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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

                             Modell                            B32
                             Typ                               B32-8520
                             Radgröße                          8,5Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             P3            B32-8520 P3 / ohne Ring              5/112/66,6          26          750    2300
§ 22 49175, Erweiterung 17




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        49175
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B32-8520 (s.o.)
                             Radgröße                          8,5Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kugel          160                   28,5
                                       M14x1,5                      D = 28 mm



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Porsche


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Porsche Macan              180, 260      235/45R20     R02                                   A07 A12 A18
                             95B                        180, 260      245/45R20     R02                                   A56 A99 BnK
                             e13*2007/46*1165*10-..     180, 260      255/45R20     R02                                   V20 Vn2 X93
                             - ab MJ 2019                                                                                 VA1 S01
                             Porsche Macan              155-324       235/45R20     R02                                   A07 A12 A18
                             95B, 95BN                  155-324       245/45R20     R02                                   A56 A99 BnK
                             e13*2007/46*1165*02-09,    155-324       255/45R20     R02                                   V20 Vn2 X93
                             1164*02-09                                                                                   VA1 S01

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§ 22 49175, Erweiterung 17




                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 4

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
§ 22 49175, Erweiterung 17




                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                             R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 4

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 19, Gutachten Nummer 55083112, Ausfertigung 3 (RADTYP
                             B32-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.

                             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                             an Achse 1.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Dezember 2019 in Lambsheim statt.
§ 22 49175, Erweiterung 17




                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 10. Dezember 2019




                             Bohlander                                                                     00334330.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55083112 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

                             Modell                            B32
                             Typ                               B32-9520
                             Radgröße                          9,5Jx20H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             P3            B32-9520 P3/ ohne Ring               5/112/66,6          22          750    2300
§ 22 49146, Erweiterung 11




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        49146
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B32-9520 (s.o.)
                             Radgröße                          9,5Jx20H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kugel          160                   28,5
                                       M14x1,5                      D = 28 mm



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Porsche


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55083112 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Porsche Macan              180, 260      265/40R20     R03                                   A07 A12 A21
                             95B                        180, 260      275/40R20     R03                                   A56 A99 BnK
                             e13*2007/46*1165*10-..     180, 260      285/40R20     R03                                   V20 Vn2 X93
                             - ab MJ 2019                                                                                 HA2 S01
                             Porsche Macan              155-324       265/40R20     R03                                   A07 A12 A21
                             95B, 95BN                  155-324       275/40R20     R03                                   A56 A99 BnK
                             e13*2007/46*1165*02-09,    155-324       285/40R20     R03                                   V20 Vn2 X93
                             1164*02-09                                                                                   HA2 S01

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§ 22 49146, Erweiterung 11




                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55083112 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 5

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
§ 22 49146, Erweiterung 11




                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 25, Gutachten Nummer 55097012, Ausfertigung 3 (RADTYP
                             B32-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




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                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55083112 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
                             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
                             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
§ 22 49146, Erweiterung 11




                             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                             an Achse 1.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Dezember 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55083112 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 5



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 10. Dezember 2019




                             Bohlander                                                                     00334331.DOC
                             RN/Boh
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