Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-C0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B32-859 B32-959 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: X4 X4 Radgröße: 8½Jx19EH2+ 9½Jx19EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm 27 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm 108 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 720 kg 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2335 mm 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment NNA, QQ6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 125 Nm M12x1,5 RZ-065781-C0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-C0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QQ6 e11*2001/116*0272*.. QQ6 e5*2001/116*1000*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET45 9.5x19,ET27 221 bis 405 Jaguar F-Type 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10) A94a) B31)V00) 255/35R19 285/30R19 A02) bis A10) A94a) B31)V00) 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) B31)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NNA e11*2007/46*0089*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET45 9.5x19,ET27 177 bis 283 Jaguar XJ 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K13)K22) K02)K17)K28) E46)EF0)V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02)K17)K28) E46)EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QQ6 e11*2001/116*0272*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET45 9.5x19,ET27 190 bis 219 Jaguar XK 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; bis EG- S01)V00) Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0272*04) 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) S01)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QQ6 e11*2001/116*0272*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET45 9.5x19,ET27 306 Jaguar XKR, XKR-S 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; bis EG- EF0)S01)V00) Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0272*04) 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) EF0)S01)V00) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. RZ-065781-C0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-C0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Jaguar Karbon-Keramik- Hochleistungsbremsanlage. RZ-065781-C0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-C0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 E46) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version . EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ B32-859, B32-959 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 06.11.2019 RZ-065781-C0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx