Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55090313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B34
Typ                               B34-808
Radgröße                          8,0Jx18EH2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                               tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
X5            B34-808 X5 / BA03 N5 Ø63,4-Ø57,1 5/100/57,1           38          650    2000


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        49695
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B34-808 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx18EH2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                 28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55090313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1, -/Sportback    63-136        205/40R18   R37                                 0A1 A02 A04
8X                      63-136        215/35R18   T80 T84                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0414*..;     63-136        225/35R18                                       A12 A14 A18
e1*2007/46*0509*..                                                                    A58 Flh V18
                                                                                      S02
Seat Ibiza / Cordoba    44-132        215/35R18   G01 K1c K27 K2a K2b K45 K46 K90     0A1 A01 A02
6L                                                T80 T84                             A04 A05 A08
e9*98/14*0041*..,                                                                     A09 A12 A14
e9*2001/116*0041*..                                                                   A18 B01 Flh
                                                                                      Sth S02
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110        215/35R18   K1c K2b K44 K46 T80 T84             0A1 A01 A02
6J, 6JN                                                                               A04 A05 A08
e9*2001/116*0067*..,                                                                  A09 A12 A14
e9*2007/46*0001*..                                                                    A18 Car Flh
- incl. Facelift 2012                                                                 S02
Seat Ibiza Cupra        132           215/35R18   K1c K2b K44 K46 T84                 0A1 A01 A02
6J                                                                                    A04 A05 A08
e9*2001/116*0067*..                                                                   A09 A12 A14
                                                                                      A18 B91 Flh
                                                                                      S02
Seat Toledo             55, 63        215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84             0A1 A01 A02
NH                                                                                    A04 A05 A08
e11*2007/46*0251*..                                                                   A09 A12 A14
                                                                                      A18 A58 B56
                                                                                      Lim S02
Skoda Praktik           51-66         215/35R18   G10 G11 K1c K2c K44 K46 T80 T84     0A1 A01 A02
5J                                                                                    A04 A05 A08
N083;                                                                                 A09 A12 A14
e11*2007/46*0013*..                                                                   A18 A58 S02
Skoda Rapid             55, 63        215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84             0A1 A01 A02
NH                                                                                    A04 A05 A08
e11*2007/46*0250*..;                                                                  A09 A12 A14
e11*2007/46*0249*..                                                                   A18 A58 B56
                                                                                      Lim S02
Skoda Rapid Space-      55, 63        215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84             0A1 A01 A02
back                                                                                  A04 A05 A08
NH                                                                                    A09 A12 A14
e11*2007/46*0250*..                                                                   A18 A58 B56
                                                                                      Flh S02
Skoda Roomster          47-77         215/35R18   G10 G11 K1c K2c K44 K46 T80 T84     0A1 A01 A02
5J                                                                                    A04 A05 A08
e11*2001/116*0291*;                                                                   A09 A12 A14
e11*2007/46*0013*..                                                                   A18 A58 Npf
                                                                                      S02
Skoda Roomster          55-77         215/35R18   G11 K2b K44 K46 T84                 0A1 A01 A02
Scout                                                                                 A04 A05 A08
5J                                                                                    A09 A12 A14
e11*2001/116*0291*;                                                                   A18 A58 KMV
e11*2007/46*0013*..                                                                   S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55090313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Cross Polo          51-77          215/35R18     T80 T84                                0A1 A02 A04
6R                                                                                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0510*..                                                                        A12 A14 A18
                                                                                           Flh KMV S02
VW Fox                 40-55          215/35R18     G01 K1c K2b K44 K45 K46                0A1 A01 A02
5Z                                                                                         A04 A05 A08
e1*2001/116*0301*..                                                                        A09 A12 A14
                                                                                           A18 Flh Npf
                                                                                           S02
VW Polo                44-103         215/35R18     K1b K2b K8g T80 T84                    0A1 A01 A02
6R                                                                                         A04 A05 A08
e1*2001/116*0510*..                                                                        A09 A12 A14
e1*2007/46*0486*..                                                                         A18 Flh Npf
                                                                                           S02
VW Polo                40-110         215/35R18     G01 K1a K2b K44 K46 K90 T80 T84        0A1 A01 A02
9N                                                                                         A04 A05 A08
e1*98/14*0174*..,                                                                          A09 A12 A14
e1*2001/116*0174*..                                                                        A18 Flh Npf
                                                                                           Sth S02
VW Polo GTI            132            215/35R18     K1b K2b K8g T84                        0A1 A01 A02
6R                                                                                         A04 A05 A08
e1*2001/116*0510*..                                                                        A09 A12 A14
                                                                                           A18 Flh Npf
                                                                                           S02
VW Polo WRC            162            215/35R18     K1b K2b K8g T84                        0A1 A01 A02
6R                                                                                         A04 A05 A08
e1*2001/116*0510*..                                                                        A09 A12 A14
                                                                                           A18 Flh Npf
                                                                                           S02



Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55090313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
an Achse 1.

B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55090313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

G11      Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/60R15 oder 195/50R16 keine der serienmäßigen Reifen-
größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung),
so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55090313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8


K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55090313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8


V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Januar 2014 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49695 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55090313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B34-808
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8




Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Januar 2014




Bohlander                                                                   00204680.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    B34 808

KBA                                                       49695



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                       ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                      nein

CUB Universal                                             Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Schrader EZ *                                             Gummi                        ja

Schrader EZ                                               Metall                       ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                       ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.