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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 51 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

                             Modell                            B32
                             Typ                               B32-859
                             Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             W4            B32-859 W4 /                          5/114,3/67,1        35          800    2300
                                           BA11 N25 Ø72,6xØ67,1
§ 22 49224, Erweiterung 19




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        49224
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B32-859 (s.o.)
                             Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5                Kegel 60°     125                    -



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Kia


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 51 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Kia Stinger GT         269, 272      225/40R19     R02                                   A12 A16 A18
                             CK                                                                                       A56 V19 VA1
                             e11*2007/46*4002*..;                                                                     S01
                             e5*2007/46*1079*..


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 49224, Erweiterung 19




                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 51 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 4

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§ 22 49224, Erweiterung 19




                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                             Nr. 15   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20   255/55R19      275/50R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 51 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 4

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 52, Gutachten Nummer 55102112, Ausfertigung 2 (RADTYP
                             B32-859) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 30. September 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 49224, Erweiterung 19




                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 30. September 2019




                             Bohlander                                                                    00329411.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 52 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

                             Modell                            B32
                             Typ                               B32-859
                             Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             W4            B32-859 W4 /                          5/114,3/67,1        45          800    2300
                                           BA11 N25 Ø72,6xØ67,1
§ 22 49224, Erweiterung 19




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        49224
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B32-859 (s.o.)
                             Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gsamthöhe (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5                Kegel 60°     125                    -



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Kia


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 52 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Kia Stinger GT         269, 272      255/35R19     R03                                   A12 A16 A18
                             CK                                                                                       A56 V19 HA2
                             e11*2007/46*4002*..;                                                                     S01
                             e5*2007/46*1079*..


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 49224, Erweiterung 19




                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 52 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 4

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 51, Gutachten Nummer 55102112, Ausfertigung 2 (RADTYP
§ 22 49224, Erweiterung 19




                             B32-859) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.

                             R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                             Nr. 15   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                             Anlage 52 zum Prüfbericht Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 4



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 30. September 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.
§ 22 49224, Erweiterung 19




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 30. September 2019




                             Bohlander                                                                    00329412.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim