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							                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                 Seite 1 von 4

                                       Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                                         Schleidener Straße 32
                                                                         53919 Weilerswist - Derkum
                                                                         QM-Nr. 49 02 0201708



                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

                                       Modell                            B32
                                       Typ                               B32-859
                                       Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                                       Zentrierart                       Mittenzentrierung

                                       Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                       führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       W4            B32-859 W4 /                         5/114,3/66,1        45          800    2300
                                                     BA13 N23 Ø72,6xØ66,1



                                       Kennzeichnungen

                                       KBA-Nummer                        49224
                                       Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                                       Radtyp und Ausführung             B32-859 (s.o.)
                                       Radgröße                          8,5Jx19EH2+
                                       Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                                       Herstelldatum                     Monat und Jahr



                                       Befestigungsmittel

                                       Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                                       S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -



                                       Prüfungen

                                       Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                                       den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                                       fungen durchgeführt.



                                       Verwendungsbereich

                                       Hersteller                        Nissan



                                       Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                              Seite 2 von 4

                                       Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                                       ABE/EWG-Nr.
                                       Nissan 370Z            241, 243      235/40R19     R02                                   A12 B02 Cbo
                                       Z34                    241, 243      245/40R19     R02                                   Cpe KOV V19
                                       e13*2001/116*1009*..                                                                     Vn2 VA1 S01

                                       Allgemeine Hinweise

                                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                                       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                                       papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                                       Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                                       scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                                       erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       Fahrzeugpapiere enthält.

                                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                                       aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                                       rungen ist gesondert zu beurteilen.

                                       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                       erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                                       Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                                       fang verwendet werden.

                                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                                       Reifenfülldruck zu beachten ist.



                                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                                       B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                                       oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                                       Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                                       rio-Limousine, Roadster.

                                       Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                                       pé.

                                       KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                                       sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                Seite 3 von 4

                                       R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                                       S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                                       fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                                Vorderachse    Hinterachse

                                       Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                                       Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                                       Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                                       Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                                       Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                                       Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                                       Nr. 7    235/45R19      255/40R19
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                                       Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                                       Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                                       Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                                       Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                                       Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                                       Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                                       Nr. 15   255/30R19      305/25R19
                                       Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                                       Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                                       Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                                       Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                                       Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                                       Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                                       Nr. 22   265/40R19      295/35R19
                                       Nr. 23   265/45R19      295/40R19
                                       Nr. 24   265/50R19      295/45R19
                                       Nr. 25   275/30R19      315/25R19

                                       Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                                       Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                                       des Fahrzeugs mitzuführen.

                                       VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                                       lässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55010413, Ausfertigung 2 (Radtyp
                                       B32-959) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                                       Hinweise.

                                       Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                                       die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.



                                       Prüfort und Prüfdatum

                                       Die Verwendungsprüfung fand am 8. Dezember 2017 in Lambsheim statt.




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49224 nach §22 StVZO

                                       Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55102112 (2. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B32-859
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                               Seite 4 von 4



                                       Prüfergebnis

                                       Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                                       ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                                       Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                                       heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                                       chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                                       Begutachtungspunkte beeinflussen.

                                       Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

                                       Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                                       Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                                       Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 49224, Erweiterung 15, Korr. 01




                                       das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                                       Lambsheim, 8. Dezember 2017




                                       Bohlander                                                                    00284489.DOC
                                       RN/Boh




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010413 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 4

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0201708



                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

                Modell                            B32
                Typ                               B32-959
                Radgröße                          9,5Jx19EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4            B32-959 W4 /                         5/114,3/66,1        30          800    2300
                              BA13 N23 Ø72,6xØ66,1
§ 22 49223*07




                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        49223
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B32-959 (s.o.)
                Radgröße                          9,5Jx19EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Nissan



                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010413 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan 370Z            241, 243      265/35R19     R03                                   A12 B02 Cbo
                Z34                    241, 243      275/35R19     R03                                   Cpe KOV V19
                e13*2001/116*1009*..   241, 243      285/35R19     R03                                   Vn2 HA2 S01

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
§ 22 49223*07




                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                pé.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010413 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 4

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                lässig in Verbindung mit denen in Anlage 18, Gutachten Nummer 55102112, Ausfertigung 2 (Radtyp
                B32-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
§ 22 49223*07




                Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. Dezember 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010413 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 4



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 8. Dezember 2017




                Bohlander                                                                   00284490.DOC
                RN/Boh
§ 22 49223*07




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim