Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55010413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5



                Auftraggeber                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                   Schleidener Straße 32
                                                   53919 Weilerswist - Derkum
                                                   QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

                Modell                             B32
                Typ                                B32-959
                Radgröße                           9,5Jx19EH2+
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                P1            B32-959 P1 / ohne Ring              5/130/71,5          46          800    2300


                Kennzeichnungen
§ 22 49223*05




                KBA-Nummer                         49223
                Herstellerzeichen                  BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung              B32-959 (s.o.)
                Radgröße                           9,5Jx19EH2+
                Einpresstiefe                      ET (s.o.)
                Herstelldatum                      Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment          Schaftlänge (mm)
                                                                     (Nm)
                S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 130                   29
                S02 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 160                   29

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                         Porsche

                Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55010413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung   kW-Bereich       Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                718 Boxster / Cayman 220              265/40R19    A91 R03                               A07 A16 A18
                982                  220, 257         265/40R19    A91 M+S R03                           A58 Cbo Cpe
                e13*2007/46*1607*.                                                                       V9B Vn3 HA2
                                                                                                         S02
                Porsche Boxster /      155-250        265/40R19    R03                                   A07 A12 A16
                Cayman                 155-250        275/35R19    R03                                   A18 A58 Cbo
                981                    155-250        285/35R19    R03                                   Cpe V9B Vn3
                e13*2007/46*1185*..                                                                      HA2 S02
                Porsche Boxster /      155-243        265/35R19    R03 R35                               A12 A16 A18
                Cayman                                                                                   Cbo Cpe R21
                987                                                                                      SPo VB9 HA2
                e13*2001/116*0141*..                                                                     S01




                Allgemeine Hinweise
§ 22 49223*05




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55010413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 5


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
§ 22 49223*05




                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                lässig in Verbindung mit denen in Anlage 20, Gutachten Nummer 55102112, Ausfertigung 3 (Radtyp
                B32-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
                stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
                bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55010413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 5

                SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
                in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
                Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
                silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
                tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
                Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

                V9B     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 235/40R19         265/40R19, 295/35R19, 305/35R19
                Nr. 2 245/35R19         275/35R19, 285/35R19
                Nr. 3 255/35R19         285/35R19, 295/35R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VB9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:
§ 22 49223*05




                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 235/35R19         265/35R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 2 245/30R19         275/30R19, 285/30R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 22. November 2016 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55010413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 22. November 2016




                Bohlander                                                                   00260609.DOC
§ 22 49223*05




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim