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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 10

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B32
                Typ                               B32-8520
                Radgröße                          8,5Jx20H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D3            B32-8520 D3 / BA25 Ø66,6-Ø57,1       5/112/57,1          30          750    2300


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        49175
§ 22 49175*11




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B32-8520 (s.o.)
                Radgröße                          8,5Jx20H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   28
                S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   33


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi
                                                  Seat
                                                  Skoda
                                                  Volkswagen


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 10

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A6 -/Avant             89-213     255/30R20 K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92 A01 A12 A18
                4F, 4F1                                                                          A99 Car Lim
                e1*2001/116*0254*..,                                                             NBF X27 S02
                e1*2001/116*0276*..;
                e13*2007/46*1080*..
                Audi A6 Allroad             120-257    245/35R20 K1a K1b K2b K41 K44 T95             A01 A12 A18
                4F, 4F1                     120-257    255/35R20 K1c K2b K41 K43 K44 T97             A99 K42 K46
                e1*2001/116*0254*..;                                                                 X28 S02
                e13*2007/46*1080*..
                Audi A8                     154-257    245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95               A01 A12 A18
                4E                          154-257    245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99       A99 Lim NBF
                e1*2001/116*0198*..,        154-257    245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72       S02
                e1*2001/116*0246*..         154-331    255/35R20   K1c K2b T93 T97
                Audi Q3                     88-162     235/35R20   A01 K1a K2b T92                   A12 A18 A57
                8U, 8U1                     88-162     245/30R20   A01 K1a K2b                       A99 S04
                e1*2007/46*0591*..;         88-162     245/35R20   A01 K1a K2b
                e13*2007/46*1163*..         88-162     255/30R20   A01 K1a K2b K6v T92
                                            88-162     255/35R20   A01 K1a K2b K6v
§ 22 49175*11




                Audi Q3                     88-162     235/35R20   T92                               A12 A18 A57
                8U, 8U1                     88-162     245/30R20                                     A99 KMV S04
                e1*2007/46*0591*..;         88-162     245/35R20
                e13*2007/46*1163*..         88-162     255/30R20   A01 K6v T92
                - mit Radhaus-              88-162     255/35R20   A01 K6v
                  Verbreiterungen
                Audi RS Q3                  228-270    235/35R20   T92                               A12 A18 A56
                8U                          228-270    245/35R20                                     A99 KMV S04
                e1*2007/46*0590*01-..       228-270    255/35R20   A01 K6v
                Seat Ateca                  85, 110    235/35R20   K1c K2b K6v K8c                   A01 A12 A18
                5FP                         85, 110    245/30R20   K1c K2b K6x K8i                   A58 A99 F23
                e9*2007/46*6394*..                                                                   S03
                - Frontantrieb

                Seat Ateca 4drive           110, 140   235/35R20 K1c K2b K6v K8c                     A01 A12 A18
                5FP                                                                                  A56 A99 F24
                e9*2007/46*6394*..                                                                   S03

                Seat Exeo / Exeo ST         75-155     235/30R20 G01 K3b K6g K8b T88                 A01 A12 A18
                3R, 3RN                                                                              A58 A99 Car
                e9*2001/116*0072*..,                                                                 K1c K2b Lim
                e9*2007/46*0011*..                                                                   S02
                Skoda Kodiaq                85-140     235/40R20   T96                               A12 A18 A57
                NS                          85-140     235/45R20                                     A99 S03
                e8*2007/46*0249*            85-140     245/40R20 A01 K1a K2b T95 T99
                                            85-140     255/40R20 A01 K1a K1b K2b
                Skoda Octavia Scout (III)   110-135    235/30R20 K1c K4i K6g K6w K8e K9v T88         A01 A12 A18
                5E                          110-135    245/30R20 K1c K3c K3s K4i K5b K5v K6g K6w     A56 A99 Car
                e11*2007/46*0243*..                              K8e K9v T89                         F24 S02
                                            110-135    255/30R20 K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h
                                                                 K6x K8i K9v T92



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 10

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Skoda Superb (III)          88-162     255/30R20 K2c K4i K6h K6i K8s R03             A01 A12 A18
                3T                          88-206     235/30R20 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     A57 A99 Car
                e11*2001/116*0326*32-..;                         K8m T88                             Lim V00 V20
                e11*2007/46*0014*22-..      88-206     235/35R20 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     S03
                                                                 K8m T88 T92
                                            88-206     245/30R20 K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                                 K7d K8s T90
                VW Passat (VII) Alltrack    103-155    245/30R20 K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s     A01 A12 A18
                3C, 3c                                           T90                                 A56 A99 Car
                e1*2001/116*0307*24-36;                                                              KMV S02
                e1*2007/46*
                0502*00-10;
                0547*00-03
                - mit Radhaus- Verbreite-
                rungen
                VW Passat (VIII)            88-110     235/30R20 A58 Car K1c K2c K3c K4i K6i K8m     A01 A12 A18
                3C                                               T88                                 A99 V00 V20
                e1*2001/116*0307*37-..      88-140     235/30R20 A58 K1c K2c K3c K4i K6i K8m Lim     VoA S03
§ 22 49175*11




                - Limousine / Variant                            T88
                ab MJ 2015 (B8/3G)          88-140     245/30R20 A57 Car K1c K2c K3a K3c K4i K5d
                                                                 K6g K6i K8m T90
                                            88-140     255/30R20 A58 Car K2c K4i K6g K6i K8s Lim
                                                                 R03 T88 T92
                                            88-206     235/35R20 A57 Car K1c K2c K3c K4i K6i K8m
                                                                 Lim T88 T92
                                            88-206     245/30R20 A57 K1c K2c K3a K3c K4i K5d K6g
                                                                 K6i K8m Lim T90
                VW Phaeton                  165-331    245/40R20 K1a K1b R91 T95 T99 150             A01 A12 A18
                3D, 3d                      165-331    245/40R20 G01 K1a K1b T95 T99 150             A99 Lim S02
                e1*98/14*0189*..;           177        245/35R20 K1a K1b T95 150
                e1*2001/116*0189*..;        177,246    255/35R20 K1c K2b T97 150
                DE*2007/46*0452*..;
                e1*2007/46*0452*..
                VW Scirocco                 90-162     235/30R20 K1c K2c K42 T88                     A01 A12 A18
                13                                                                                   A58 A99 Cpe
                e1*2001/116*0471*..                                                                  S02
                - incl. Facelift 2015
                VW Scirocco R               188-206    235/30R20 K1c K2c K42 T88                     A01 A12 A18
                13                                                                                   A58 A99 Cpe
                e1*2001/116*0471*..                                                                  S02
                - incl. Facelift 2015
                VW Tiguan (I)               81-155     245/35R20   A01 K42                           A12 A18 A99
                5N                          81-155     245/35R20   Z19                               KMV S03
                e1*2001/116*0450*00-23;     81-155     255/35R20   A01 K42
                e1*2007/46*0487*00-14       81-155     255/35R20   Z19
                - incl. Facelift 2011
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 10

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Tiguan (I)              81-155       245/35R20 K1c K2b                                A01 A12 A18
                5N                         81-155       255/35R20 K1c K2b K42                            A99 S03
                e1*2001/116*0450*11-23;
                e1*2007/46*0487*02-14
                - ab Facelift 2011
                VW Tiguan (I)              81-155       245/35R20 K1c K2a K2b                            A01 A12 A18
                5N                         81-155       255/35R20 K1c K2c K42                            A99 S03
                e1*2001/116*0450*00-10;
                e1*2007/46*0487*00-01
                VW Tiguan (II)             85-176       235/40R20   K1c K2b                              A01 A12 A18
                5N                         85-176       235/45R20   K1c K2b                              A57 A99 KOV
                e1*2001/116*0450*24-..     85-176       245/40R20   K1c K2b K6w                          S03
                - ab Modell 2016           85-176       255/40R20   K1c K2a K2b K6w
                VW Tiguan (II)             85-176       235/40R20                                        A12 A18 A57
                5N                         85-176       235/45R20                                        A99 KMV S03
                e1*2001/116*0450*24-..     85-176       245/40R20
                - ab Modell 2016           85-176       255/40R20   A01 K6w
                - mit Radhaus-
§ 22 49175*11




                  Verbreiterungen


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 10

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 49175*11




                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 10

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
§ 22 49175*11




                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K3d    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K3f    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 10

                K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§ 22 49175*11




                K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 10

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
§ 22 49175*11




                NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 9 von 10

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
§ 22 49175*11




                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
                (Typ 3C, 3c).

                X27     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
                größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
                scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
                215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 10 von 10

                X72      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
                oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                leitung).

                Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 49175*11




                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 11. April 2017




                Bohlander                                                                       00269530.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim