Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							GUTACHTEN zur ECE R124 000614

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 1 von 4



Prüfgegenstand

Aus-        Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
W5          B34-808 W5 / ohne Ring                5/120/72,6         30        825    2180



Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        130                    27,5
S03       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°         120                    25,5



Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid   225, 235       245/45R18     A32                                 0A1 A04 A05
HY                                                                                      A09 A14 A18
e1*2007/46*0323*..                                                                      A58 ECE L05
- ohne Allradlenkung                                                                    Lim S02
BMW 5er-GT             120-225        245/50R18     A10 A63 165                         0A1 A04 A05
GT, K-N1               120-225        245/50R18     A10 A63 M+S 165                     A09 A14 A18
e1*2007/46*0215*..;                                                                     BW1 ECE Flh
e1*2007/46*0508*..                                                                      L05 NBF S02
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-225        245/50R18     A10 A84 165                         0A1 A04 A05
GT, K-N1               120-225        245/50R18     A10 A84 M+S 165                     A09 A14 A18
e1*2007/46*0215*..;                                                                     BW1 ECE Flh
e1*2007/46*0508*..                                                                      L04 NBF S02
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          100-240        245/45R18     A32 A84 T00 T96                     0A1 A04 A05
5L                                                                                      A09 A14 A18
e1*2007/46*0363*..                                                                      A58 BW1
- mit Allradlenkung                                                                     ECE L04 Lim
                                                                                        S02
BMW 5er-Reihe          100-240        245/45R18     A32 T00 T96                         0A1 A04 A05
5L                                                                                      A09 A14 A18
e1*2007/46*0363*..                                                                      A57 BW1
- ohne Allradlenkung                                                                    ECE L05 Lim
                                                                                        S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000614

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Touring        100-240        245/45R18   A32 A84 T00 T96                       0A1 A04 A05
5K, K-N1                                                                                A09 A14 A18
e1*2007/46*0455*..,                                                                     A58 BW1 Car
e1*2007/46*0508*..                                                                      ECE F40 L04
- mit Allradlenkung                                                                     S02
BMW 5er-Touring        100-240        245/45R18   A32 T00 T96                           0A1 A04 A05
5K, K-N1                                                                                A09 A14 A18
e1*2007/46*0455*..,                                                                     A57 BW1 Car
e1*2007/46*0508*..                                                                      ECE F40 L05
- ohne Allradlenkung                                                                    S02
BMW 6er-Reihe          230, 235       245/45R18   A32 A84                               0A1 A04 A05
6C                                                                                      A09 A14 A18
e1*2007/46*0562*..                                                                      BW1 Cbo
                                                                                        Cpe ECE L06
                                                                                        S02
BMW 7er-Reihe          155-190        245/50R18   A10 A84                               0A1 A04 A05
701, 7L                                                                                 A09 A14 A18
e1*2001/116*0490*..;                                                                    BW1 ECE
e1*2007/46*0276*..                                                                      L04 NBF S02
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          155-190        245/50R18   A10 A63                               0A1 A04 A05
701, 7L                                                                                 A09 A14 A18
e1*2001/116*0490*..;                                                                    BW1 ECE
e1*2007/46*0276*..                                                                      L05 NBF S02
- ohne Allradlenkung
BMW X1                 85-190         225/45R18   A32 T91 T95                           0A1 A04 A05
X1, X-N1, X1-N1                                                                         A09 A14 A18
e1*2007/46*0275*..;                                                                     ECE S03
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..



Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

A09     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000614

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4


A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front-
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Nachrüsträder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen auf dieser
Radgröße incl. Einpresstiefe auch serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000614

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 4 von 4


L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S03      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

165      Das Nachrüstrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Lambsheim, 20. März 2014
                                                                                00208228.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim