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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            B32
                             Typ                               B32-859
                             Radgröße                         8,5Jx19EH2+
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             W1           B32-859 W1 /                          5/108/65,1          45          700    2250
                                          BA14 N22 Ø72,6xØ65,1
§ 22 49224, Erweiterung 18




                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49224
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung            B32-859 (s.o.)
                             Radgröße                         8,5Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                             S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28
                             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                   28
                             S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                   28


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 75 1 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden
                             an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen A nbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprü-fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Citroen
                                                               DS
                                                               Opel
                                                               Peugeot
                                                               Volvo


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citr. C4 Picasso/          68-122       225/40R19     K1c K2b K6d K7a T89 T93               A01 A12 A16
                             Spacetourer                68-122       235/35R19     K1c K2b K6d K7d T91                   A21 A58 A60
                             3                                                                                           S02
                             e2*2007/46*0356*..
                             DS 7 Crossback             96-165       235/50R19                                           A12 A16 A21
                             J                          96-165       245/45R19                                           A58 S04
                             e2*2007/46*0601*..         96-165       255/45R19
                             Opel Grandland X           75-133       235/45R19                                           A12 A16 A21
                             Z                          75-133       245/45R19     A01 K2b                               A58 S04
                             e2*2007/46*0597*..
                             Opel Grandland X           75-133       235/45R19                                           A12 A16 A21
                             Z                          75-133       245/45R19                                           A58 R93 S04
                             e2*2007/46*0597*..
                             Peugeot 3008               73-133       235/45R19                                           A12 A16 A21
                             M                          73-133       245/45R19                                           A58 R93 S04
§ 22 49224, Erweiterung 18




                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 3008               73-133       235/45R19                                           A12 A16 A21
                             M                          73-133       245/45R19     A01 K2b                               A58 S04
                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 308, 308SW         60-165       225/35R19     T88                                   A12 A16 A21
                             L                          60-96, 115   215/35R19     T85                                   A58 Car Flh
                             e2*2007/46*0405*..                                                                          S02
                             Peugeot 407 Coupé          100-155      225/40R19     R37 T89 T93                           A12 A16 A21
                             6*...*; 6*****; 6                                                                           Cpe S02
                             e2*2001/116*
                             0295,0297,
                             0328,0332*..;
                             e2*2001/116*0369*..
                             Peugeot 407/407SW          80-120       225/40R19     A01 G16 T89 T93                       A12 A16 A21
                             6*...*; 6*****; 6          93-155       225/40R19     T89 T93 Z17 Z18                       Car Lim S02
                             e2*2001/116*
                             0292-0297,0312,
                             0328,0330-0332,
                             0336,0346,0352*..;
                             e2*2001/116*0369*..;
                             e3*2007/46*0062*..
                             Peugeot 5008               73-133       235/45R19                                           A12 A16 A21
                             M                          73-133       245/45R19                                           A58 R93 S04
                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 5008               73-133       235/45R19                                           A12 A16 A21
                             M                          73-133       245/45R19                                           A58 S04
                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 508 (I)            82-122       225/40R19     K2b T93                               A01 A12 A16
                             8                          82-122       235/40R19     K1a K2b K6m                           A21 A58 Car
                             e2*2007/46*0080*..;        82-122       245/35R19     K1a K2b K6m T93                       Lim S03
                             e2*2007/46*0081*..         82-122       255/35R19     K1c K2b K6k K6n




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Peugeot 508 (I) RXH        120, 133      225/40R19     T93                                   A12 A16 A21
                             8                          120, 133      235/40R19                                           A57 Car KMV
                             e2*2007/46*0080*06-..      120, 133      245/35R19     T93                                   S03
                                                        120, 133      245/40R19
                                                        120, 133      255/35R19
                             Volvo S80, -/BiFuel        96-200        235/35R19     K1c K42 LK6 T87 T88 T91               A01 A12 A16
                             T, K                                                                                         A21 B02 NBF
                             e9*96/79,98/14,                                                                              S01
                             2001/116*
                             0028,0043*..


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49224, Erweiterung 18




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengrö ße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeug-papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapiere n (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbe-scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V       W       Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%     100% 100%
                             230 km/h                94%     100% 100%
                             240 km/h                91%     100% 100%
                             250 km/h                -       95%     100%
                             260 km/h                -       90%     100%
                             270 km/h                -       85%     100%
                             280 km/h                -       -       95%
                             290 km/h                -       -       90%
                             300 km/h                -       -       85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Aus nahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsp rechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 7

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mitmäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienm äßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                             Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollum-fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, das der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sach verständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwach ungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 49224, Erweiterung 18




                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die H öchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über
                             den Fel-genrand hinausragen.

                             A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7

                             G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
                             sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
                             die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                             Reifen-größen zu überprüfen.

                             K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49224, Erweiterung 18




                             K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzu-stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             mögli-chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Inne nverkleidung am Übergang zur Radhaus-
                             ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

                             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                             Frei-gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzwbeschussgeschützte. Fahrzeugausführun-
                             gen.

                             R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren
                             und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeug schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R93 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
                             fung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 49224, Erweiterung 18




                             S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge derTragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zu lassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbesch einigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-85 9
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                         Seite 7 von 7

                             Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
                             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbesche inigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-tung).




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. Mai 2019 in Lamb sheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen kein e technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachte n verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§ 22 49224, Erweiterung 18




                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an denKraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für So nderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrz eugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieu rzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kr aftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV
                             für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 16. Mai 2019




                             Bohlander                                                                    00320258.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königs berger Straße 20d - D-67245 Lambsheim