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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B32
Typ                               B32-959
Radgröße                          9,5Jx19EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
F3            B32-959 F3 / ohne Ring               5/114,3/70,7        45          800    2300


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        49223
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B32-959 (s.o.)
Radgröße                          9,5Jx19EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
S02       Serien-Mutter M14x1,5        Kegel 60°      200                   36,7


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.




Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford



Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mustang           233, 310      255/40R19     A10                                    A07 A16 A18
LAE                    233, 310      265/40R19     A12 R03                                A58 Cbo Cpe
e13*2007/46*1551*..    233, 310      275/40R19     A12 R03                                VM9 S02
                       233, 310      285/35R19     A01 A12 K2b R03


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




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Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

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A10       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

VM9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   255/35R19      255/35R19, 265/35R19, 275/35R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr.   2   255/40R19      255/40R19, 265/40R19, 275/40R19, 285/35R19, 295/35R19, 305/35R19
Nr.   3   265/30R19      265/30R19, 285/30R19
Nr.   4   265/35R19      265/35R19, 275/35R19, 285/35R19, 305/30R19, 315/30R19
Nr.   5   265/40R19      265/40R19, 295/35R19, 305/35R19
Nr.   6   275/30R19      275/30R19, 285/30R19, 295/30R19
Nr.   7   275/35R19      275/35R19, 285/35R19, 295/35R19, 315/30R19
Nr.   8   285/35R19      285/35R19, 295/35R19, 305/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeugherstel-
ler die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
mitzuführen.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2016 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Januar 2016




Laux                                                                 00240733.DOC




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