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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                  B32-859                           B32-959
Art des Sonderrades:           einteiliges Leichtmetall-Rad     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                      Brock Alloy Wheels                  Brock Alloy Wheels
Radausführung:                                P1                              P1
Radgröße:                             8½Jx19EH2+                         9½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe:                        47 mm                             54 mm
Lochkreisdurchmesser:                    130 mm                             130 mm
Lochzahl:                                     5                                5
Mittenlochdurchmesser:                  71,60 mm                           71,60 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                           ohne Ring                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                         800 kg                            860 kg
bei Reifenabrollumfang:                  2330 mm                           2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
970, 970H, 970HN, 970N      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                         160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 28 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 9YA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                          160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 34 mm
9PA                         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                          160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 36 mm


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET47          9.5x19,ET54
176 bis 397     Porsche Cayenne         255/50R19            255/50R19            A01) bis A10)
                                        K01)                 M00)                 EF0)ER1)N265)

                                           255/55R19            255/55R19         A01) bis A10)
                                           K01)                 M00)              EF0) ER1)G1E)N265)

                                           275/45R19            275/45R19         A01) bis A10)
                                           K01)                                   EF0) ER1)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET47          9.5x19,ET54
155 bis 405     Porsche Cayenne           255/50R19            255/50R19          A02) bis A10) B26a)
                (Ausführungen mit Serien- A95)                 M00)               ER1)N265)
                Verbreiterung)
                                          255/55R19            255/55R19          A02) bis A10) B26a)
                                          A95)                 M00)               ER1)N265)

                                           275/45R19            275/45R19         A02) bis A10) B26a)
                                                                                  ER1)

                                           275/50R19            275/50R19         A02) bis A10) B26a)
                                                                                  ER1)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET47          9.5x19,ET54
155 bis 405     Porsche Cayenne            255/50R19            255/50R19          A01) bis A10) B26a)
                (Ausführungen ohne         A95)K01)             K04)M00)           ER1)N265)
                Serien-Verbreiterung)
                                           255/55R19            255/55R19          A01) bis A10) B26a)
                                           A95)K01)             K04)M00)           ER1)N265)

                                           275/45R19             275/45R19         A01) bis A10) B26a)
                                           K01)                                    ER1)

                                           275/50R19             275/50R19         A01) bis A10) B26a)
                                           K01)                  K04)              ER1)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET47          9.5x19,ET54
250 bis 324     Porsche Cayenne           255/55R19            275/50R19           A02) bis A10)
                (mit 5mm                                       A94)                B34a) ER1)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         265/50R19            285/45R19           A01) bis A10)
                                          K03)                                     B34a) ER1)V00)

                                           275/50R19             295/45R19         A01) bis A10)
                                           K01)                                    B34a) ER1)V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET47          9.5x19,ET54
250 bis 324     Porsche Cayenne           255/55R19            275/50R19           A02) bis A10)
                (mit 15mm                                      A94)                B34a) ER1)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         265/50R19            285/45R19           A02) bis A10)
                                                                                   B34a) ER1)V00)

                                           275/50R19             295/45R19         A02) bis A10)
                                                                                   B34a) ER1)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET47          9.5x19,ET54
155 bis 309     Porsche Panamera, -4, -     245/45R19            275/40R19          A02) bis A10)B26a)
                4S,-Diesel, S Hybrid                             A94a)              E63)EF0)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 18Zoll)     255/45R19            285/40R19          A01) bis A10) B26a)
                                            K01)                                    E63)EF0)V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   5/6                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B26a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm,
        Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
     vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.



RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-A0-216
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   6/6                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ B32-859, B32-959 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland
GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.12.2018




RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx