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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 10

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B32
Typ                               B32-8520
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
D3            B32-8520 D3 / BA25 Ø66,6-Ø57,1       5/112/57,1          30          750    2300


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        49175
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B32-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   33


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                           Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant             89-213        255/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92     A01 A12 A18
4F, 4F1                                                                                   A99 Car Lim
e1*2001/116*0254*..,                                                                      NBF X27 S02
e1*2001/116*0276*..;
e13*2007/46*1080*..
Audi A6 Allroad             120-257       245/35R20   K1a K1b K2b K41 K44 T95             A01 A12 A18
4F, 4F1                     120-257       255/35R20   K1c K2b K41 K43 K44 T97             A99 K42 K46
e1*2001/116*0254*..;                                                                      X28 S02
e13*2007/46*1080*..
Audi A8                     154-257       245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                 A01 A12 A18
4E                          154-257       245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99         A99 B03 BnK
e1*2001/116*0198*..,        154-257       245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72         Lim NBF S02
e1*2001/116*0246*..         154-331       255/35R20   K1c K2b T93 T97
Audi A8                     110-309       255/35R20   K1c K2b R35 T93 T97                 A01 A12 A18
D2                                                                                        A99 K41 K45
G850,                                                                                     K46 K56 NBF
e1*93/81*0005*..;                                                                         R21 S02
e1*98/14*0005*..
Audi Q3                     100-155       235/35R20   A01 K1a K2b T92                     A12 A18 A57
8U, 8U1                     100-155       245/30R20   A01 K1a K2b                         A99 S04
e1*2007/46*0591*..;         100-155       245/35R20   A01 K1a K2b
e13*2007/46*1163*..         100-155       255/30R20   A01 K1a K2b K6v T92
                            100-155       255/35R20   A01 K1a K2b K6v
Audi Q3                     100-155       235/35R20   T92                                 A12 A18 A57
8U, 8U1                     100-155       245/30R20                                       A99 KMV S04
e1*2007/46*0591*..;         100-155       245/35R20
e13*2007/46*1163*..         100-155       255/30R20   A01 K6v T92
- mit Radhaus-              100-155       255/35R20   A01 K6v
  Verbreiterungen
Audi RS Q3                  228           235/35R20   T92                                 A12 A18 A56
8U                          228           245/35R20                                       A99 KMV S04
e1*2007/46*0590*01-         228           255/35R20   A01 K6v
Seat Exeo / Exeo ST         75-155        235/30R20   G01 K3b K6g K8b T88                 A01 A12 A18
3R, 3RN                                                                                   A58 A99 Car
e9*2001/116*0072*..,                                                                      K1c K2b Lim
e9*2007/46*0011*..                                                                        S02
Skoda Octavia Scout (III)   110-135       235/30R20   K1c K4i K6g K6w K8e K9v T88         A01 A12 A18
5E                          110-135       245/30R20   K1c K3c K3s K4i K5b K5v K6g K6w     A56 A99 Car
e11*2007/46*0243*..                                   K8e K9v T89                         F24 S02
                            110-135       255/30R20   K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h
                                                      K6x K8i K9v T92




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat                 88-110        235/30R20   A58 Car K1c K2c K3c K4i K6i K8m     A01 A12 A18
3C                                                  T88                                 A99 V00 V20
e1*2001/116*              88-140        235/30R20   A58 K1c K2c K3c K4i K6i K8m Lim     S03
0307*37-..                                          T88
- Limousine / Variant     88-140        245/30R20   A57 Car K1c K2c K3a K3c K4i K5d
ab MJ 2015 (B8/3G)                                  K6g K6i K8m T90
                          88-140        255/30R20   A58 Car K2c K4i K6g K6i K8s Lim
                                                    R03 T88 T92
                          88-176        235/35R20   A57 Car K1c K2c K3c K4i K6i K8m
                                                    Lim T88 T92
                          88-176        245/30R20   A57 K1c K2c K3a K3c K4i K5d K6g
                                                    K6i K8m Lim T90
VW Passat Alltrack        103-155       245/30R20   K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s     A01 A12 A18
3C, 3c                                              T90                                 A56 A99 Car
e1*2001/116*                                                                            KMV S02
0307*24-36;
e1*2007/46*
0502*00-10;
0547*00-03
- mit Radhaus- Verbrei-
terungen
VW Phaeton                165-331       245/40R20   K1a K1b R91 T95 T99 150             A01 A12 A18
3D, 3d                    165-331       245/40R20   G01 K1a K1b T95 T99 150             A99 BnK Lim
e1*98/14*0189*..;         177           245/35R20   K1a K1b T95 150                     S02
e1*2001/116*0189*..;      177,246       255/35R20   K1c K2b T97 150
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..
VW Scirocco               90-162        235/30R20   K1c K2c K42 T88                     A01 A12 A18
13                                                                                      A58 A99 Cpe
e1*2001/116*0471*..                                                                     S02
VW Scirocco R             188-206       235/30R20   K1c K2c K42 T88                     A01 A12 A18
13                                                                                      A58 A99 Cpe
e1*2001/116*0471*..                                                                     S02
VW Tiguan                 81-155        245/35R20                                       A12 A18 A99
5N                        81-155        255/35R20   A01 K42                             KMV S03
e1*2001/116*0450*..,      81-155        255/35R20   Z19
e1*2007/46*0487*..
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan                 81-155        245/35R20   K1c K2b                             A01 A12 A18
5N                        81-155        255/35R20   K1c K2b K42                         A99 S03
e1*2001/116*
0450*11-..;
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011
VW Tiguan                 81-155        245/35R20   K1c K2a K2b                         A01 A12 A18
5N                        81-155        255/35R20   K1c K2c K42                         A99 S03
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 5 von 10

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 6 von 10

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.

K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                   Seite 7 von 10

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.


KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).


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Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20
Nr. 19   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X27     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).




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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 10 von 10

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juni 2015 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Juni 2015




Bohlander                                                                       00231404.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                    B32 8,5x20
KBA                                                       49175

Hersteller RDKS/TPMS                                     Ventilart                  Montierbar
                                            Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                    Metall                         ja
Continental / VDO                                        Metall                         ja
CUB Universal                                            Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Orange Universal Clamp In                                Metall                         ja
Schrader EZ Snap In                                      Gummi                          ja
Schrader EZ Clamp In                                     Metall                         ja
Tech / Baolong 3901B.1                                   Metall                         ja
TECH T Pro Brock Clamp In                                Metall                         ja
TECH Multisensor Bolt In                                 Metall                         ja
TECH Multisensor Snap In                                 Gummi                          ja
                                               OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                          Metall                         ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                          Metall                         ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                         Metall                         ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                          Metall                         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                            Metall                         ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                            Metall                         ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                            Metall                         ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                              Metall                         ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                         Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In                 Metall                         ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                  Metall                         ja
Schrader Gen 4 Snap In                                   Gummi                          ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                           Gummi                          ja
TRW Gen 3 Clamp In                                       Metall                         ja
TRW LCCI Clamp In                                        Metall                         ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.