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							                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 52 zum Gutachten Nr. 55102112 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                  Seite 1 von 4



                                       Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                                         Schleidener Straße 32
                                                                         53919 Weilerswist - Derkum
                                                                         QM-Nr. 49 02 0201708


                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                                       Modell                            B32
                                       Typ                               B32-859
                                       Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                                       Zentrierart                       Mittenzentrierung

                                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                       führung                                             Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       W4           B32-859 W4 /                           5/114,3/67,1        45          800    2300
                                                    BA11 N25 Ø72,6xØ67,1


                                       Kennzeichnungen

                                       KBA-Nummer                        49224
                                       Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                                       Radtyp und Ausführung             B32-859 (s.o.)
                                       Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                                       Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                                       Herstelldatum                     Monat und Jahr

                                       Befestigungsmittel

                                       Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                                       S02       Mutter M12x1,5                Kegel 60°      125                   -

                                       Prüfungen

                                       Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                                       den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                                       fungen durchgeführt.

                                       Verwendungsbereich

                                       Hersteller                        Kia

                                       Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 52 zum Gutachten Nr. 55102112 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                              Seite 2 von 4

                                       Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                                       Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                                       ABE/EWG-Nr.
                                       Kia Stinger GT         272           255/35R19     R03                                   A12 A16 A18
                                       CK                                                                                       A56 V19 HA2
                                       e11*2007/46*4002*..                                                                      S02


                                       Allgemeine Hinweise

                                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                                       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                                       papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                                       Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                                       scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                                       Fahrzeugpapiere enthält.

                                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                                       geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                                       Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                                       geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V      W        Y
                                       210 km/h               100% 100% 100%
                                       220 km/h               97%    100% 100%
                                       230 km/h               94%    100% 100%
                                       240 km/h               91%    100% 100%
                                       250 km/h               -      95%      100%
                                       260 km/h               -      90%      100%
                                       270 km/h               -      85%      100%
                                       280 km/h               -      -        95%
                                       290 km/h               -      -        90%
                                       300 km/h               -      -        85%

                                       Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                                       schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                                       Reifenherstellers zu beachten.

                                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                                       aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                                       rungen ist gesondert zu beurteilen.

                                       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                       erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                                       Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                                       fang verwendet werden.

                                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                                       Reifenfülldruck zu beachten ist.



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 52 zum Gutachten Nr. 55102112 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                Seite 3 von 4


                                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                                       A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                                       A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                                       Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                                       Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                                       A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                                       det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                                       E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                                       so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                                       den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                                       Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                                       HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                                       lässig in Verbindung mit denen in Anlage 51, Gutachten Nummer 55102112, Ausfertigung 1 (Radtyp
                                       B32-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                                       Hinweise.

                                       R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                                       fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                                 Vorderachse    Hinterachse

                                       Nr.   1   215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                                       Nr.   2   225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                                       Nr.   3   225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                                       Nr.   4   225/45R19      245/40R19, 255/40R19

                                       Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                                       Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                                       des Fahrzeugs mitzuführen.




                                       Prüfort und Prüfdatum

                                       Die Verwendungsprüfung fand am 25. Januar 2018 in Lambsheim statt.




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 52 zum Gutachten Nr. 55102112 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                               Seite 4 von 4



                                       Prüfergebnis

                                       Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                                       ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                                       Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                                       heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                                       chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                                       Begutachtungspunkte beeinflussen.

                                       Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

                                       Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                                       Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                                       Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                                       Lambsheim, 25. Januar 2018




                                       Bohlander                                                                    00286379.DOC




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim