GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0201708 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B32 Typ B32-859 Radgröße 8,5Jx19EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) W1 B32-859 W1 / 5/108/65,1 45 700 2250 BA14 N22 Ø72,6xØ65,1 § 22 49224, Erweiterung 18 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49224 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B32-859 (s.o.) Radgröße 8,5Jx19EH2+ Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 28 S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 120 28 S04 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 115 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 75 1 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen A nbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen DS Opel Peugeot Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citr. C4 Picasso/ 68-122 225/40R19 K1c K2b K6d K7a T89 T93 A01 A12 A16 Spacetourer 68-122 235/35R19 K1c K2b K6d K7d T91 A21 A58 A60 3 S02 e2*2007/46*0356*.. DS 7 Crossback 96-165 235/50R19 A12 A16 A21 J 96-165 245/45R19 A58 S04 e2*2007/46*0601*.. 96-165 255/45R19 Opel Grandland X 75-133 235/45R19 A12 A16 A21 Z 75-133 245/45R19 A01 K2b A58 S04 e2*2007/46*0597*.. Opel Grandland X 75-133 235/45R19 A12 A16 A21 Z 75-133 245/45R19 A58 R93 S04 e2*2007/46*0597*.. Peugeot 3008 73-133 235/45R19 A12 A16 A21 M 73-133 245/45R19 A58 R93 S04 § 22 49224, Erweiterung 18 e2*2007/46*0534*.. Peugeot 3008 73-133 235/45R19 A12 A16 A21 M 73-133 245/45R19 A01 K2b A58 S04 e2*2007/46*0534*.. Peugeot 308, 308SW 60-165 225/35R19 T88 A12 A16 A21 L 60-96, 115 215/35R19 T85 A58 Car Flh e2*2007/46*0405*.. S02 Peugeot 407 Coupé 100-155 225/40R19 R37 T89 T93 A12 A16 A21 6*...*; 6*****; 6 Cpe S02 e2*2001/116* 0295,0297, 0328,0332*..; e2*2001/116*0369*.. Peugeot 407/407SW 80-120 225/40R19 A01 G16 T89 T93 A12 A16 A21 6*...*; 6*****; 6 93-155 225/40R19 T89 T93 Z17 Z18 Car Lim S02 e2*2001/116* 0292-0297,0312, 0328,0330-0332, 0336,0346,0352*..; e2*2001/116*0369*..; e3*2007/46*0062*.. Peugeot 5008 73-133 235/45R19 A12 A16 A21 M 73-133 245/45R19 A58 R93 S04 e2*2007/46*0534*.. Peugeot 5008 73-133 235/45R19 A12 A16 A21 M 73-133 245/45R19 A58 S04 e2*2007/46*0534*.. Peugeot 508 (I) 82-122 225/40R19 K2b T93 A01 A12 A16 8 82-122 235/40R19 K1a K2b K6m A21 A58 Car e2*2007/46*0080*..; 82-122 245/35R19 K1a K2b K6m T93 Lim S03 e2*2007/46*0081*.. 82-122 255/35R19 K1c K2b K6k K6n Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Peugeot 508 (I) RXH 120, 133 225/40R19 T93 A12 A16 A21 8 120, 133 235/40R19 A57 Car KMV e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133 245/35R19 T93 S03 120, 133 245/40R19 120, 133 255/35R19 Volvo S80, -/BiFuel 96-200 235/35R19 K1c K42 LK6 T87 T88 T91 A01 A12 A16 T, K A21 B02 NBF e9*96/79,98/14, S01 2001/116* 0028,0043*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. § 22 49224, Erweiterung 18 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengrö ße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapiere n (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Aus nahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsp rechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mitmäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienm äßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, das der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sach verständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwach ungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. § 22 49224, Erweiterung 18 A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die H öchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-genrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-größen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. § 22 49224, Erweiterung 18 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Inne nverkleidung am Übergang zur Radhaus- ausschnittkante um 5 mm auszustellen. K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad- hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzwbeschussgeschützte. Fahrzeugausführun- gen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeug schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R93 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei- fung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. § 22 49224, Erweiterung 18 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbesch einigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbesche inigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. Mai 2019 in Lamb sheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen kein e technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachte n verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- § 22 49224, Erweiterung 18 chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an denKraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für So nderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrz eugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieu rzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kr aftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. Mai 2019 Bohlander 00320258.DOC RN/Boh Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim