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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-B0-216
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                   B32-859                          B32-959
Art des Sonderrades:            einteiliges Leichtmetall-Rad      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                       Brock Alloy Wheels                 Brock Alloy Wheels
Montageposition:                       Vorderachse                        Hinterachse
Radausführung:                                 X4                             X4
Radgröße:                              8½Jx19EH2+                        9½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe:                        45 mm                             27 mm
Lochkreisdurchmesser:                     108 mm                            108 mm
Lochzahl:                                       5                              5
Mittenlochdurchmesser:                   63,30 mm                          63,40 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                            ohne Ring                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                             720 kg                        800 kg
bei Reifenabrollumfang:                  2335 mm                           2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :        Jaguar

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
NNA, QQ6                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       125 Nm
                                  M12x1,5




RZ-065781-B0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-B0-216
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   2/4                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6                            e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET45          9.5x19,ET27
221 bis 405     Jaguar F-Type           245/40R19            275/35R19            A02) bis A10)
                                                             A94a)                B31)V00)

                                           255/35R19            285/30R19         A02) bis A10)
                                                                A94a)             B31)V00)

                                           255/40R19            285/35R19         A02) bis A10)
                                                                                  B31)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NNA                            e11*2007/46*0089*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET45          9.5x19,ET27
177 bis 283     Jaguar XJ               245/45R19            275/40R19            A01) bis A10)
                                        K13)K22)             K02)K17)K28)         E46)EF0)V00)

                                           255/40R19            285/35R19         A01) bis A10)
                                                                K02)K17)K28)      E46)EF0)V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6                              e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET45          9.5x19,ET27
190 bis 219     Jaguar XK                 245/40R19            275/35R19          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; bis EG-                                           S01)V00)
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0272*04)     255/40R19            285/35R19          A02) bis A10)
                                                                                  S01)V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6                              e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET45          9.5x19,ET27
306             Jaguar XKR, XKR-S         245/40R19            275/35R19          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; bis EG-                                           EF0)S01)V00)
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0272*04)     255/40R19            285/35R19          A02) bis A10)
                                                                                  EF0)S01)V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-B0-216
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Jaguar Karbon-Keramik-
     Hochleistungsbremsanlage.


RZ-065781-B0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065781-B0-216
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                B32-859, B32-959


E46) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version .

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
     Karosserieblech anzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ B32-859, B32-959 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland
GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.02.2019




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