
E46) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version .
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
Karosserieblech anzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ B32-859, B32-959 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland
GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 01.02.2019
RZ-065781-B0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx