Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B32-859 B32-959
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels
Radausführung: P1 P1
Radgröße: 8½Jx19EH2+ 9½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 47 mm 54 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm 130 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: 800 kg 860 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
970, 970H, 970HN, 970N Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 9YA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 34 mm
9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA e13*2001/116*0089*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET47 9.5x19,ET54
176 bis 397 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
K01) M00) EF0)ER1)N265)
255/55R19 255/55R19 A01) bis A10)
K01) M00) EF0) ER1)G1E)N265)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
K01) EF0) ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AN e13*2007/46*1106*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET47 9.5x19,ET54
155 bis 405 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10) B26a)
(Ausführungen mit Serien- A95) M00) ER1)N265)
Verbreiterung)
255/55R19 255/55R19 A02) bis A10) B26a)
A95) M00) ER1)N265)
275/45R19 275/45R19 A02) bis A10) B26a)
ER1)
275/50R19 275/50R19 A02) bis A10) B26a)
ER1)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AN e13*2007/46*1106*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET47 9.5x19,ET54
155 bis 405 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) B26a)
(Ausführungen ohne A95)K01) K04)M00) ER1)N265)
Serien-Verbreiterung)
255/55R19 255/55R19 A01) bis A10) B26a)
A95)K01) K04)M00) ER1)N265)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) B26a)
K01) ER1)
275/50R19 275/50R19 A01) bis A10) B26a)
K01) K04) ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET47 9.5x19,ET54
250 bis 324 Porsche Cayenne 255/55R19 275/50R19 A02) bis A10)
(mit 5mm A94) B34a) ER1)V00)
Radhausverbreiterungen im
Bereich Radmitte) 265/50R19 285/45R19 A01) bis A10)
K03) B34a) ER1)V00)
275/50R19 295/45R19 A01) bis A10)
K01) B34a) ER1)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET47 9.5x19,ET54
250 bis 324 Porsche Cayenne 255/55R19 275/50R19 A02) bis A10)
(mit 15mm A94) B34a) ER1)V00)
Radhausverbreiterungen im
Bereich Radmitte) 265/50R19 285/45R19 A02) bis A10)
B34a) ER1)V00)
275/50R19 295/45R19 A02) bis A10)
B34a) ER1)V00)
RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
970HN e13*2007/46*1160*..
970H e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET47 9.5x19,ET54
155 bis 309 Porsche Panamera, -4, - 245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)B26a)
4S,-Diesel, S Hybrid A94a) E63)EF0)V00)
(Ausf. mit kleinsten
Serienrädern in 18Zoll) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) B26a)
K01) E63)EF0)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. : 1
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Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B26a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm,
Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B32-859, B32-959
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ B32-859, B32-959 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland
GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.12.2018
RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx