Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-A0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B32-859 B32-959 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels Radausführung: P1 P1 Radgröße: 8½Jx19EH2+ 9½Jx19EH2+ Rad-Einpresstiefe: 47 mm 54 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm 130 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 800 kg 860 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 970, 970H, 970HN, 970N Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 9YA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm 9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-A0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9PA e13*2001/116*0089*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET47 9.5x19,ET54 176 bis 397 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) K01) M00) EF0)ER1)N265) 255/55R19 255/55R19 A01) bis A10) K01) M00) EF0) ER1)G1E)N265) 275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) K01) EF0) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET47 9.5x19,ET54 155 bis 405 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10) B26a) (Ausführungen mit Serien- A95) M00) ER1)N265) Verbreiterung) 255/55R19 255/55R19 A02) bis A10) B26a) A95) M00) ER1)N265) 275/45R19 275/45R19 A02) bis A10) B26a) ER1) 275/50R19 275/50R19 A02) bis A10) B26a) ER1) RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-A0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET47 9.5x19,ET54 155 bis 405 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) B26a) (Ausführungen ohne A95)K01) K04)M00) ER1)N265) Serien-Verbreiterung) 255/55R19 255/55R19 A01) bis A10) B26a) A95)K01) K04)M00) ER1)N265) 275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) B26a) K01) ER1) 275/50R19 275/50R19 A01) bis A10) B26a) K01) K04) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET47 9.5x19,ET54 250 bis 324 Porsche Cayenne 255/55R19 275/50R19 A02) bis A10) (mit 5mm A94) B34a) ER1)V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 265/50R19 285/45R19 A01) bis A10) K03) B34a) ER1)V00) 275/50R19 295/45R19 A01) bis A10) K01) B34a) ER1)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET47 9.5x19,ET54 250 bis 324 Porsche Cayenne 255/55R19 275/50R19 A02) bis A10) (mit 15mm A94) B34a) ER1)V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 265/50R19 285/45R19 A02) bis A10) B34a) ER1)V00) 275/50R19 295/45R19 A02) bis A10) B34a) ER1)V00) RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-A0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970H e13*2007/46*1161*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET47 9.5x19,ET54 155 bis 309 Porsche Panamera, -4, - 245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)B26a) 4S,-Diesel, S Hybrid A94a) E63)EF0)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 18Zoll) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) B26a) K01) E63)EF0)V00) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-A0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B26a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 410 mm) B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm) E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065781-A0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B32-859, B32-959 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ B32-859, B32-959 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 10.12.2018 RZ-065781-A0-216-01~PO-5-130-71_5-ET47.docx