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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 37 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6



                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                           B32
                Typ                              B32-8520
                Radgröße                         8,5Jx20H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
                P1           B32-8520 P1 / ohne Ring            5/130/71,5          51           650    2300


                Kennzeichnungen
§ 22 49175*12




                KBA-Nummer                       49175
                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung            B32-8520 (s.o.)
                Radgröße                         8,5Jx20H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)            Schaftlänge (mm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm 130                          29
                S03 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm 160                          29

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Porsche

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 37 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Porsche 911 Turbo      383, 412       245/35R20    A12 R02                               A07 A14 A18
                991 Turbo                                                                                A56 BmK
                e13*2007/46*                                                                             Cbo Cpe L04
                1188*00-03                                                                               R21 Skb V0P
                - Turbo /-S                                                                              Vn5 VA1 S03
                Porsche 911, 911S      239-300        235/30R20    K1a K1b R02                           A01 A07 A12
                997                                                                                      A14 A18 A58
                e13*2001/116*0137*.                                                                      Cbo Cpe R21
                                                                                                         SPo VP0 VA1
                                                                                                         S02
                Porsche Panamera       155-309        255/40R20    R02                                   A07 A12 A14
                970, -N, -H, -HN                                                                         A18 A57 B03
                e13*2007/46*0970*..,                                                                     BnK Lim R21
                e13*2007/46*1143*..;                                                                     V20 VA1 S03
                e13*2007/46*1160*..;
                e13*2007/46*1161*..
§ 22 49175*12




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 37 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 6


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
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                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                BmK     Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                pé.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 37 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 6


                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.

                R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
                stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
                bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
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                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
                in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
                Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
                silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
                tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
                Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

                Skb       Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante.

                V0P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   235/35R20      295/30R20
                Nr.   2   245/30R20      315/25R20
                Nr.   3   245/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr.   4   255/30R20      325/25R20, 335/25R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 37 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6


                V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 12   255/45R20      285/40R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 49175*12




                VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                lässig in Verbindung mit denen in Anlage 6, Gutachten Nummer 55087812, Ausfertigung 1 (Radtyp
                B32-1120) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.

                VP0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1 235/30R20         305/25R20, 325/25R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. September 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 37 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 29. September 2017
§ 22 49175*12




                Bohlander                                                                    00279816.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49176 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087812 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1120
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6



                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                           B32
                Typ                              B32-1120
                Radgröße                         11,0Jx20EH2+
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
                P1           B32-1120 P1/ ohne Ring             5/130/71,5          57           700    2300


                Kennzeichnungen
§ 22 49176*03




                KBA-Nummer                       49176
                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung            B32-1120 (s.o.)
                Radgröße                         11,0Jx20EH2+
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)            Schaftlänge (mm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm 130                          29
                S03 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm 160                          29

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Porsche

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49176 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087812 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1120
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Porsche 911 Turbo      383, 412       295/30R20    A32 M+S R03                           A07 A14 A18
                991 Turbo              383, 412       305/30R20    A12 R03 T03                           A56 BmK
                e13*2007/46*1188*00-                                                                     Cbo Cpe L04
                03                                                                                       R21 Skb V0P
                - Turbo /-S                                                                              Vn5 HA2 S03
                Porsche 911, 911S      239-300        305/25R20    K2c K42 R03                           A01 A07 A12
                997                                                                                      A14 A18 A58
                e13*2001/116*0137*.                                                                      Cbo Cpe R21
                                                                                                         SPo VP0 HA2
                                                                                                         S02
                Porsche Panamera       155-309        285/35R20    R03 140                               A07 A12 A14
                970, -N, -H, -HN       155-309        295/35R20    R03 140                               A18 A57 B03
                e13*2007/46*0970*..,                                                                     BnK Lim R21
                e13*2007/46*1143*..;                                                                     V20 HA2 S03
                e13*2007/46*1160*..;
                e13*2007/46*1161*..
§ 22 49176*03




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087812 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1120
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 6


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
§ 22 49176*03




                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                BmK     Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                pé.

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                lässig in Verbindung mit denen in Anlage 37, Gutachten Nummer 55097012, Ausfertigung 1 (RADTYP
                B32-8520) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49176 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087812 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1120
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 6

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.

                M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
                stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
                bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
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                Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
                in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
                Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
                silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
                tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
                Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

                Skb       Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante.

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V0P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   235/35R20      295/30R20
                Nr.   2   245/30R20      315/25R20
                Nr.   3   245/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr.   4   255/30R20      325/25R20, 335/25R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.


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                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087812 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1120
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6


                V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                Nr.   2   235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr.   3   235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                Nr.   4   235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                Nr.   5   245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr.   6   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr.   7   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                Nr.   8   245/45R20     275/40R20
                Nr.   9   255/30R20     295/25R20, 305/25R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VP0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:
§ 22 49176*03




                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1 235/30R20         305/25R20, 325/25R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. September 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49176 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087812 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1120
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 29. September 2017




                Bohlander                                                                   00279817.DOC
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                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim