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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B32
Typ                               B32-9021
Radgröße                          9,0Jx21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W5            B32-9021 W5 / ohne Ring              5/120/72,6          45          1000   2300


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50745
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B32-9021 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx21EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube              Kegel 60°      130                   27,5
          M14x1,25



Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.



Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3                   100-230        245/35R21   T96                                  A07 A12 A21
X3, X-N1                 100-230        275/30R21   A01 K2b R03 T96                      A99 B90 V21
e1*2007/46*0512*..;                                                                      S02
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                   100-230        245/35R21   T96                                  A07 A12 A21
X3, X-N1                 100-230        275/30R21   A01 K2b R03 T96                      A99 B90 V21
e1*2007/46*                                                                              S02
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-230        245/35R21   T96                                  A07 A12 A21
X3, X-N1                 100-230        275/30R21   R03 T96                              A99 B90 KMV
e1*2007/46*                                                                              V21 S02
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket - Ver-
breiterungen



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4

V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   245/35R21     275/30R21, 285/30R21
Nr.   2   245/40R21     275/35R21
Nr.   3   255/30R21     295/25R21
Nr.   4   255/35R21     285/30R21, 295/30R21
Nr.   5   255/40R21     285/35R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Januar 2016




Laux                                                                   00241077.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B32-9021
KBA / ECE                                             50745

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart   Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall          ja
Continental / VDO Redi                                               ja
CUB Universal                                          Metall        ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi         ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi         ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Orange Universal Clamp In                              Metall        ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi         ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi         ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall        ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall        ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall        ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall        ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall       nein
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall       nein
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall        ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall        ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall        ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall        ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall        ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall        ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall        ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi         ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi         ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi         ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi         ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall        ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.