GUTACHTEN zur ECE R124 000614 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 4 Prüfgegenstand Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W5 B34-808 W5 / ohne Ring 5/120/72,6 30 825 2180 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5 S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 120 25,5 Verwendungsbereich Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/45R18 A32 0A1 A04 A05 HY A09 A14 A18 e1*2007/46*0323*.. A58 ECE L05 - ohne Allradlenkung Lim S02 BMW 5er-GT 120-225 245/50R18 A10 A63 165 0A1 A04 A05 GT, K-N1 120-225 245/50R18 A10 A63 M+S 165 A09 A14 A18 e1*2007/46*0215*..; BW1 ECE Flh e1*2007/46*0508*.. L05 NBF S02 Gran Turismo - ohne Allradlenkung BMW 5er-GT 120-225 245/50R18 A10 A84 165 0A1 A04 A05 GT, K-N1 120-225 245/50R18 A10 A84 M+S 165 A09 A14 A18 e1*2007/46*0215*..; BW1 ECE Flh e1*2007/46*0508*.. L04 NBF S02 Gran Turismo - mit Allradlenkung BMW 5er-Reihe 100-240 245/45R18 A32 A84 T00 T96 0A1 A04 A05 5L A09 A14 A18 e1*2007/46*0363*.. A58 BW1 - mit Allradlenkung ECE L04 Lim S02 BMW 5er-Reihe 100-240 245/45R18 A32 T00 T96 0A1 A04 A05 5L A09 A14 A18 e1*2007/46*0363*.. A57 BW1 - ohne Allradlenkung ECE L05 Lim S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000614 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er-Touring 100-240 245/45R18 A32 A84 T00 T96 0A1 A04 A05 5K, K-N1 A09 A14 A18 e1*2007/46*0455*.., A58 BW1 Car e1*2007/46*0508*.. ECE F40 L04 - mit Allradlenkung S02 BMW 5er-Touring 100-240 245/45R18 A32 T00 T96 0A1 A04 A05 5K, K-N1 A09 A14 A18 e1*2007/46*0455*.., A57 BW1 Car e1*2007/46*0508*.. ECE F40 L05 - ohne Allradlenkung S02 BMW 6er-Reihe 230, 235 245/45R18 A32 A84 0A1 A04 A05 6C A09 A14 A18 e1*2007/46*0562*.. BW1 Cbo Cpe ECE L06 S02 BMW 7er-Reihe 155-190 245/50R18 A10 A84 0A1 A04 A05 701, 7L A09 A14 A18 e1*2001/116*0490*..; BW1 ECE e1*2007/46*0276*.. L04 NBF S02 - mit Allradlenkung BMW 7er-Reihe 155-190 245/50R18 A10 A63 0A1 A04 A05 701, 7L A09 A14 A18 e1*2001/116*0490*..; BW1 ECE e1*2007/46*0276*.. L05 NBF S02 - ohne Allradlenkung BMW X1 85-190 225/45R18 A32 T91 T95 0A1 A04 A05 X1, X-N1, X1-N1 A09 A14 A18 e1*2007/46*0275*..; ECE S03 e1*2007/46*0454*..; e24*2007/46*0024*.. Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. A09 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000614 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 4 A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front- bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung). BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Nachrüsträder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen auf dieser Radgröße incl. Einpresstiefe auch serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000614 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 4 L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 165 Das Nachrüstrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Lambsheim, 20. März 2014 00208228.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim